und nicht unwesentliche Rechnungs- fehler vorkommen, in Folge dessen sämtliche Kostenüberschläge und Pläne über den Gegen- stand an das kk Bezirks- bauamt zur nöthigen Adju- stirung zu leiten wären. Dasselbe hat bei der vorge- nommenen Prüfung sowol in den Plänen wie in den Kosten- überschlägen vielfältige Un- vollkomenheiten gefunden, so zwar, daß sich dasselbe ver- anlaßt gefunden hat, sowohl Plan als Kostenanschlag ganz neu zu verfassen, und diese wurden mit bezüglicher Note an die Gemeindevorstehung übergeben. Indem nun dem löblichen Ge- meinderathe der oben genann- te Plan und der Kostenanschlag zur genauen Prüfung und weiteren Beschlußfassung unterbreitet werden, und die bezügliche Zuschrift des kk. Bezirksbauamtes mit den nöthigen Erläuterungen über das ganze Objekt zur Kenntniß gebracht wird, in welchen für die Annahme desselben
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