Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. Dezember 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 6. Dezember 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Harazmüller, John, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Reschauer, Sandböck, v. Schönthan, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Franz Haller, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher, und Vögerl, ent- schuldigt. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 7179. Die Herrn Gemeinderäthe: Franz v. Schönthan, Alois Harazmüller und Dr. Alois Spängler relationiren über die Prüfung der Stadtkassa- Rechnung pro 1860 und bean- tragen das Absolutorium, für den Stadtkassier für diesen Zeitraum. Auf Grundlage dieser Relation wird die in allen ihren Einnahms- und Ausgabsposten geprüfte und zifferrichtig befundene Jahres- rechnung pro 1860 gemeinderäth- lich genehmiget und mit dem Beisatz definitiv erlediget, daß dem Herrn Rechnungsleger, Stadtkaßier Willner
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 6. Dezember 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Harazmüller, John, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Reschauer, Sandböck, v. Schönthan, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Franz Haller, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher, und Vögerl, entschuldigt. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 7179. Die Herrn Gemeinderäthe: Franz v. Schönthan, Alois Harazmüller und Dr. Alois Spängler relationiren über die Prüfung der StadtkassaRechnung pro 1860 und beantragen das Absolutorium, für den Stadtkassier für diesen Zeitraum. Auf Grundlage dieser Relation wird die in allen ihren Einnahmsund Ausgabsposten geprüfte und zifferrichtig befundene Jahresrechnung pro 1860 gemeinderäthlich genehmiget und mit dem Beisatz definitiv erlediget, daß dem Herrn Rechnungsleger, Stadtkaßier Willner
zu seiner Deckung das Absolutorium zu ertheilen ist. 7151. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse so wie sämtl. unter abgesonderter Verwaltg. stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- u Ausgabsposten mit Ablauf des Monats Oktober 1861. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Oktober 9578 55 Hierzu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen Kassarest von 808 1 ½ daher Empfangssumme in Oktober 10386 56 ½ Hievon die im Monate Oktbr bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 7071 95 ½ bleibt für den Monat Novbr. ein barer Kassarest von 3314 61 Wenn zu den Empfängen im Monate Oktbr 9578 55 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates September Statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 35.654 3 13.125 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Oktbr. ein Gesammt-Empfang von 45.232 58 Und wenn den im Monate Oktober bestrittenen Ausgaben pr 7071 95 ½ die gesamten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Septbr zugezält werden mit 37.081 99 13.300 so zeigt sich bis Ende des Monates Oktbr. eine Ausgaben Summe von 44.153 94 ½
zu seiner Deckung das Absolutorium zu ertheilen ist. 7151. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse so wie sämtl. unter abgesonderter Verwaltg. stehenden Fonde und Anstalten in ihren summa- rischen Einnahms- u Ausgabsposten mit Ablauf des Monats Oktober 1861. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Oktober 9578 55 Hierzu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen Kassarest von 808 1 ½ daher Empfangssumme in Oktober 10386 56 ½ Hievon die im Monate Oktbr bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 7071 95 ½ bleibt für den Monat Novbr. ein barer Kassarest von 3314 61 Wenn zu den Empfängen im Monate Oktbr 9578 55 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates September Statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 35.654 3 13.125 so erscheint dann bis zu Ende des Mona- tes Oktbr. ein Gesammt-Empfang von 45.232 58 Und wenn den im Monate Oktober bestrittenen Ausgaben pr 7071 95 ½ die gesamten Ausgaben seit dem Jahres- beginne bis Ende Septbr zugezält werden mit 37.081 99 13.300 so zeigt sich bis Ende des Monates Oktbr. eine Ausgaben Summe von 44.153 94 ½
Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kassier im Monate Oktbr. 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen und Journale Anfänglich barer Kassarest barer Empfang Ausgaben schließ. barer Kassarest 1. Stadt Kasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. 〃 über die Einhebg. der Gmde Umlagen 4. Verzehrungssteuer Einhebung 5. Zimentierungs Anstalt 6. Milder Versorg. Fond 7. Bischöfl. Ziegler'sche Pfründen Stiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 11. Simon Zachhuber'sche Pfründenstiftung Summa Revirement 32.256 fl 71 xr Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht hier unter- breite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr. 1860 ad Nm 7496 mit den Herrn Gemeinderäthen Stigler und Sandböck vorgenommen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kasse- büchern konstatirt.
Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kassier im Monate Oktbr. 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen und Journale Anfänglich barer Kassarest barer Empfang Ausgaben schließ. barer Kassarest 1. Stadt Kasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. über die Einhebg. der Gmde Umlagen 4. Verzehrungssteuer Einhebung 5. Zimentierungs Anstalt 6. Milder Versorg. Fond 7. Bischöfl. Ziegler'sche Pfründen Stiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 11. Simon Zachhuber'sche Pfründenstiftung Summa Revirement 32.256 fl 71 xr Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht hier unterbreite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr. 1860 ad Nm 7496 mit den Herrn Gemeinderäthen Stigler und Sandböck vorgenommen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt.
Die von mir in einem Tableau zusammen gestelltem Kassa-Monats Abschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Eben so wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Oktober geprüft und richtig befunden. Mit der Revision der Kassagebarung des Monates Oktober, welche das Verwaltungsjahr 1861 abschließt, ist zugleich die ganze Jahresrechnung revidirt und richtig gestellt. Um sie in Gemäßheit des §. 57 der Gemeindeordnung der definitiven Erledigung des Gemeinderathes zuzuführen, ist vom Expedite die übliche Kundmachung des Inhaltes vorzulegen, daß die Jahresrechnung pro 1861 über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekasse durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht in der städt. Amtskanzley aufliege, wärend welcher Zeit in den gewöhnlichen Amtsstunden die Erinnerungen der Gemeindeglieder zu Protokoll genommen werden.
Die von mir in einem Tableau zusammen gestelltem Kassa-Monats Abschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Eben so wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Oktober geprüft und richtig befunden. Mit der Revision der Kassage- barung des Monates Oktober, welche das Verwaltungsjahr 1861 abschließt, ist zugleich die ganze Jahresrechnung revidirt und richtig gestellt. Um sie in Gemäßheit des §. 57 der Gemeindeordnung der definitiven Erledigung des Gemeinderathes zuzuführen, ist vom Expedite die übliche Kundmachung des In- haltes vorzulegen, daß die Jah- resrechnung pro 1861 über die Ein- nahmen und Ausgaben der Gemein- dekasse durch 14 Tage zur öffentli- chen Einsicht in der städt. Amtskanzley aufliege, wärend welcher Zeit in den gewöhnlichen Amtsstunden die Erinnerungen der Gemeindeglieder zu Protokoll genommen werden.
Ein Gleiches gilt auch von der Armen Institutsrechnung. Zugleich habe ich die Ehre, Ihnen das Jahres Gebarungsergebniß der einzelnen Rubriken nach dem vorliegenden Jahresabschluß mit Vergleichung der präliminir- ten Ansätze in Vortrag zu bringen. Wird zur Kenntniß genommen. 7245. Relation über die bis jetzt geschehenen Archivarbeiten. Wird zur Nachricht genommen. II. Section Referent Herr Vize-Bürgermeister Lechner. 6227. Anträge der Commission für Schul- geldbefreiung und Schulgeldrück- standsabschreibung. Von der am 28. Novbr d.J. ab- gehaltenen Commißion für Schulgeld- befreiung wurde der Grundsatz aufgestellt, daß jene Schüler, welche dem Waisenhause oder einer anderen Humanitäts- Anstalt angehörig sind, vom Schulgelde befreit sein sollen, so wie auch Findlinge, schon nach der politischen Schulverfassung davon befreit sind.
Ein Gleiches gilt auch von der Armen Institutsrechnung. Zugleich habe ich die Ehre, Ihnen das Jahres Gebarungsergebniß der einzelnen Rubriken nach dem vorliegenden Jahresabschluß mit Vergleichung der präliminirten Ansätze in Vortrag zu bringen. Wird zur Kenntniß genommen. 7245. Relation über die bis jetzt geschehenen Archivarbeiten. Wird zur Nachricht genommen. II. Section Referent Herr Vize-Bürgermeister Lechner. 6227. Anträge der Commission für Schulgeldbefreiung und Schulgeldrückstandsabschreibung. Von der am 28. Novbr d.J. abgehaltenen Commißion für Schulgeldbefreiung wurde der Grundsatz aufgestellt, daß jene Schüler, welche dem Waisenhause oder einer anderen HumanitätsAnstalt angehörig sind, vom Schulgelde befreit sein sollen, so wie auch Findlinge, schon nach der politischen Schulverfassung davon befreit sind.
