Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 17. Jänner 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 17. Jänner 1862. unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren, Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, Harazmüller, John, Lechner, Mitter, Peteler, Reschauer, Sandböck, Dor Spängler, Stigler, und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Landsiedl, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher und Wickhoff entschuldigt, dann Herr v. Schönthan. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 7648 Das hohe k.k. Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlaße vom 21. Dezember d.J. Z. 6840/Pr. nachstehendes anher bekannt ge- geben. „Der Herr Staats–Minister hat mit Erlaß vom 17. Dezbr. 1861 Z. 7857 folgendes anher er- öffnet. Der Gemeinderath der Stadt Wien hat in der Erwägung, daß der 4. Absatz der Ministerial–Ver- ordnung vom 26. November 1860 Z. 261. R.G.B. nur den Umfang und die Dauer des Geschäftskrei- ses der neu gewählten Gemeinde- vertrettung festgestellt hat, und daß diesem Absatze der Sinn,

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 17. Jänner 1862. unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren, Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, Harazmüller, John, Lechner, Mitter, Peteler, Reschauer, Sandböck, Dor Spängler, Stigler, und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Landsiedl, Millner Dr. Pierer, Redtenbacher und Wickhoff entschuldigt, dann Herr v. Schönthan. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 7648 Das hohe k.k. Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlaße vom 21. Dezember d.J. Z. 6840/Pr. nachstehendes anher bekannt gegeben. „Der Herr Staats–Minister hat mit Erlaß vom 17. Dezbr. 1861 Z. 7857 folgendes anher eröffnet. Der Gemeinderath der Stadt Wien hat in der Erwägung, daß der 4. Absatz der Ministerial–Verordnung vom 26. November 1860 Z. 261. R.G.B. nur den Umfang und die Dauer des Geschäftskreises der neu gewählten Gemeindevertrettung festgestellt hat, und daß diesem Absatze der Sinn,

als habe die gegenwärtige Vertrettung in ihrer Totalität unverändert im Amte zu verbleiben, bis ein neues Statut für Wien erfließt, umsoweniger beigelegt werden kann, als im Widrigen, falls die gegenwärtige Wiener Gemeindeordnung beibehalten, oder doch in den Bestimmungen über die Konstituirung des Gemeinderathes nicht geändert werden wollte, eine Erneuerung der Gemeindevertrettung gar nicht erfolgen würde, – den Beschluß gefaßt, daß in Gemäßheit des §. 40 der Wiener Gemeindeordnung in Monate März 1862 ein Drittheil der dermaliger Gemeinderäthe aus dem Gemeinderathe auszuscheiden und durch Neuwahlen zu ergänzen sey, und daß hiezu vorher meine Zustimmung eingeholt werde. Ich fand diesen Beschluß im Gesetze gegründet und habe daher zur Durchführung desselben meine Zustimmung ertheilt. Da auch nach dem Gemeinde–Statute für Steyr eine Erneuerung der Gemeindevertrettung zu 1/3 tel

als habe die gegenwärtige Ver- trettung in ihrer Totalität un- verändert im Amte zu verbleiben, bis ein neues Statut für Wien erfließt, umsoweniger beigelegt werden kann, als im Widrigen, falls die gegenwärtige Wiener Gemeindeordnung beibehalten, oder doch in den Bestimmungen über die Konstituirung des Ge- meinderathes nicht geändert werden wollte, eine Erneuerung der Gemeindevertrettung gar nicht erfolgen würde, – den Be- schluß gefaßt, daß in Gemäß- heit des §. 40 der Wiener Ge- meindeordnung in Monate März 1862 ein Drittheil der dermaliger Gemeinderäthe aus dem Gemein- derathe auszuscheiden und durch Neuwahlen zu ergänzen sey, und daß hiezu vorher meine Zustimmung eingeholt werde. Ich fand diesen Beschluß im Ge- setze gegründet und habe daher zur Durchführung desselben meine Zustimmung ertheilt. Da auch nach dem Gemeinde–Sta- tute für Steyr eine Erneuerung der Gemeindevertrettung zu 1/3 tel

alljährlich im Monate März stattzufinden hat, so werden der Herr Bürgermeister hievor zur entsprechenden Amtshandlung in Kenntniß gesetzt.“ Dieser hohe Statthalterey–Praes.– Erlaß wird zur Kenntniß des löblichen Gemeinderathes gebracht und das Amt angewiesen, alle Vorarbeiten durchzuführen, um im Sinne des §. 42 der Gemeinde– Ordnung im Monate Merz 1862 die Neuwahlen vorzunehmen. 107 Statthalterey–Erlaß vom 2. Januar lJ. Z. 40 betreffend die Ueber- nahme der Administration des Exjesuitengebäudes in Steyr. Wird dem löblichen Gemeinderathe mit Rücksicht des Gemeinderathsbe- schlußes vom 22. Novbr. 1861 Z. 6574 zur Kenntniß gebracht. 7402 Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates No- vember 1861.

alljährlich im Monate März stattzufinden hat, so werden der Herr Bürgermeister hievor zur entsprechenden Amtshandlung in Kenntniß gesetzt.“ Dieser hohe Statthalterey–Praes.– Erlaß wird zur Kenntniß des löblichen Gemeinderathes gebracht und das Amt angewiesen, alle Vorarbeiten durchzuführen, um im Sinne des §. 42 der Gemeinde– Ordnung im Monate Merz 1862 die Neuwahlen vorzunehmen. 107 Statthalterey–Erlaß vom 2. Januar lJ. Z. 40 betreffend die Uebernahme der Administration des Exjesuitengebäudes in Steyr. Wird dem löblichen Gemeinderathe mit Rücksicht des Gemeinderathsbeschlußes vom 22. Novbr. 1861 Z. 6574 zur Kenntniß gebracht. 7402 Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates November 1861.

Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Novbr. 2298 1 ½ Hierzu den, am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 3314 61 daher Empfangssumme im November 5612 62 ½ Hiervon die im Monate November bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 1296 84 bleibt für den Monat Dezember ein barer Kassarest von 4315 78 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate November 2298 1 ½ die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Oktober stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit — so erscheint dann bis zu Ende, des Monates November ein Gesamt-Empfang von 2298 1 ½ Und wenn den im Monate November bestrittenen Ausgaben pr 1296 84 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Oktober zugezält werden mit — so zeigt sich bis Ende des Monates November eine Ausgaben Summe von 1296 84

Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Novbr. 2298 1 ½ Hierzu den, am Schluße des vorigen Monates verblie- benen baren Kassarest von 3314 61 daher Empfangssumme im November 5612 62 ½ Hiervon die im Monate No- vember bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 1296 84 bleibt für den Monat Dezember ein barer Kassarest von 4315 78 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate November 2298 1 ½ die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Oktober stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit — so erscheint dann bis zu Ende, des Monates November ein Gesamt-Empfang von 2298 1 ½ Und wenn den im Monate November bestrittenen Ausgaben pr 1296 84 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Oktober zugezält werden mit — so zeigt sich bis Ende des Mo- nates November eine Aus- gaben Summe von 1296 84

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kaßiers im Monate November 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Post Benennung der Kassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schließl. barer Kassarest 1. Stadt-Casse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. 〃 über die Einhebung der Gemd. Umlag 4. 〃 der Verz. Steuer 5. Zimentierungs Anstalt 6. Mild. Vers. Fond 7. bischöfl; Zieglerische Pfründen Stiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leop. Pacher'sche Pfründen 11. Simon Zachhuber’sche 〃 Summa Revirement 4979 fl 31 1/2 xr Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht hier unter- breite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr. 1860 ad № 7496 mit den Herrn Gemeinderä- then Adolf Gottwald und Josef Landsiedl vorgenommen, und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kasse- büchern konstatirt.

