Ratsprotokoll vom 22. November 1861

und wichtigen Zweckes, welcher mit der Wiedereinräumung des Exjesuitengebäudes zur Un- terbringung der Haupt– und Unterrealschule erreicht wird, insbesonders im Interesse der hierortigen Industrie und der so nöthigen technischen Ausbil- dung der heranwachsenden Jugend erklärt die Gemeindevertret- tung rechtsverbindlich, in der Voraussicht der ad 2 erfolgten hohen Genehmigung des Mieth- verhältnißes nach dem vorlie- genden geprüften und adjustirten Operate die gesamten Adapti- rungskosten im Sinne des hohen Ministerial Erlaßes vom 20. August l.J. mit der Beschränkung auf den strengsten Bedarf zu übernehmen, insoweit sie dieselben bei der kommißionellen Besichti- gung am 11. Novbr l.J. für die Schulzwecke als nothwendig er- kannt hat, um hiedurch dem Studienfonde jede weitere Aus- lage aus Anlaß der Umsiedlung der k.k. Schulen zu ersparen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme ad 2. Die Gemeinde tritt als

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