Bei solchen Kindern, welche die Pfarrhauptschule besuchen, aber anderen Gemeinden zuständig sind, soll aber eine Befreiung in keinem Falle eintretten, da schon die Heimathsgesetze bedingen, daß Familien aus anderen Gemeinden, zum Aufenthalte in einer Gemeinde einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen müssen, derselbe aber nicht nachgewiesen ist, wenn nicht einmahl die Mittel zur Schulgeldentrichtung vorhanden sind. Die Commißion stellt demnach folgenden Antrag: Der Gemeinderath genehmigt die Grundsätze, nach welchen bei der genannten Commission vorgegangen wurde und spricht demnach die Befreiung der Findlinge, der Schüler aus dem Waisenhause und anderen Humanitätsanstalten, sowie der Anderen von der Comißion als zalungsunfähig bezeichneten Schüler, vom Schulgelde aus. Ferner genehmigt der Gemeinderath die Abschreibung der von der Comißion als uneinbringbar
Bei solchen Kindern, welche die Pfarrhauptschule besuchen, aber anderen Gemeinden zuständig sind, soll aber eine Befreiung in keinem Falle eintretten, da schon die Heimathsgesetze bedingen, daß Familien aus anderen Gemeinden, zum Aufenthalte in einer Gemeinde einen ge- sicherten Lebensunterhalt nach- weisen müssen, derselbe aber nicht nachgewiesen ist, wenn nicht ein- mahl die Mittel zur Schulgeld- entrichtung vorhanden sind. Die Commißion stellt demnach folgenden Antrag: Der Gemeinderath genehmigt die Grundsätze, nach welchen bei der genannten Commission vorge- gangen wurde und spricht demnach die Befreiung der Findlinge, der Schüler aus dem Waisenhause und anderen Humanitätsanstalten, sowie der Anderen von der Comi- ßion als zalungsunfähig bezeich- neten Schüler, vom Schulgelde aus. Ferner genehmigt der Gemeinde- rath die Abschreibung der von der Comißion als uneinbringbar
bezeichneten Schulgeldrückstände im Gesamtbetrage von 54 fl 49 xr und ordnet weiters an, daß die Einbring der weiteren Rückstände pr 92 fl 81 ½ xr von der Direktion der Aicheter Pfarrhauptschule angestrebt werde, und daß alle aus dem Schuljahre 1860/61 aushaftenden Rückstände, welche von der Schuldirektion bis Ende Februar 1862 nicht hereingebracht werden konnten von derselben in ein Verzeichniß gebracht und hier- amts vorgelegt werde, wo sonach das Gemeindeamt zur Hereinbringung der noch ver- bleibenden Rückstände beauf- tragt wird, worüber dasselbe seinerzeit zu relationiren hat. Jenen Partheien, welche vom Gemeindeamte zur Zalung verhalten werden, sind Empfang- scheine auszustellen, welche von denselben dem Schuldirektorat behufs Löschung der Rückstände in den dortigen Katalogen vorgezeigt werden müssen.
bezeichneten Schulgeldrückstände im Gesamtbetrage von 54 fl 49 xr und ordnet weiters an, daß die Einbring der weiteren Rückstände pr 92 fl 81 ½ xr von der Direktion der Aicheter Pfarrhauptschule angestrebt werde, und daß alle aus dem Schuljahre 1860/61 aushaftenden Rückstände, welche von der Schuldirektion bis Ende Februar 1862 nicht hereingebracht werden konnten von derselben in ein Verzeichniß gebracht und hieramts vorgelegt werde, wo sonach das Gemeindeamt zur Hereinbringung der noch verbleibenden Rückstände beauftragt wird, worüber dasselbe seinerzeit zu relationiren hat. Jenen Partheien, welche vom Gemeindeamte zur Zalung verhalten werden, sind Empfangscheine auszustellen, welche von denselben dem Schuldirektorat behufs Löschung der Rückstände in den dortigen Katalogen vorgezeigt werden müssen.