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kaßiers im Monate November 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Post Benennung der Kassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schließl. barer Kassarest 1. Stadt-Casse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. über die Einhebung der Gemd. Umlag 4. der Verz. Steuer 5. Zimentierungs Anstalt 6. Mild. Vers. Fond 7. bischöfl; Zieglerische Pfründen Stiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leop. Pacher'sche Pfründen 11. Simon Zachhuber’sche Summa Revirement 4979 fl 31 1/2 xr Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht hier unterbreite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr. 1860 ad № 7496 mit den Herrn Gemeinderäthen Adolf Gottwald und Josef Landsiedl vorgenommen, und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt.

Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kasse– Monats–Abschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates November 1861 geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen. 7495. Im Monate Novbr 1861 betrug die hierwärtige Bier Erzeugung 2860 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 649 ¼ zusammen 3509 ¼ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 985.½ entfallen für den hiesigen Consumo 2523 ¾ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 152 fl 75 xr an Gemeindezuschlag 391 fl 17 xr entrichtet wurde, wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Wird zur Kenntniß genommen. 362. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und

Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kasse– Monats–Abschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates November 1861 geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen. 7495. Im Monate Novbr 1861 betrug die hierwärtige Bier Erzeugung 2860 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 649 ¼ 〃 zusammen 3509 ¼ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 985.½ 〃 entfallen für den hiesigen Consumo 2523 ¾ Eimer wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 152 fl 75 xr an Gemeindezuschlag 391 fl 17 xr entrichtet wurde, wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth und Per- ceptionsämter zu bestreiten kömmt. Wird zur Kenntniß genommen. 362. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und

Anstalten in ihren summarischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Dezember 1861. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Dezember 1264 96 1/2 hierzu den am Schluße des vori- gen Monates verbliebenen baren Kassarest von 4315 78 1/2 daher Empfangssumme im Dezember 5580 75 hievon die im Monate Dezember bestrittenen Ausgaben abge- schlagen mit 1991 89 bleibt für den Monat Jänner 1862 ein barer Kassarest von 3588 86 Wenn zu den Empfängen in Mo- nate Dezember 1264 96 1/2 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Novbr stattgefundenen Empfänge ge- schlagen werden mit 2298 1 1/2 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Dezbr ein Gesamt- empfang von 3562 98 Und wenn den im Monate Dezbr bestrittenen Ausgaben zu 1991 89 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Novbr zugezält werden mit 1296 84 so zeigt sich bis Ende des Monates Dezember eine Ausgabensumme von 3288 73

Anstalten in ihren summarischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Dezember 1861. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Dezember 1264 96 1/2 hierzu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 4315 78 1/2 daher Empfangssumme im Dezember 5580 75 hievon die im Monate Dezember bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 1991 89 bleibt für den Monat Jänner 1862 ein barer Kassarest von 3588 86 Wenn zu den Empfängen in Monate Dezember 1264 96 1/2 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Novbr stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit 2298 1 1/2 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Dezbr ein Gesamtempfang von 3562 98 Und wenn den im Monate Dezbr bestrittenen Ausgaben zu 1991 89 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Novbr zugezält werden mit 1296 84 so zeigt sich bis Ende des Monates Dezember eine Ausgabensumme von 3288 73

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt–Kaßier im Monate Dezember 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang im Monate bare Ausgaben schließl. barer Kassarest 1. Stadt–Kasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. Einhebung der Gemeinde Umlagen, 4. Einhebung der Verzehrgssteuer 5 Zimentierungs Anstalt 6 Mild. Vers. Fond 7 bischöfl Ziegler'sche Pfründen Stiftung 8 Armen Institut 9 Franz Öppinger'sche Armenstiftung 10 Leop. Pacher'sche Pfründenstiftung 11 Simon Zachhuber'sche Summa Revirement fl 5132 79 xr Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht hier unterbreite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezember 1860 ad № 7496 mit den Herrn Gemeinderäthen Reschauer und Redtenbacher vorgenommen und ist der ordnungsmäßige Befund

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt–Kaßier im Monate Dezember 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang im Monate bare Ausgaben schließl. barer Kassarest 1. Stadt–Kasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. 〃 〃 〃 Einhebung der Gemeinde Umlagen, 4. 〃 〃 〃 Einhebung der Verzehrgssteuer 5 Zimentierungs Anstalt 6 Mild. Vers. Fond 7 bischöfl Ziegler'sche Pfründen Stiftung 8 Armen Institut 9 Franz Öppinger'sche Armenstiftung 10 Leop. Pacher'sche Pfründenstiftung 11 Simon Zachhuber'sche 〃 Summa Revirement fl 5132 79 xr Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht hier unter- breite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezember 1860 ad № 7496 mit den Herrn Gemeinde- räthen Reschauer und Redten- bacher vorgenommen und ist der ordnungsmäßige Befund

derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa– Monats–Abschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Dezember geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen. 384. Im Monate Dezember 1861 betrug die hierortige Biererzeugung 4105 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 635 〃 zusammen 4740 Eimer die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1091 ¾ 〃 entfallen für den hiesigen Consumo 3648 ¼ Eimer wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 169 fl 22 xr an Gemeindezuschlag 565 fl 47 xr entrichtet wurde; wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Per- ceptionsämter zu bestreiten kömmt. Wird zur Kenntniß genommen. 7430. Das städte Kassaamt zeigt die am 2. Dezbr 1861 in der Serie 106 erfolgte Verlosung der 2 1/2 %

derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa– Monats–Abschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Dezember geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen. 384. Im Monate Dezember 1861 betrug die hierortige Biererzeugung 4105 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 635 zusammen 4740 Eimer die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1091 ¾ entfallen für den hiesigen Consumo 3648 ¼ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 169 fl 22 xr an Gemeindezuschlag 565 fl 47 xr entrichtet wurde; wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Wird zur Kenntniß genommen. 7430. Das städte Kassaamt zeigt die am 2. Dezbr 1861 in der Serie 106 erfolgte Verlosung der 2 1/2 %

