Ratsprotokoll vom 22. November 1861

bezalen für die Benützung der denselben eingeräumten Lokalitäten die von selben festgesetzte Miethe, und ist mit denselben der entsprechende Miethvertrag abzuschließen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme 5. Die von der Kommißion am 11. Novbr. 1861 für die permanente Industrie–Aus- stellung vaterländischer und ausländischer Eisen– und Stahl- erzeugniße als nöthig und zweckentsprechend erkannten Lokalitäten bleiben bei der vorhabenden Uebersiedlung der Schulen reservirt, und wer- den für diese Zwecke gewidmet erklärt. Im Sinne dieser Beschlüße, zu deren Durchführung die Gemeindevorstehung nach erfolgter hoher Genehmigung des Mietvertrages ermächtigt wird, ist an das hohe k.k. Statt- halterey Praesidium aus- führlicher Bericht zu er- statten, und über die bereits erfolgte Kündigung der der- maliger Schullokalitäten und

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