Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

in Voglsang No 183, welchem zu Folge derselbe die ihm eigenthümliche Dorningerbrücke gegen ein von der Gemeinde Steyer an ihn zu entrichtendes unsteigerliches jährliches Entgeld von 40 fl ÖW – stets in guten fahrbaren und klaglosen Zustande herzuhalten sich bereit erklärt, wird vom Gemeinderathe genehmiget, und ist die bezügliche Urkunde hierüber sogleich auszufertigen und grundbücherlich einzuverleiben. Der Gemeinderath beschließt mit Majorität, es sei dem Herrn Josef Prandstetter folgendes bekannt zu geben: Der Gemeinderath hat von ihrer in der Eingabe sub prs. 27. Dezbr 1861 z. 7686 abgegebenen Erklärung daß sie „entschlossen seien Ihre Kohlwerkstätten gänzlich aufzulassen. und sonach auch die Dorningerbrücke samt Fahrtweg gar nicht mehr benöthigen, daher auch in Zukunft dieselbe nicht mehr im fahrbaren Zustande erhalten werden“ — Kenntniß genommen. Nachdem jedoch die öffentlichen Rücksichten die Erhaltung der Dorningerbrücke nothwendig erscheinen lassen, so findet sich der

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