Wiener Stadt Banko Obligation No 24570/98770 pr 1500 fl an. In Folge dieser Anzeige wird die Depositen Commission eingeladen, die am 2. Dezbr 1861 in der Serie 106 verloste, der Stadtkasse eigenthümliche Wiener Stadt Banko Obligation No 24570/98770 à 2 1/2 % dto. 9. August 1836 pr 1500 fl aus den Depositen der Stadtkommune zu erheben und an das Expedit, welches unter Einem hiezu beauftragt wird, zum Behufe der Einsendung an die Staatsschuldentilgungsfondshauptkasse zur Erwirkung der Umschreibg zu erfolgen. Hievon ist die Depositen Coon auf das Dupplikat, das Kassaamt u der Referent mit Rathschlägen zu verständigen. 147 Das städtische Kassaamt zeigt die am 2. Jänner 1862 erfolgte Verlosung der der Stadtkasse eigenthümlichen Wiener Stadt Banko Obligationen No 23042/15841 zu 2000 fl u No 8382/27336 pr 50 fl an. Diese Anzeige wird zur angenehmen Wissenschaft genommen und die Depositen Coon eingeladen, die der Stadtkommune eigenthümliche

Wiener Stadt Banko Obligation No 24570/98770 pr 1500 fl an. In Folge dieser Anzeige wird die Depositen Commission eingeladen, die am 2. Dezbr 1861 in der Serie 106 verloste, der Stadtkasse eigen- thümliche Wiener Stadt Banko Obligation No 24570/98770 à 2 1/2 % dto. 9. August 1836 pr 1500 fl aus den Depositen der Stadtkommune zu erheben und an das Expedit, welches unter Einem hiezu be- auftragt wird, zum Behufe der Einsendung an die Staats- schuldentilgungsfondshauptkasse zur Erwirkung der Umschreibg zu erfolgen. Hievon ist die Depositen Coon auf das Dupplikat, das Kassaamt u der Referent mit Rathschlägen zu verständigen. 147 Das städtische Kassaamt zeigt die am 2. Jänner 1862 erfolgte Ver- losung der der Stadtkasse eigen- thümlichen Wiener Stadt Ban- ko Obligationen No 23042/15841 zu 2000 fl u No 8382/27336 pr 50 fl an. Diese Anzeige wird zur ange- nehmen Wissenschaft genommen und die Depositen Coon eingeladen, die der Stadtkommune eigenthümliche

Wiener Stadt Banko Obligation No 8382/27336 dto 1. März 1839 zu 50 fl als verloost, und die bereits ver- looste Staatschuldverschreibung No 8835 dto 9. Oktbr 1858 a 5% auf die Stadt Steyr lautend pr 2000 fl aus den Depositen der Stadtkasse zu beheben, und die letztere mit- telst Note an die Sparkasse Dion mit dem Ersuchen zu leiten, diesel- be auf den erhaltenen Vorschuß als ein Pfand entgegen zu nehmen und dafür die am 2. Jenner 1862 gezogene in wohldortigen Depositen befindlichen Wiener Stadt Banko Obligation No 23042/15841 dto 8. August 1835 pr 2000 fl an die Gemeindevor- stehung zu erfolgen. Das Expedit hat die verlosten Obligationen mittelst doppelten Consignationen zum Behufe der Um- wechslung in 5% Staatschuldver- schreibungen an die kk. Kredits– Abtheilung Linz einzusenden. Hievon sind die Depositen Comißion mittelst Dupplikat, das Kassaamt und der Referent auf Rubriken zu verständigen. 1767 Das Expedit berichtet ad Nro 7151, daß gegen die Stadtkasse und

Wiener Stadt Banko Obligation No 8382/27336 dto 1. März 1839 zu 50 fl als verloost, und die bereits verlooste Staatschuldverschreibung No 8835 dto 9. Oktbr 1858 a 5% auf die Stadt Steyr lautend pr 2000 fl aus den Depositen der Stadtkasse zu beheben, und die letztere mittelst Note an die Sparkasse Dion mit dem Ersuchen zu leiten, dieselbe auf den erhaltenen Vorschuß als ein Pfand entgegen zu nehmen und dafür die am 2. Jenner 1862 gezogene in wohldortigen Depositen befindlichen Wiener Stadt Banko Obligation No 23042/15841 dto 8. August 1835 pr 2000 fl an die Gemeindevorstehung zu erfolgen. Das Expedit hat die verlosten Obligationen mittelst doppelten Consignationen zum Behufe der Umwechslung in 5% Staatschuldverschreibungen an die kk. Kredits– Abtheilung Linz einzusenden. Hievon sind die Depositen Comißion mittelst Dupplikat, das Kassaamt und der Referent auf Rubriken zu verständigen. 1767 Das Expedit berichtet ad Nro 7151, daß gegen die Stadtkasse und

und Armen Instituts Rechnung pro 1861 wärend der 14 tägigen Frist keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Auf Grundlage des allmonatlichen Revisionsbefundes werden die in allen ihren Einnahms und Ausgabsposten vom Gemeinderathe geprüften und zifferrichtig erkannten Jahresrechnungen sowohl der Stadtkasse als des Armen Institutes in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeordnung mit dem Beisatze gemeinderäthlich genehmiget, daß dem Herrn Rechnungsleger Stadtkaßier Willner zu seiner Deckung das Absolutorium zu ertheilen ist. 6259 Leopold Reindl, um Verleihung der durch den Austritt des Michl Mandlmayr zu besetzenden Nachtwächterstelle. Die Bestellung des Leopold Reinl als Nachtwächter in der Vorstadt Steyrdorf wird unter gleichzeitiger Enthebung des Michael Mandmayr gegen den üblichen Zinsbeitrag von 12 fl 60 xr ÖW gemeinderäthlich bestättiget und das Amt angewiesen, denselben unter Ertheilung der

und Armen Instituts Rechnung pro 1861 wärend der 14 tägigen Frist keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Auf Grundlage des allmonat- lichen Revisionsbefundes werden die in allen ihren Einnahms und Ausgabsposten vom Gemeinde- rathe geprüften und zifferrichtig erkannten Jahresrechnungen sowohl der Stadtkasse als des Armen Institutes in Gemäßheit des § 57 der Gemeindeordnung mit dem Beisatze gemeinde- räthlich genehmiget, daß dem Herrn Rechnungsleger Stadt- kaßier Willner zu seiner Deckung das Absolutorium zu ertheilen ist. 6259 Leopold Reindl, um Verleihung der durch den Austritt des Michl Mandlmayr zu besetzenden Nacht- wächterstelle. Die Bestellung des Leopold Reinl als Nachtwächter in der Vorstadt Steyrdorf wird unter gleichzeitiger Enthebung des Michael Mandmayr gegen den üblichen Zinsbeitrag von 12 fl 60 xr ÖW gemeinderäthlich be- stättiget und das Amt angewiesen, denselben unter Ertheilung der

