Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

welcher erst mit Ablauf des Jahres 1864 sein Ende erreicht, aufrecht zu erhalten sey. Das Comité stellt demnach über dieses Gesuch des Beleuchtungspächters 1. den Antrag: der Gemeinderath beschließe, es sei eine Aufhebung des bestehenden Pachtvertrags– Verhältnißes unzuläßig. Nachdem sich jedoch die Comité Glieder die Ueberzeugung bisher schon verschaften, daß der Grund der mangelhaften Beleuchtung nicht so sehr in der fehlerhaften Qualität oder in der unzureichenden Quantität des vorgeschriebenen Oehles als vielmehr darin liege, daß einmahl ein großer Theil der bestehenden Laternen schlecht konstruirt und überhaupt in keinem entsprechenden Zustande sich befinden, und daß ferners die Besorgung des Aufzündens, der Reinigung und der so nothwendigen Nachsicht bei den aufgezündeten Laternen von Seite des hinzu bestellten Personales

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2