und nicht unwesentliche Rechnungsfehler vorkommen, in Folge dessen sämtliche Kostenüberschläge und Pläne über den Gegenstand an das kk Bezirksbauamt zur nöthigen Adjustirung zu leiten wären. Dasselbe hat bei der vorgenommenen Prüfung sowol in den Plänen wie in den Kostenüberschlägen vielfältige Unvollkomenheiten gefunden, so zwar, daß sich dasselbe veranlaßt gefunden hat, sowohl Plan als Kostenanschlag ganz neu zu verfassen, und diese wurden mit bezüglicher Note an die Gemeindevorstehung übergeben. Indem nun dem löblichen Gemeinderathe der oben genannte Plan und der Kostenanschlag zur genauen Prüfung und weiteren Beschlußfassung unterbreitet werden, und die bezügliche Zuschrift des kk. Bezirksbauamtes mit den nöthigen Erläuterungen über das ganze Objekt zur Kenntniß gebracht wird, in welchen für die Annahme desselben
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