und wichtigen Zweckes, welcher mit der Wiedereinräumung des Exjesuitengebäudes zur Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule erreicht wird, insbesonders im Interesse der hierortigen Industrie und der so nöthigen technischen Ausbildung der heranwachsenden Jugend erklärt die Gemeindevertrettung rechtsverbindlich, in der Voraussicht der ad 2 erfolgten hohen Genehmigung des Miethverhältnißes nach dem vorliegenden geprüften und adjustirten Operate die gesamten Adaptirungskosten im Sinne des hohen Ministerial Erlaßes vom 20. August l.J. mit der Beschränkung auf den strengsten Bedarf zu übernehmen, insoweit sie dieselben bei der kommißionellen Besichtigung am 11. Novbr l.J. für die Schulzwecke als nothwendig erkannt hat, um hiedurch dem Studienfonde jede weitere Auslage aus Anlaß der Umsiedlung der k.k. Schulen zu ersparen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme ad 2. Die Gemeinde tritt als
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