Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

er unter Darstellung der nach seiner Ansicht der vertrags- mäßigen Besorgung der Beleuch- tung entgegenstehenden Hinder- niße unter welche nahmentlich die schlechte Beschaffenheit der theilweise schadhaften Laternen und die Aufstellung derselben, ferners die stete Öhlpreisstei- gerung sowie das zu gering bestimmte Öhlquantum und die niedrige Bestallung des Auf- zündungspersonales zählen, das Ansinnen stellt, es möge der bestehende Beleuchtungs– Pachtvertrag vom 20. Dezbr 1858, wiewohl dem Pächter kein Kün- digungsrecht zustehe, demselben gekündigt und die Beleuchtung von der Stadtgemeinde selbst be- sorgt werden, wogegen er sich zur Lieferung des jährlichen Öhlbedarfes bereit erklärt. Diese Eingabe wurde von dem Comite auf Grund der bereits gemachten Erhebungen einer eindringlichen Prüfung unter- zogen. Die Comité-Mitglieder einigten sich vor Allem in der Meinung, daß der bis jetzt bestehende Pachtvertrag,

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