Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

und Armen Instituts Rechnung pro 1861 wärend der 14 tägigen Frist keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Auf Grundlage des allmonatlichen Revisionsbefundes werden die in allen ihren Einnahms und Ausgabsposten vom Gemeinderathe geprüften und zifferrichtig erkannten Jahresrechnungen sowohl der Stadtkasse als des Armen Institutes in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeordnung mit dem Beisatze gemeinderäthlich genehmiget, daß dem Herrn Rechnungsleger Stadtkaßier Willner zu seiner Deckung das Absolutorium zu ertheilen ist. 6259 Leopold Reindl, um Verleihung der durch den Austritt des Michl Mandlmayr zu besetzenden Nachtwächterstelle. Die Bestellung des Leopold Reinl als Nachtwächter in der Vorstadt Steyrdorf wird unter gleichzeitiger Enthebung des Michael Mandmayr gegen den üblichen Zinsbeitrag von 12 fl 60 xr ÖW gemeinderäthlich bestättiget und das Amt angewiesen, denselben unter Ertheilung der

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