Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 22. November 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderaths der l.f. Kreisstadt Steyr am 22. Novbr 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen u.z. der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, John, Land- siedl, Mitter, Peteler, Redtenbacher, Reschauer, Sandböck, Stigler, und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Gottwald, Lechner, Millner, Dr. Pierer, v. Schönthan, Dr. Spängler und Wickhoff entschuldiget. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 6574. Statthalterey Praes. Erlaß vom 6. Novbr l.J. Z. 6053 bezüglich der Kommissionsverhandlung am 9. Septbr. l.J. behufs der Unterbringung der k.k. Kreishaupt– und Unterreal- schule im Exjesuitengebäude. Mit diesem hohen Statthalterey Praes. Erlaße wird der Gemeinde das in Folge Kommissionsverhandlung vom 9. Septbr l.J. behufs der Unter- bringung der k.k. Kreishaupt– und Unterrealschule im Exjesuiten- gebäude von der k.k. Landesbau- direktion geprüfte und adjustirte Adaptirungsoperat zur schleunigen
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderaths der l.f. Kreisstadt Steyr am 22. Novbr 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen u.z. der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, John, Landsiedl, Mitter, Peteler, Redtenbacher, Reschauer, Sandböck, Stigler, und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Gottwald, Lechner, Millner, Dr. Pierer, v. Schönthan, Dr. Spängler und Wickhoff entschuldiget. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 6574. Statthalterey Praes. Erlaß vom 6. Novbr l.J. Z. 6053 bezüglich der Kommissionsverhandlung am 9. Septbr. l.J. behufs der Unterbringung der k.k. Kreishaupt– und Unterrealschule im Exjesuitengebäude. Mit diesem hohen Statthalterey Praes. Erlaße wird der Gemeinde das in Folge Kommissionsverhandlung vom 9. Septbr l.J. behufs der Unterbringung der k.k. Kreishaupt– und Unterrealschule im Exjesuitengebäude von der k.k. Landesbaudirektion geprüfte und adjustirte Adaptirungsoperat zur schleunigen
Prüfung und Würdigung übermittelt, um der Gemeindevertrettung Gelegenheit zu geben, sich sowohl über die Zweckmäßigkeit der beantragten Adaptirungsarbeiten, als auch über die Betheiligung an den Kosten dieser Herstellungen auszusprechen. Das hohe k.k. Statthalterey Praes. verlangt die Äußerung der Gemeindevertrettung über den Gegenstand der Frage nahmentlich in zwei Richtungen, 1. Nachdem die Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule vorzugsweise im Interesse der Stadtgemeinde liegt, welche hiedurch einen kostspieligen Neubau und die anderweitige Unterbringung der Realschulklassen erspart, so ist es ganz in der Ordnung, daß die Gemeinde einen namhaften Theil der Adaptierungskosten übernehme und darüber eine bindende Erklärung abgebe. 2. Da dem Studienfonde durch die Delogirung der Aemter aus dem Exjesuitengebäude ein nahmhafter
Prüfung und Würdigung über- mittelt, um der Gemeindever- trettung Gelegenheit zu geben, sich sowohl über die Zweckmä- ßigkeit der beantragten Adap- tirungsarbeiten, als auch über die Betheiligung an den Kosten dieser Herstellungen auszuspre- chen. Das hohe k.k. Statthalterey Praes. verlangt die Äußerung der Gemeindevertrettung über den Gegenstand der Frage nahmentlich in zwei Richtungen, 1. Nachdem die Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule vorzugsweise im Interesse der Stadtgemeinde liegt, welche hie- durch einen kostspieligen Neubau und die anderweitige Unterbrin- gung der Realschulklassen erspart, so ist es ganz in der Ordnung, daß die Gemeinde einen nam- haften Theil der Adaptierungsko- sten übernehme und darüber eine bindende Erklärung abgebe. 2. Da dem Studienfonde durch die Delogirung der Aemter aus dem Exjesuitengebäude ein nahmhafter
Zinsertrag entgeht, welcher durch die entfallende Wohnungs und sonstige Lokalitäten Vermiethung besonders in Anbetracht des jetzi- gen Zinsmaßstabes kaum her- eingebracht werden wird, so er- scheint es ganz billig, daß die Gemeinde wenigstens für jene Lokalitäten, in welchen die Unter- realschule untergebracht wer- den soll, einen entsprechenden Miethzins übernehme. Im Verhältniße zur Ausdehnung des Exjesuitengebäudes und zu dem jetzigen Stande der Wohnungs- zinse überhaupt, dürfte die For- derung eines Zinsertrages von jährlichen 1200 fl für dieses Gebäu- de angemessen erscheinen. Um über die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der beantrag- ten Adaptirungen ein richtiges Urtheil zu gewinnen, wurde am 11. November l.J. unter ge- fälligen Intervenirung des k.k. Herrn Bezirks–Ingenieurs im Beisein der Gemeindevor- stehung des Herrn Vizebürger- meisters Lechner und Gemeinderathes
