Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

Vortrag. Mit Dekrete vom 8. Novbr. 1861 Z. 5829 wurde an den Beleuchtungsbesorger der Auftrag erlassen, daß bei dem Umstande als schon seit längerer Zeit die städtische Strassenbeleuchtung mangelhaft besorgt wird, bei Vermeidung der im Pachtvertrage vorgesehenen Konventionalstrafen in Hinkunft die Besorgung der Beleuchtung klaglos zu geschehen habe. Das vom löblichen Gemeinderathe bestimmte und mit der Ueberwachung des Beleuchtungswesens betraute Comite hat sich seither zur unausgesetzten Aufgabe es gemacht, die verschiedenen Mängel der Strassenbeleuchtung und die Ursachen derselben genau zu erforschen. Noch ehevor das Resultat dieser Erhebungen mit den geeigneten Anträgen dem löblichen Gemeinderathe von Seite dieses Comites mitgetheilt werden konnte, hat der Pächter der städtischen Strassenbeleuchtung unterm 18. v. Mts. ein Gesuch eingereicht, in welchem

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