Zinsertrag entgeht, welcher durch die entfallende Wohnungs und sonstige Lokalitäten Vermiethung besonders in Anbetracht des jetzi- gen Zinsmaßstabes kaum her- eingebracht werden wird, so er- scheint es ganz billig, daß die Gemeinde wenigstens für jene Lokalitäten, in welchen die Unter- realschule untergebracht wer- den soll, einen entsprechenden Miethzins übernehme. Im Verhältniße zur Ausdehnung des Exjesuitengebäudes und zu dem jetzigen Stande der Wohnungs- zinse überhaupt, dürfte die For- derung eines Zinsertrages von jährlichen 1200 fl für dieses Gebäu- de angemessen erscheinen. Um über die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der beantrag- ten Adaptirungen ein richtiges Urtheil zu gewinnen, wurde am 11. November l.J. unter ge- fälligen Intervenirung des k.k. Herrn Bezirks–Ingenieurs im Beisein der Gemeindevor- stehung des Herrn Vizebürger- meisters Lechner und Gemeinderathes
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