Zinsertrag entgeht, welcher durch die entfallende Wohnungs und sonstige Lokalitäten Vermiethung besonders in Anbetracht des jetzigen Zinsmaßstabes kaum hereingebracht werden wird, so erscheint es ganz billig, daß die Gemeinde wenigstens für jene Lokalitäten, in welchen die Unterrealschule untergebracht werden soll, einen entsprechenden Miethzins übernehme. Im Verhältniße zur Ausdehnung des Exjesuitengebäudes und zu dem jetzigen Stande der Wohnungszinse überhaupt, dürfte die Forderung eines Zinsertrages von jährlichen 1200 fl für dieses Gebäude angemessen erscheinen. Um über die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der beantragten Adaptirungen ein richtiges Urtheil zu gewinnen, wurde am 11. November l.J. unter gefälligen Intervenirung des k.k. Herrn Bezirks–Ingenieurs im Beisein der Gemeindevorstehung des Herrn Vizebürgermeisters Lechner und Gemeinderathes
Stigler mit dem Herrn Sekretär eine komißionelle Besichtigung sämtlicher Räumlichkeiten vorgenommen, die beabsichtigten Abänderungen vom Schulstandpunkte einer genauen Erwägung unterzogen und unter vollständiger Billigung des technischen Commissions Mitgliedes die in dem schließlichen Antrage aufgeführten Abänderungen und Bestimmungen vereinbart. Indem ich dieselben des Näheren hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit berühre und auf die vorausgegangenen wiederholten Petitionen der Stadtgemeinde wegen Realisirung der Wiederversetzung der k.k. Schulen in das Exjesuitengebäude als die endliche Befriedigung eines im Laufe des letzten Deceniums so fühlbar gewordenen Bedürfnißes hinweise, erlaube ich mir dem löblichen Gemeinderathe nach meiner gewissenhaften Auffassung die folgenden Anträge zur Annahme zu empfehlen. ad 1. In Erwägung des großen
Stigler mit dem Herrn Sekretär eine komißionelle Besichtigung sämtlicher Räumlichkeiten vor- genommen, die beabsichtigten Abänderungen vom Schul- standpunkte einer genauen Erwägung unterzogen und unter vollständiger Billigung des technischen Commissions Mitglie- des die in dem schließlichen Antrage aufgeführten Abänderungen und Bestimmungen vereinbart. Indem ich dieselben des Näheren hinsichtlich ihrer Zweckmäßig- keit berühre und auf die voraus- gegangenen wiederholten Peti- tionen der Stadtgemeinde we- gen Realisirung der Wieder- versetzung der k.k. Schulen in das Exjesuitengebäude als die endliche Befriedigung eines im Laufe des letzten Deceniums so fühlbar gewordenen Bedürf- nißes hinweise, erlaube ich mir dem löblichen Gemeinderathe nach meiner gewissenhaften Auf- fassung die folgenden Anträge zur Annahme zu empfehlen. ad 1. In Erwägung des großen
und wichtigen Zweckes, welcher mit der Wiedereinräumung des Exjesuitengebäudes zur Un- terbringung der Haupt– und Unterrealschule erreicht wird, insbesonders im Interesse der hierortigen Industrie und der so nöthigen technischen Ausbil- dung der heranwachsenden Jugend erklärt die Gemeindevertret- tung rechtsverbindlich, in der Voraussicht der ad 2 erfolgten hohen Genehmigung des Mieth- verhältnißes nach dem vorlie- genden geprüften und adjustirten Operate die gesamten Adapti- rungskosten im Sinne des hohen Ministerial Erlaßes vom 20. August l.J. mit der Beschränkung auf den strengsten Bedarf zu übernehmen, insoweit sie dieselben bei der kommißionellen Besichti- gung am 11. Novbr l.J. für die Schulzwecke als nothwendig er- kannt hat, um hiedurch dem Studienfonde jede weitere Aus- lage aus Anlaß der Umsiedlung der k.k. Schulen zu ersparen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme ad 2. Die Gemeinde tritt als
und wichtigen Zweckes, welcher mit der Wiedereinräumung des Exjesuitengebäudes zur Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule erreicht wird, insbesonders im Interesse der hierortigen Industrie und der so nöthigen technischen Ausbildung der heranwachsenden Jugend erklärt die Gemeindevertrettung rechtsverbindlich, in der Voraussicht der ad 2 erfolgten hohen Genehmigung des Miethverhältnißes nach dem vorliegenden geprüften und adjustirten Operate die gesamten Adaptirungskosten im Sinne des hohen Ministerial Erlaßes vom 20. August l.J. mit der Beschränkung auf den strengsten Bedarf zu übernehmen, insoweit sie dieselben bei der kommißionellen Besichtigung am 11. Novbr l.J. für die Schulzwecke als nothwendig erkannt hat, um hiedurch dem Studienfonde jede weitere Auslage aus Anlaß der Umsiedlung der k.k. Schulen zu ersparen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme ad 2. Die Gemeinde tritt als