dießfälligen Instruktion zur genau- en Pflichterfüllung aufzumahnen und den üblichen Dienstvertrag in Vorlage zu bringen. Hievon sind der Bestellte, wie der Enthobene und das Kassaamt auf Rubriken zu verständigen. 146 Vortrag. Das mit Ende des Verwaltungs- jahres 1861 ämtlich unter In- tervenirung der Herren Gemeinderäthe Amort und Franz Haller aufgenommene Inventar der im städt. Herdergarten liegenden Holzvorräthe repräsen- tirt nach dem Ankaufe einen Werth von 7385 fl ÖW., welcher im Vergleiche mit den im vorigen Jahre angekauften Baustämmen und Brückenstreu nach der ein- schlägigen Rubrik der Jahres- rechnung im Betrage von 6521 fl 64 xr sich auf obige Summe re- duzieren mußte, weil die Neu- brücke mit Ausschluß der Jöcher durchaus mit Enns– und Gelän- derbäumen größtentheils aus dem vorjährig angekauften Brückenmateriale im Oberbaue hergestellt wurde.

dießfälligen Instruktion zur genauen Pflichterfüllung aufzumahnen und den üblichen Dienstvertrag in Vorlage zu bringen. Hievon sind der Bestellte, wie der Enthobene und das Kassaamt auf Rubriken zu verständigen. 146 Vortrag. Das mit Ende des Verwaltungsjahres 1861 ämtlich unter Intervenirung der Herren Gemeinderäthe Amort und Franz Haller aufgenommene Inventar der im städt. Herdergarten liegenden Holzvorräthe repräsentirt nach dem Ankaufe einen Werth von 7385 fl ÖW., welcher im Vergleiche mit den im vorigen Jahre angekauften Baustämmen und Brückenstreu nach der einschlägigen Rubrik der Jahresrechnung im Betrage von 6521 fl 64 xr sich auf obige Summe reduzieren mußte, weil die Neubrücke mit Ausschluß der Jöcher durchaus mit Enns– und Geländerbäumen größtentheils aus dem vorjährig angekauften Brückenmateriale im Oberbaue hergestellt wurde.

Ein ähnlicher Vorgang sowol bei der Steyr– als Ennsbrücke ist nach dem technischen Gutachten des kk. Bezirksbauamtes in Folge der gepflogenen Untersuchung eine unabweisbare Nothwendigkeit. Nach Äußerung des städt. Bauamtes stellt sich der Bedarf an Ennsbäumen für beide Brücken auf mehr als 50 Stücke, welche zum größten Theile im Vorrath sich befinden. Die Angriffsnahme dieser Arbeiten und ihre rasche Vollendung mit den erforderlichen Kräften, ohne Beirrung der Kommunikation, soll im Frühjahre unverweilt vorgenommen werden. Mit der Herstellung derselben erschöpfen sich aber die gegenwärtigen Vorräthe in dem Maße, daß bei unvorhergesehenen Elementarunfällen die Kommunalverwaltung in die doppelt unangenehme Lage versetzt wäre, sich dem begründeten Vorwurfe außeracht gelassener Fürsorge auszusetzen, zu jedem Preise das Brückenmaterial ankaufen zu müssen. Um nun das muthmaßliche Erforderniß zu bedecken, habe ich die

Ein ähnlicher Vorgang sowol bei der Steyr– als Ennsbrücke ist nach dem technischen Gutachten des kk. Bezirksbauamtes in Folge der gepflogenen Untersuchung eine unabweisbare Nothwendigkeit. Nach Äußerung des städt. Bau- amtes stellt sich der Bedarf an Ennsbäumen für beide Brücken auf mehr als 50 Stücke, welche zum größten Theile im Vorrath sich be- finden. Die Angriffsnahme dieser Ar- beiten und ihre rasche Vollendung mit den erforderlichen Kräften, ohne Beirrung der Kommunikation, soll im Frühjahre unverweilt vorgenommen werden. Mit der Herstellung derselben erschöpfen sich aber die gegenwär- tigen Vorräthe in dem Maße, daß bei unvorhergesehenen Elemen- tarunfällen die Kommunalverwal- tung in die doppelt unangenehme Lage versetzt wäre, sich dem be- gründeten Vorwurfe außeracht gelassener Fürsorge auszusetzen, zu jedem Preise das Brücken- material ankaufen zu müssen. Um nun das muthmaßliche Erfor- derniß zu bedecken, habe ich die

Einleitung getroffen, daß mehrere Offerte über Lieferung von Baustämmen in den gewünschten Dimensionen hieramts einge- reicht wurden. Indem ich dieselben zum Vortrage bringe, muß ich bemerken, daß ich wegen besonderer Preis- würdigkeit und den Eingangs erwähnten theilweisen dringenden Bedarf einiger 7-8 Klafter langen Ennsbäumen die Lieferung von 40 Stämmen rechtsgiltig abgeschlossen habe, womit die vollständige Herstellung der beiden Brücken für das Früh- jahr ihre Bedeckung findet. Der löbliche Gemeinderath wolle nun bestimmen, ob in Hinblick eines möglichen Elemen- tarunfalles ein weiterer Abschluß mit einem der Offerenten zu geschehen habe, indem aus schon gesagten Grun- de das Vorhandensein des für eine Brücke erfor- derlichen Materials aus öf- fentlichen und finanziellen Rücksichten gebothen erscheint. Der Gemeinderath beschließt einhellig, es sei jeder weitere Holzankauf für Brücken bei den Umstande als ohnehin beiläufig

Einleitung getroffen, daß mehrere Offerte über Lieferung von Baustämmen in den gewünschten Dimensionen hieramts eingereicht wurden. Indem ich dieselben zum Vortrage bringe, muß ich bemerken, daß ich wegen besonderer Preiswürdigkeit und den Eingangs erwähnten theilweisen dringenden Bedarf einiger 7-8 Klafter langen Ennsbäumen die Lieferung von 40 Stämmen rechtsgiltig abgeschlossen habe, womit die vollständige Herstellung der beiden Brücken für das Frühjahr ihre Bedeckung findet. Der löbliche Gemeinderath wolle nun bestimmen, ob in Hinblick eines möglichen Elementarunfalles ein weiterer Abschluß mit einem der Offerenten zu geschehen habe, indem aus schon gesagten Grunde das Vorhandensein des für eine Brücke erforderlichen Materials aus öffentlichen und finanziellen Rücksichten gebothen erscheint. Der Gemeinderath beschließt einhellig, es sei jeder weitere Holzankauf für Brücken bei den Umstande als ohnehin beiläufig

