kinderlos sind, endlich daß bei dem Umstande, als bei der Regulierung der fraglichen Pauschalien ohnehin alle Rücksicht auf die Reinigung der Schulzimmer genommen wurde, und überhaupt eine nicht unbedeutende Aufbesserung der Lehrereinnahmen stattgefunden hat, kann für dermalen dem Gesuche des Herrn Oberlehrers Franz Kuhn um Erhöhung der Pauschalien für Schulgeldentgang und Schulbedürfniße nicht Folge gegeben werden. Hievon ist Herr Oberlehrer Kuhn mit Dekret zu verständigen. 7595 Protokoll ad No 4876 mit Franz Wiesinger in Betreff der weiteren Pachtung des zum Sondersiechenhause gehörigen Wiesengrundes. Der Gemeinderath genehmiget die Wiederverpachtung resp. Fortdauer des Pachtes für den zum Sondersiechenhause in Aichet gehörigen Wiesengrund unter den im früheren Pachtvertrage vom 2. Oktbr. 1855 vereinbarten Bedingungen an Franz Wiesinger, Besitzer des Hauses No 459 auf weitere sechs Jahre d.i. vom 2. Oktober 1861 bis 2. Oktbr 1867 und zwar unter der ausdrücklichen
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