Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

als habe die gegenwärtige Vertrettung in ihrer Totalität unverändert im Amte zu verbleiben, bis ein neues Statut für Wien erfließt, umsoweniger beigelegt werden kann, als im Widrigen, falls die gegenwärtige Wiener Gemeindeordnung beibehalten, oder doch in den Bestimmungen über die Konstituirung des Gemeinderathes nicht geändert werden wollte, eine Erneuerung der Gemeindevertrettung gar nicht erfolgen würde, – den Beschluß gefaßt, daß in Gemäßheit des §. 40 der Wiener Gemeindeordnung in Monate März 1862 ein Drittheil der dermaliger Gemeinderäthe aus dem Gemeinderathe auszuscheiden und durch Neuwahlen zu ergänzen sey, und daß hiezu vorher meine Zustimmung eingeholt werde. Ich fand diesen Beschluß im Gesetze gegründet und habe daher zur Durchführung desselben meine Zustimmung ertheilt. Da auch nach dem Gemeinde–Statute für Steyr eine Erneuerung der Gemeindevertrettung zu 1/3 tel

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