2000 fl auf Ankauf von Holzvorrath im laufenden Jahre zur Zalung gelangen müssen, vorderhand zu sistiren. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 7651 Stadtschullehrer Franz Kuhn um Erhöhung der Haushalbeträge für Schulbedürfniße und Schulgeldentgang. Bei dem Umstande, daß seit der Regelung der Schulbedürfniß– und Schulgeldentgang–Pauschalbeträge keine wesentlichen Veränderungen weder in der Zahl der Schulbesuchenden, sowol aus dem Stadt– und Ennsdorferschulbezirke, noch in anderen die Schule berührenden Verhältnißen, ungeachtet der Vereinigung der beiden Schulen, eingetreten sind, daß der Entgang der Einnahme aus den Privat- und Nachstunden einestheils hier nicht in Anschlag gebracht werden könne, anderseits aber durch die vermehrte Schulgeldeinhebung und die zugewiesenen Pauschalbeträge von der Ennsdorferschule entschädigt sein dürfte, der Umstand oder vielmehr Zufall, daß die vermöglicheren Besitzer in Ennsdorf zufällig jetzt

2000 fl auf Ankauf von Holzvor- rath im laufenden Jahre zur Zalung gelangen müssen, vor- derhand zu sistiren. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 7651 Stadtschullehrer Franz Kuhn um Erhöhung der Haushalbeträge für Schulbedürfniße und Schulgeldent- gang. Bei dem Umstande, daß seit der Regelung der Schulbedürfniß– und Schulgeldentgang–Pauschal- beträge keine wesentlichen Ver- änderungen weder in der Zahl der Schulbesuchenden, sowol aus dem Stadt– und Ennsdorferschul- bezirke, noch in anderen die Schule berührenden Verhältnißen, unge- achtet der Vereinigung der beiden Schulen, eingetreten sind, daß der Entgang der Einnahme aus den Privat- und Nachstunden einestheils hier nicht in Anschlag gebracht werden könne, anderseits aber durch die vermehrte Schul- geldeinhebung und die zugewiesenen Pauschalbeträge von der Enns- dorferschule entschädigt sein dürfte, der Umstand oder vielmehr Zu- fall, daß die vermöglicheren Be- sitzer in Ennsdorf zufällig jetzt

kinderlos sind, endlich daß bei dem Umstande, als bei der Regulierung der fraglichen Pauschalien ohnehin alle Rücksicht auf die Reinigung der Schulzimmer genommen wurde, und überhaupt eine nicht unbe- deutende Aufbesserung der Lehrer- einnahmen stattgefunden hat, kann für dermalen dem Gesuche des Herrn Oberlehrers Franz Kuhn um Er- höhung der Pauschalien für Schul- geldentgang und Schulbedürfniße nicht Folge gegeben werden. Hievon ist Herr Oberlehrer Kuhn mit Dekret zu verständigen. 7595 Protokoll ad No 4876 mit Franz Wiesinger in Betreff der wei- teren Pachtung des zum Son- dersiechenhause gehörigen Wie- sengrundes. Der Gemeinderath genehmiget die Wiederverpachtung resp. Fort- dauer des Pachtes für den zum Son- dersiechenhause in Aichet gehörigen Wiesengrund unter den im frühe- ren Pachtvertrage vom 2. Oktbr. 1855 vereinbarten Bedingungen an Franz Wiesinger, Besitzer des Hauses No 459 auf weitere sechs Jahre d.i. vom 2. Oktober 1861 bis 2. Oktbr 1867 und zwar unter der ausdrücklichen

kinderlos sind, endlich daß bei dem Umstande, als bei der Regulierung der fraglichen Pauschalien ohnehin alle Rücksicht auf die Reinigung der Schulzimmer genommen wurde, und überhaupt eine nicht unbedeutende Aufbesserung der Lehrereinnahmen stattgefunden hat, kann für dermalen dem Gesuche des Herrn Oberlehrers Franz Kuhn um Erhöhung der Pauschalien für Schulgeldentgang und Schulbedürfniße nicht Folge gegeben werden. Hievon ist Herr Oberlehrer Kuhn mit Dekret zu verständigen. 7595 Protokoll ad No 4876 mit Franz Wiesinger in Betreff der weiteren Pachtung des zum Sondersiechenhause gehörigen Wiesengrundes. Der Gemeinderath genehmiget die Wiederverpachtung resp. Fortdauer des Pachtes für den zum Sondersiechenhause in Aichet gehörigen Wiesengrund unter den im früheren Pachtvertrage vom 2. Oktbr. 1855 vereinbarten Bedingungen an Franz Wiesinger, Besitzer des Hauses No 459 auf weitere sechs Jahre d.i. vom 2. Oktober 1861 bis 2. Oktbr 1867 und zwar unter der ausdrücklichen

nachdrücklichen Klausel, daß für den Pächter dieser Vertrag in allen seinen Theilen bindend sey, dem Gemeinderathe nõe des Mild. Vers. Fondes es frei stehe, die halbjährige Kündigung noch vor Ablauf der bedungenen Pachtzeit, eintretten zu lassen. Hievon ist das Amt und Franz Wiesinger wegen Erneuerg des Pachtvertrages und die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung wegen geeigneter Vormerkung rathschlägig zu verständigen. 124 Mittheilung des kk. Wachdetachements Commando zu Garsten, daß das Bergschulgebäude zur Unterbringung der Wachmannschaft nicht mehr benöthiget wird, so wie auch die zur Verfügung gestellten Offiziersquartiere entbehrlich geworden sind. Wird zur Wissenschaft genommen u ist das Quartieramt hievon zu verständigen. Hinsichtlich der in der Gemeinderathssitzung vom 5. April v. J. beschlossenen Benutzung und Zinsbarmachung des Bergschulgebäudes ist der zur Sitzung vom 21. Mai v. J. vorgerichtete

nachdrücklichen Klausel, daß für den Pächter dieser Vertrag in allen seinen Theilen bindend sey, dem Gemeinderathe nõe des Mild. Vers. Fondes es frei stehe, die halbjährige Kündigung noch vor Ablauf der bedungenen Pacht- zeit, eintretten zu lassen. Hievon ist das Amt und Franz Wiesinger wegen Erneuerg des Pachtvertrages und die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung wegen geeigneter Vormerkung rath- schlägig zu verständigen. 124 Mittheilung des kk. Wachdetachements Commando zu Garsten, daß das Berg- schulgebäude zur Unterbringung der Wachmannschaft nicht mehr be- nöthiget wird, so wie auch die zur Verfügung gestellten Offiziers- quartiere entbehrlich geworden sind. Wird zur Wissenschaft genommen u ist das Quartieramt hievon zu verständigen. Hinsichtlich der in der Gemeinde- rathssitzung vom 5. April v. J. beschlossenen Benutzung und Zinsbarmachung des Berg- schulgebäudes ist der zur Sitzung vom 21. Mai v. J. vorgerichtete

