in Voglsang No 183, welchem zu Folge derselbe die ihm eigenthümliche Dorningerbrücke gegen ein von der Gemeinde Steyer an ihn zu ent- richtendes unsteigerliches jährliches Entgeld von 40 fl ÖW – stets in guten fahrbaren und klaglosen Zustande herzuhalten sich bereit erklärt, wird vom Gemeinderathe geneh- miget, und ist die bezügliche Ur- kunde hierüber sogleich auszu- fertigen und grundbücherlich einzuverleiben. Der Gemeinderath beschließt mit Majorität, es sei dem Herrn Josef Prandstetter folgendes bekannt zu geben: Der Gemeinderath hat von ihrer in der Eingabe sub prs. 27. Dezbr 1861 z. 7686 abgegebenen Erklärung daß sie „entschlossen seien Ihre Kohlwerkstätten gänzlich aufzulassen. und sonach auch die Dorninger- brücke samt Fahrtweg gar nicht mehr benöthigen, daher auch in Zukunft dieselbe nicht mehr im fahrbaren Zustande erhalten wer- den“ — Kenntniß genommen. Nachdem jedoch die öffentlichen Rücksichten die Erhaltung der Dorningerbrücke nothwendig erscheinen lassen, so findet sich der
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