und Armen Instituts Rechnung pro 1861 wärend der 14 tägigen Frist keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Auf Grundlage des allmonat- lichen Revisionsbefundes werden die in allen ihren Einnahms und Ausgabsposten vom Gemeinde- rathe geprüften und zifferrichtig erkannten Jahresrechnungen sowohl der Stadtkasse als des Armen Institutes in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeordnung mit dem Beisatze gemeinde- räthlich genehmiget, daß dem Herrn Rechnungsleger Stadt- kaßier Willner zu seiner Deckung das Absolutorium zu ertheilen ist. 6259 Leopold Reindl, um Verleihung der durch den Austritt des Michl Mandlmayr zu besetzenden Nacht- wächterstelle. Die Bestellung des Leopold Reinl als Nachtwächter in der Vorstadt Steyrdorf wird unter gleichzeitiger Enthebung des Michael Mandmayr gegen den üblichen Zinsbeitrag von 12 fl 60 xr ÖW gemeinderäthlich be- stättiget und das Amt angewiesen, denselben unter Ertheilung der
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