und bisher sistirte Antrag samt den seither über die Reparaturen verfaßten Kostenanschlag in der Gemeinderathssitzung mit dem Beisatze in Vortrag zu bringen, daß die in demselben beantragten und in dem Kostenanschlage ausge- wiesenen Arbeiten in eigener Regie bei herannahender guter Jahreszeit ausgeführt werden sollen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler 7511. Armen–Commissions–Protokoll über Armenbetheilungen und Erhöhung der Armenportionen. Wird der Armen–Instituts– Rechnungsführung dieses Protokoll insoweit es neue Vertheilungen oder Aufbesserungen betrifft, auszugsweise mit der Weisung zugestellt, daß die neuen Be- theilungen vom 1. Febr 1862 an- gefangen zu beginnen haben. 7555 IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. Protokoll mit Herrn Alexander Duckart, Besitzer des vormals Reichl'schen Gartenhauses No 229 in der Schönau wegen pachtwei- ser Ueberlassung der städtischen Grundparzelle No 128 in der Schönau. Es unterliegt keinem Anstande, daß dem Ansuchen des Herrn Alexander

und bisher sistirte Antrag samt den seither über die Reparaturen verfaßten Kostenanschlag in der Gemeinderathssitzung mit dem Beisatze in Vortrag zu bringen, daß die in demselben beantragten und in dem Kostenanschlage ausgewiesenen Arbeiten in eigener Regie bei herannahender guter Jahreszeit ausgeführt werden sollen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler 7511. Armen–Commissions–Protokoll über Armenbetheilungen und Erhöhung der Armenportionen. Wird der Armen–Instituts– Rechnungsführung dieses Protokoll insoweit es neue Vertheilungen oder Aufbesserungen betrifft, auszugsweise mit der Weisung zugestellt, daß die neuen Betheilungen vom 1. Febr 1862 angefangen zu beginnen haben. 7555 IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. Protokoll mit Herrn Alexander Duckart, Besitzer des vormals Reichl'schen Gartenhauses No 229 in der Schönau wegen pachtweiser Ueberlassung der städtischen Grundparzelle No 128 in der Schönau. Es unterliegt keinem Anstande, daß dem Ansuchen des Herrn Alexander

Duckart, Besitzer des Hauses Nr. 229 in der Schönau die seinem Hause zunächst gelegene städt. Grundparzelle No 128 mit 255 □ Klftr Flächeninhalt pachtweise zu überlassen willfahrt werde, umso mehr, da der mit Josef Buchholzer bestandene Pachtvertrag am 31. Oktober 1861 abgelaufen und nicht mehr erneuert worden ist. Es erhält somit das Amt die Weisung, den bezüglichen Miethvertrag zu verfaßen, den jährlichen Pachtzins mit 3 fl ÖW anzunehmen und mit Herrn Dukart abzuschließen. 5229 Das kk. Bezirksbauamt Steyr legt Plan und Kostenanschlag über Herstellung einer gemauerten Vorbrücke beim Ennsthor vor. Das Projekt wird durch ziffermäßigen Nachweis dahin bevorwortet, daß es für die Gemeinde nur von großen Nutzen und von nicht unbeträchtlichen Ersparungen sein wird, wenn statt den gegenwärtig bestehenden hölzernen Bau, der durch Abnützung und Verderbniß alle

Duckart, Besitzer des Hauses Nr. 229 in der Schönau die seinem Hause zunächst gelegene städt. Grundparzelle No 128 mit 255 □ Klftr Flächeninhalt pachtweise zu überlassen willfahrt werde, umso mehr, da der mit Josef Buchholzer bestandene Pacht- vertrag am 31. Oktober 1861 abge- laufen und nicht mehr erneuert worden ist. Es erhält somit das Amt die Wei- sung, den bezüglichen Miethver- trag zu verfaßen, den jährlichen Pachtzins mit 3 fl ÖW anzunehmen und mit Herrn Dukart abzu- schließen. 5229 Das kk. Bezirksbauamt Steyr legt Plan und Kostenanschlag über Herstellung einer gemauerten Vorbrücke beim Ennsthor vor. Das Projekt wird durch ziffer- mäßigen Nachweis dahin bevorwor- tet, daß es für die Gemeinde nur von großen Nutzen und von nicht unbeträchtlichen Ersparungen sein wird, wenn statt den gegenwärtig bestehenden hölzernen Bau, der durch Abnützung und Verderbniß alle

2 — 3 Jahre größtentheils erneu- ert werden muß, ein, wenn gleich für den Augenblick kostspieligeres aber dafür auch um so viel dauerhafteres Objekt zu Stande kommen würde. Obschon die Sache klar ist, und der Vortheil offenbar am Tage liegt, so kann Referent auf die Erbauung dieses Objektes wenigstens für jetzt nicht ein- rathen, weil die Gemeinde gegen- wärtig ohnehin zu bedeutenden Ausgaben genöthiget ist, nehm- lich eines Theiles durch Repara- turen im größeren Maßstabe an den beiden Ennsbrücken an- derntheils durch Neu– und Um- pflasterungen mehrerer Gäßen und Strassen und end- lich durch die beschlossene Auf- stellung eines neuen steinernen Brunnen–Bassins auf dem Pfarrplatze; weiters ist ja auch für einen derartigen Bau im Praeliminar keinerlei Vorsorge getroffen. Ich kann daher nur beantragen, daß das Projekt als sehr zweck- mäßig anerkannt, und nur

2 — 3 Jahre größtentheils erneuert werden muß, ein, wenn gleich für den Augenblick kostspieligeres aber dafür auch um so viel dauerhafteres Objekt zu Stande kommen würde. Obschon die Sache klar ist, und der Vortheil offenbar am Tage liegt, so kann Referent auf die Erbauung dieses Objektes wenigstens für jetzt nicht einrathen, weil die Gemeinde gegenwärtig ohnehin zu bedeutenden Ausgaben genöthiget ist, nehmlich eines Theiles durch Reparaturen im größeren Maßstabe an den beiden Ennsbrücken anderntheils durch Neu– und Umpflasterungen mehrerer Gäßen und Strassen und endlich durch die beschlossene Aufstellung eines neuen steinernen Brunnen–Bassins auf dem Pfarrplatze; weiters ist ja auch für einen derartigen Bau im Praeliminar keinerlei Vorsorge getroffen. Ich kann daher nur beantragen, daß das Projekt als sehr zweckmäßig anerkannt, und nur

einstweilen die Ausführung desselben vertagt werde, daß aber auch der Akt samt Plan und Kostenüberschlag wohl aufzubewahren sey, um den Gegenstand bei günstigerer Zeit und besseren Verhältnissen seiner Realisirung zuzuführen. Einhellig nach dem Antrage. 127 Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Januar l.J. Z. 1168 mit Plan und Kostenanschlag über die Herstellung eines öffentlichen Brunnens am Stadtpfarrkirchenplatze. Vortrag. In der Sitzung vom 12. Juli 1861 hat der Gemeinderath den Beschluß gefaßt, daß nach den vorgelegten Plänen und Kostenüberschlägen über Herstellung eines versenkten Brunnens am Stadtpfarrplatze das Projekt No 4 vom Baumeister Anton Pichler mit 210 Eimer Wassergehalt im Kostenanschlage von 993 fl 10 xr zu genehmigen und zur dießbezüglichen Offert und Lizitationsverhandlung zu Grunde zu legen sey. Bei genauerer Prüfung des Kostenanschlages, wurde jedoch die Bemerkung gemacht, daß in denselben Auslassungen und nicht

