Die von mir in einem Tableau zusammen gestelltem Kassa-Monats Abschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Eben so wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Oktober geprüft und richtig befunden. Mit der Revision der Kassage- barung des Monates Oktober, welche das Verwaltungsjahr 1861 abschließt, ist zugleich die ganze Jahresrechnung revidirt und richtig gestellt. Um sie in Gemäßheit des §. 57 der Gemeindeordnung der definitiven Erledigung des Gemeinderathes zuzuführen, ist vom Expedite die übliche Kundmachung des In- haltes vorzulegen, daß die Jah- resrechnung pro 1861 über die Ein- nahmen und Ausgaben der Gemein- dekasse durch 14 Tage zur öffentli- chen Einsicht in der städt. Amtskanzley aufliege, wärend welcher Zeit in den gewöhnlichen Amtsstunden die Erinnerungen der Gemeindeglieder zu Protokoll genommen werden.
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