Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

Einleitung getroffen, daß mehrere Offerte über Lieferung von Baustämmen in den gewünschten Dimensionen hieramts eingereicht wurden. Indem ich dieselben zum Vortrage bringe, muß ich bemerken, daß ich wegen besonderer Preiswürdigkeit und den Eingangs erwähnten theilweisen dringenden Bedarf einiger 7-8 Klafter langen Ennsbäumen die Lieferung von 40 Stämmen rechtsgiltig abgeschlossen habe, womit die vollständige Herstellung der beiden Brücken für das Frühjahr ihre Bedeckung findet. Der löbliche Gemeinderath wolle nun bestimmen, ob in Hinblick eines möglichen Elementarunfalles ein weiterer Abschluß mit einem der Offerenten zu geschehen habe, indem aus schon gesagten Grunde das Vorhandensein des für eine Brücke erforderlichen Materials aus öffentlichen und finanziellen Rücksichten gebothen erscheint. Der Gemeinderath beschließt einhellig, es sei jeder weitere Holzankauf für Brücken bei den Umstande als ohnehin beiläufig

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