einstweilen die Ausführung des- selben vertagt werde, daß aber auch der Akt samt Plan und Kosten- überschlag wohl aufzubewahren sey, um den Gegenstand bei günstigerer Zeit und besseren Verhältnissen seiner Realisirung zuzuführen. Einhellig nach dem Antrage. 127 Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Januar l.J. Z. 1168 mit Plan und Kostenanschlag über die Herstellung eines öffentlichen Brunnens am Stadtpfarrkirchenplatze. Vortrag. In der Sitzung vom 12. Juli 1861 hat der Gemeinderath den Be- schluß gefaßt, daß nach den vor- gelegten Plänen und Kostenüber- schlägen über Herstellung eines versenkten Brunnens am Stadt- pfarrplatze das Projekt No 4 vom Baumeister Anton Pichler mit 210 Eimer Wassergehalt im Kosten- anschlage von 993 fl 10 xr zu geneh- migen und zur dießbezüglichen Offert und Lizitationsverhandlung zu Grunde zu legen sey. Bei genauerer Prüfung des Kostenanschlages, wurde jedoch die Bemerkung gemacht, daß in denselben Auslassungen und nicht

und nicht unwesentliche Rechnungs- fehler vorkommen, in Folge dessen sämtliche Kostenüberschläge und Pläne über den Gegen- stand an das kk Bezirks- bauamt zur nöthigen Adju- stirung zu leiten wären. Dasselbe hat bei der vorge- nommenen Prüfung sowol in den Plänen wie in den Kosten- überschlägen vielfältige Un- vollkomenheiten gefunden, so zwar, daß sich dasselbe ver- anlaßt gefunden hat, sowohl Plan als Kostenanschlag ganz neu zu verfassen, und diese wurden mit bezüglicher Note an die Gemeindevorstehung übergeben. Indem nun dem löblichen Ge- meinderathe der oben genann- te Plan und der Kostenanschlag zur genauen Prüfung und weiteren Beschlußfassung unterbreitet werden, und die bezügliche Zuschrift des kk. Bezirksbauamtes mit den nöthigen Erläuterungen über das ganze Objekt zur Kenntniß gebracht wird, in welchen für die Annahme desselben

und nicht unwesentliche Rechnungsfehler vorkommen, in Folge dessen sämtliche Kostenüberschläge und Pläne über den Gegenstand an das kk Bezirksbauamt zur nöthigen Adjustirung zu leiten wären. Dasselbe hat bei der vorgenommenen Prüfung sowol in den Plänen wie in den Kostenüberschlägen vielfältige Unvollkomenheiten gefunden, so zwar, daß sich dasselbe veranlaßt gefunden hat, sowohl Plan als Kostenanschlag ganz neu zu verfassen, und diese wurden mit bezüglicher Note an die Gemeindevorstehung übergeben. Indem nun dem löblichen Gemeinderathe der oben genannte Plan und der Kostenanschlag zur genauen Prüfung und weiteren Beschlußfassung unterbreitet werden, und die bezügliche Zuschrift des kk. Bezirksbauamtes mit den nöthigen Erläuterungen über das ganze Objekt zur Kenntniß gebracht wird, in welchen für die Annahme desselben

hinlänglich überzeugende Gründe geltend gemacht werden, glaubt Referent seinen Antrag dahin stellen zu müssen: Der Gemeinderath genehmige, daß von dem Beschluße vom 12. July 1861 über Annahme des Projektes No 4 Umgang genommen werde, und bewillige dagegen, daß die Herstellung des Brunnen– Baßins auf dem Stadtpfarrplatze nach Plan und Kostenüberschlag des kk. Bezirksbauamtes geschehe, und zwar mittelst freier Concurrenz im Offert– und Lizitationsverhandlungswege, wozu das Amt die Weisung erhält, hiefür unverzüglich die nöthigen Einleitungen zu treffen. Beschluß per majora mit 13 gegen 3 Stimmen nach dem Antrage. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Franz Haller. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 7395 dem Alois Sonnleithner, Werkführer bei seiner Frau Mutter Anna Sonnleitner Feilhauermeisterin b.d. Steyr, 7409 dem Matias Tanzenberger, Maschinnägl Erzeuger in Waltendorf, Bez. Graz,

hinlänglich überzeugende Grün- de geltend gemacht werden, glaubt Referent seinen Antrag dahin stellen zu müssen: Der Gemeinderath genehmige, daß von dem Beschluße vom 12. July 1861 über Annahme des Projektes No 4 Umgang genommen werde, und bewillige dagegen, daß die Herstellung des Brunnen– Baßins auf dem Stadtpfarr- platze nach Plan und Kostenüber- schlag des kk. Bezirksbauamtes geschehe, und zwar mittelst freier Concurrenz im Offert– und Lizi- tationsverhandlungswege, wo- zu das Amt die Weisung erhält, hiefür unverzüglich die nöthigen Einleitungen zu treffen. Beschluß per majora mit 13 gegen 3 Stimmen nach dem Antrage. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Franz Haller. Nachgenannten wurde der Ehekon- sens ertheilt, und zwar: 7395 dem Alois Sonnleithner, Werkführer bei seiner Frau Mutter Anna Sonn- leitner Feilhauermeisterin b.d. Steyr, 7409 dem Matias Tanzenberger, Maschin- nägl Erzeuger in Waltendorf, Bez. Graz,

7645 dem Johann Fischer, Strazzensam- ler, wohnhaft No 102 in Steyrdorf, 739 dem Alois Ebner, Maschinnägl- arbeiter in Ramingsteg Nr. 4, 152 dem Paul Putz, Maschinenschlosser, in Wien, 172 dem Leopold Rindl, Schleifergeselle u angehender Hausbesizer No 185 zu Steyrdorf, 196 dem Franz Johann Tajerzhek, Feilen- abzieher, und 390 dem Josef Hirtenlehner, Magazineur bei Herrn Franz Wickhoff u Haus- besizer No 154 in der Stadt. Nachgenannten wurde im Rekurs- wege der Ehekonsens ertheilt und zwar: 7186 dem Josef Reindl, Nagelschmid- gesellen in Losenstein, 7383 dem Lorenz Wittenberger, Zweckschmidgesellen in Sarming, u 72 dem Josef Schönberger, Taglöhner

