Zinsertrag entgeht, welcher durch die entfallende Wohnungs und sonstige Lokalitäten Vermiethung besonders in Anbetracht des jetzigen Zinsmaßstabes kaum hereingebracht werden wird, so erscheint es ganz billig, daß die Gemeinde wenigstens für jene Lokalitäten, in welchen die Unterrealschule untergebracht werden soll, einen entsprechenden Miethzins übernehme. Im Verhältniße zur Ausdehnung des Exjesuitengebäudes und zu dem jetzigen Stande der Wohnungszinse überhaupt, dürfte die Forderung eines Zinsertrages von jährlichen 1200 fl für dieses Gebäude angemessen erscheinen. Um über die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der beantragten Adaptirungen ein richtiges Urtheil zu gewinnen, wurde am 11. November l.J. unter gefälligen Intervenirung des k.k. Herrn Bezirks–Ingenieurs im Beisein der Gemeindevorstehung des Herrn Vizebürgermeisters Lechner und Gemeinderathes
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