Dem dirigirenden Herrn Oberlehrer Irk ist mit Dekret ein Verzeichniß der vom Schulgelde befreiten Kinder, sowie jener Schüler, bei welchen die Rückstände abzuschreiben bewilliget wurden, zuzustellen. Das Dekret hat die entsprechende Weisung in Bezug der Einhebung der Rückstände zu enthalten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 7252. Im Monate Novber l.J. wurden 8 neue Gewerbe angemeldet und zwar: 1 Handel mit neuen Männerkleidern von Walburga Wengler 1 Viktualienhandel Josefa Thetter 1 Weißwarenhandel Johann Graßl 2 Lohnkutschergewerbe Michael Pollak und Johann Haller 1 Fleischselchergewerbe Leopold Huber 1 Hutmachergewerbe Karl Viertl 1 Fitzschuhverschleiß Simon Popp Dagegen wurden 8 Gewerbsbefugniße zurückgelegt, und zwar: 1 Endschuhmachergewerbe von Margaretha Priller 1 Getreidehandel Mathäus Pesenmarkter 1 Südfrüchtenhandel Peter Rauch 1 Sonnen- u Regenschirmmachergew. Johann Hartlauer
Dem dirigirenden Herrn Ober- lehrer Irk ist mit Dekret ein Verzeichniß der vom Schulgelde befreiten Kinder, sowie jener Schüler, bei welchen die Rückstän- de abzuschreiben bewilliget wurden, zuzustellen. Das Dekret hat die entsprechen- de Weisung in Bezug der Ein- hebung der Rückstände zu ent- halten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 7252. Im Monate Novber l.J. wurden 8 neue Gewerbe angemeldet und zwar: 1 Handel mit neuen Männerkleidern von Walburga Wengler 1 Viktualienhandel 〃 Josefa Thetter 1 Weißwarenhandel 〃 Johann Graßl 2 Lohnkutschergewerbe 〃 Michael Pollak und Johann Haller 1 Fleischselchergewerbe 〃 Leopold Huber 1 Hutmachergewerbe 〃 Karl Viertl 1 Fitzschuhverschleiß 〃 Simon Popp Dagegen wurden 8 Gewerbsbefug- niße zurückgelegt, und zwar: 1 Endschuhmachergewerbe von Margaretha Priller 1 Getreidehandel 〃 Mathäus Pesenmarkter 1 Südfrüchtenhandel 〃 Peter Rauch 1 Sonnen- u Regenschirmmachergew. 〃 Johann Hartlauer
1 Blumenmachergewerbe von Franz Prinz 1 Korbflechtergewerbe 〃 Josef Strohleitner 1 Musiker 〃 〃 Franz Sahan 1 Neigerschmidgewerbe 〃 Benedikt Werndl Wird zur Kenntniß genommen. 7371. Herr Gemeinderath Dr. Spängler stellt den Antrag: es sei bei der Wichtigkeit der Verbindung von Steyr mit der Kaiserin Elisabeth- Westbahn vom Gemeinde- rathe ein Comité bestehend aus 7 Mitgliedern zusam- men zu setzen dessen Auf- gabe es wäre diesen Ge- genstand in reifliche Er- wägung zu ziehen und das Resultat der bezügli- chen Untersuchung und Berathung dem Gemein- derathe seinerzeit in Vor- lage zu bringen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. A. Haller Al. Stigler G. Rath Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer
1 Blumenmachergewerbe von Franz Prinz 1 Korbflechtergewerbe Josef Strohleitner 1 Musiker Franz Sahan 1 Neigerschmidgewerbe Benedikt Werndl Wird zur Kenntniß genommen. 7371. Herr Gemeinderath Dr. Spängler stellt den Antrag: es sei bei der Wichtigkeit der Verbindung von Steyr mit der Kaiserin ElisabethWestbahn vom Gemeinderathe ein Comité bestehend aus 7 Mitgliedern zusammen zu setzen dessen Aufgabe es wäre diesen Gegenstand in reifliche Erwägung zu ziehen und das Resultat der bezüglichen Untersuchung und Berathung dem Gemeinderathe seinerzeit in Vorlage zu bringen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. A. Haller Al. Stigler G. Rath Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer
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