7645 dem Johann Fischer, Strazzensamler, wohnhaft No 102 in Steyrdorf, 739 dem Alois Ebner, Maschinnäglarbeiter in Ramingsteg Nr. 4, 152 dem Paul Putz, Maschinenschlosser, in Wien, 172 dem Leopold Rindl, Schleifergeselle u angehender Hausbesizer No 185 zu Steyrdorf, 196 dem Franz Johann Tajerzhek, Feilenabzieher, und 390 dem Josef Hirtenlehner, Magazineur bei Herrn Franz Wickhoff u Hausbesizer No 154 in der Stadt. Nachgenannten wurde im Rekurswege der Ehekonsens ertheilt und zwar: 7186 dem Josef Reindl, Nagelschmidgesellen in Losenstein, 7383 dem Lorenz Wittenberger, Zweckschmidgesellen in Sarming, u 72 dem Josef Schönberger, Taglöhner

No 132 in Steyrdorf. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 389 In Monate Dezember 1861 wurden 4 neue Gewerbe angemeldet und zwar: 1 Verschleiß geistiger Getränke. Von Antonia Schmelzle 1 Buchbindergewerbe Alois Staniek 1 Zinngießergewerbe Georg Esterer 1 Ahlschmidgewerbe Vinzenz Hofstätter Dagegen wurden 7 Gewerbsbefugniße zurückgelegt, und zwar: 1 Lohnkutschergewerbe, Von Franz Schendtner, 1 Viktualienhandl Jgnatz Auböck 1 Blumenmachergewerbe Theres Zwickler 1 Greißlergewerbe Tomas Urschitz 1 Glockengießergewerbe J. Michael Peteler 1 Handel mit Messer, kurzen Klara Strasser Eisen– und Krämmerwaaren 1 Nadlergewerbe Kaspar Rigler Wird zur Kenntniß genommen. 133 Josef Prandstetters Protokollar– Anbringen betreffs der Ueber¬ lassung der Dorningerbrücke zur öffentlichen Benützung gegen ein jährlich unsteigerliches Entgeld von 40 fl. ÖW. Antrag: Das Anerbiethen des Herrn Josef Prandstetter, Besitzer der Mühle

No 132 in Steyrdorf. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 389 In Monate Dezember 1861 wurden 4 neue Gewerbe angemeldet und zwar: 1 Verschleiß geistiger Getränke. Von Antonia Schmelzle 1 Buchbindergewerbe 〃 Alois Staniek 1 Zinngießergewerbe 〃 Georg Esterer 1 Ahlschmidgewerbe 〃 Vinzenz Hofstätter Dagegen wurden 7 Gewerbsbe- fugniße zurückgelegt, und zwar: 1 Lohnkutschergewerbe, Von Franz Schendtner, 1 Viktualienhandl 〃 Jgnatz Auböck 1 Blumenmachergewerbe 〃 Theres Zwickler 1 Greißlergewerbe 〃 Tomas Urschitz 1 Glockengießergewerbe 〃 J. Michael Peteler 1 Handel mit Messer, kurzen 〃 Klara Strasser Eisen– und Krämmerwaaren 1 Nadlergewerbe 〃 Kaspar Rigler Wird zur Kenntniß genommen. 133 Josef Prandstetters Protokollar– Anbringen betreffs der Ueber¬ lassung der Dorningerbrücke zur öffentlichen Benützung ge- gen ein jährlich unsteigerliches Entgeld von 40 fl. ÖW. Antrag: Das Anerbiethen des Herrn Josef Prandstetter, Besitzer der Mühle

in Voglsang No 183, welchem zu Folge derselbe die ihm eigenthümliche Dorningerbrücke gegen ein von der Gemeinde Steyer an ihn zu ent- richtendes unsteigerliches jährliches Entgeld von 40 fl ÖW – stets in guten fahrbaren und klaglosen Zustande herzuhalten sich bereit erklärt, wird vom Gemeinderathe geneh- miget, und ist die bezügliche Ur- kunde hierüber sogleich auszu- fertigen und grundbücherlich einzuverleiben. Der Gemeinderath beschließt mit Majorität, es sei dem Herrn Josef Prandstetter folgendes bekannt zu geben: Der Gemeinderath hat von ihrer in der Eingabe sub prs. 27. Dezbr 1861 z. 7686 abgegebenen Erklärung daß sie „entschlossen seien Ihre Kohlwerkstätten gänzlich aufzulassen. und sonach auch die Dorninger- brücke samt Fahrtweg gar nicht mehr benöthigen, daher auch in Zukunft dieselbe nicht mehr im fahrbaren Zustande erhalten wer- den“ — Kenntniß genommen. Nachdem jedoch die öffentlichen Rücksichten die Erhaltung der Dorningerbrücke nothwendig erscheinen lassen, so findet sich der

in Voglsang No 183, welchem zu Folge derselbe die ihm eigenthümliche Dorningerbrücke gegen ein von der Gemeinde Steyer an ihn zu entrichtendes unsteigerliches jährliches Entgeld von 40 fl ÖW – stets in guten fahrbaren und klaglosen Zustande herzuhalten sich bereit erklärt, wird vom Gemeinderathe genehmiget, und ist die bezügliche Urkunde hierüber sogleich auszufertigen und grundbücherlich einzuverleiben. Der Gemeinderath beschließt mit Majorität, es sei dem Herrn Josef Prandstetter folgendes bekannt zu geben: Der Gemeinderath hat von ihrer in der Eingabe sub prs. 27. Dezbr 1861 z. 7686 abgegebenen Erklärung daß sie „entschlossen seien Ihre Kohlwerkstätten gänzlich aufzulassen. und sonach auch die Dorningerbrücke samt Fahrtweg gar nicht mehr benöthigen, daher auch in Zukunft dieselbe nicht mehr im fahrbaren Zustande erhalten werden“ — Kenntniß genommen. Nachdem jedoch die öffentlichen Rücksichten die Erhaltung der Dorningerbrücke nothwendig erscheinen lassen, so findet sich der

Gemeinderath veranlaßt, diese Brücke von nun an aus Gemeindemitteln herzuhalten und selbe zum Zwecke des öffentlichen Verkehres und zwar zum Gehen, Reiten und Fahren aber, mit Ausschließung jeder anderweitigen Privatbenützung als Gemeindebrücke zu übernehmen. 2. Note des kk. Telegrafen Inspektorates Wien dto 31. Dezbr v.J. Z. 4819 mit der Mittheilung, daß die hies. kk. Telegrafen Station, über Verlangen der hochlöblichen k.k. Statthalterey Linz, den Auftrag erhielt, vom 1. Jänner 1862 angefangen, die telegrafischen Kursberichte, statt dem kk. Bezirksamte, direkte der Gemeindevorstehung Steyer zur Affigirung im Rathhause zuzustellen. Wird zur Kenntniß genohmen. Referent Herr Gemeinderath Reschauer. 6812. Adolf Gottwald, Beleuchtungspächter und Karl Schreiner – Vorstellung wegen Beleuchtungsbemänglung etz und Erstattung von Anträgen.

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