einstweilen die Ausführung desselben vertagt werde, daß aber auch der Akt samt Plan und Kostenüberschlag wohl aufzubewahren sey, um den Gegenstand bei günstigerer Zeit und besseren Verhältnissen seiner Realisirung zuzuführen. Einhellig nach dem Antrage. 127 Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Januar l.J. Z. 1168 mit Plan und Kostenanschlag über die Herstellung eines öffentlichen Brunnens am Stadtpfarrkirchenplatze. Vortrag. In der Sitzung vom 12. Juli 1861 hat der Gemeinderath den Beschluß gefaßt, daß nach den vorgelegten Plänen und Kostenüberschlägen über Herstellung eines versenkten Brunnens am Stadtpfarrplatze das Projekt No 4 vom Baumeister Anton Pichler mit 210 Eimer Wassergehalt im Kostenanschlage von 993 fl 10 xr zu genehmigen und zur dießbezüglichen Offert und Lizitationsverhandlung zu Grunde zu legen sey. Bei genauerer Prüfung des Kostenanschlages, wurde jedoch die Bemerkung gemacht, daß in denselben Auslassungen und nicht
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