Miether des ganzen Exjesuitengebäudes ein, und verpflichtet sich, einbezüglich der den Schulfond treffenden Tangente von 315 fl ÖW zu einer Jahres–Miethe von 1000 fl ÖW, welche quartaliter an den ob der ennsischen Studienfond abzuführen ist. Die Gemeinde erbiethet sich zur unentgeldlichen Administration des Hauses, wie selbe bis zum Jahre 1850 dem bestandenen Magistrate Steyr übertragen war, und beansprucht in dem dieserwegen abzuschließenden Miethvertrag das Recht, daß sie nach vollständiger Befriedigung der Schul– und Unterrichtszwecke über die Widmung oder Vermiethung der frei bleibenden Lokalitäten dieses Gebäudes selbstständig, jedoch ohne Beirrung des Schulwesens verfügen könne. Beschluß per majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme. 3. Der Gemeinderath genehmiget die bei der kommißionellen Besichtigung des Exjesuitengebäudes am 11. Novbr. 1861 unter Intervenirung des k.k. Herrn
Miether des ganzen Exjesuiten- gebäudes ein, und verpflichtet sich, einbezüglich der den Schul- fond treffenden Tangente von 315 fl ÖW zu einer Jahres–Mie- the von 1000 fl ÖW, welche quar- taliter an den ob der ennsischen Studienfond abzuführen ist. Die Gemeinde erbiethet sich zur unentgeldlichen Administration des Hauses, wie selbe bis zum Jahre 1850 dem bestandenen Magistrate Steyr übertragen war, und beansprucht in dem dieserwegen abzuschließenden Miethvertrag das Recht, daß sie nach vollständiger Befriedigung der Schul– und Unterrichtszwecke über die Widmung oder Ver- miethung der frei bleibenden Loka- litäten dieses Gebäudes selbst- ständig, jedoch ohne Beirrung des Schulwesens verfügen könne. Beschluß per majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme. 3. Der Gemeinderath genehmiget die bei der kommißionellen Be- sichtigung des Exjesuitengebäu- des am 11. Novbr. 1861 unter Intervenirung des k.k. Herrn
Bezirks Ingenieurs verein- barten Abänderungen in den beantragten Adaptirungen in nachstehender Weise: Die Niederbrechung der Ab- schlußmauer im Hofraume mit einem dieserwegen neu herzustellenden Einfahrtsthore unterbleibt; dagegen ist diese Mauer zu verputzen und zu weißigen und der nebenstehende Baum zu beseitigen, wodurch dem anstossenden Lehrzimmer nach der Ueberzeugung der Kommißion hinreichendes Licht zugeführt wird. Die gesammten Arbeiten zur Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule werden von der Gemeindevorstehung im Einvernehmen mit dem k.k. Herrn Bezirks Ingenieur nach den getroffenen Bestimmungen durchgeführt und vor Allem auf die baldigste Unterbrin- gung der k.k. Haupt– und Un- terrealschule Bedacht genommen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme 4. Die von dem Gemeinderathe in Miethe zu nehmenden Partheien
Bezirks Ingenieurs vereinbarten Abänderungen in den beantragten Adaptirungen in nachstehender Weise: Die Niederbrechung der Abschlußmauer im Hofraume mit einem dieserwegen neu herzustellenden Einfahrtsthore unterbleibt; dagegen ist diese Mauer zu verputzen und zu weißigen und der nebenstehende Baum zu beseitigen, wodurch dem anstossenden Lehrzimmer nach der Ueberzeugung der Kommißion hinreichendes Licht zugeführt wird. Die gesammten Arbeiten zur Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule werden von der Gemeindevorstehung im Einvernehmen mit dem k.k. Herrn Bezirks Ingenieur nach den getroffenen Bestimmungen durchgeführt und vor Allem auf die baldigste Unterbringung der k.k. Haupt– und Unterrealschule Bedacht genommen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme 4. Die von dem Gemeinderathe in Miethe zu nehmenden Partheien
bezalen für die Benützung der denselben eingeräumten Lokalitäten die von selben festgesetzte Miethe, und ist mit denselben der entsprechende Miethvertrag abzuschließen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme 5. Die von der Kommißion am 11. Novbr. 1861 für die permanente Industrie–Ausstellung vaterländischer und ausländischer Eisen– und Stahlerzeugniße als nöthig und zweckentsprechend erkannten Lokalitäten bleiben bei der vorhabenden Uebersiedlung der Schulen reservirt, und werden für diese Zwecke gewidmet erklärt. Im Sinne dieser Beschlüße, zu deren Durchführung die Gemeindevorstehung nach erfolgter hoher Genehmigung des Mietvertrages ermächtigt wird, ist an das hohe k.k. Statthalterey Praesidium ausführlicher Bericht zu erstatten, und über die bereits erfolgte Kündigung der dermaliger Schullokalitäten und
bezalen für die Benützung der denselben eingeräumten Lokalitäten die von selben festgesetzte Miethe, und ist mit denselben der entsprechende Miethvertrag abzuschließen. Beschluß per Majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme 5. Die von der Kommißion am 11. Novbr. 1861 für die permanente Industrie–Aus- stellung vaterländischer und ausländischer Eisen– und Stahl- erzeugniße als nöthig und zweckentsprechend erkannten Lokalitäten bleiben bei der vorhabenden Uebersiedlung der Schulen reservirt, und wer- den für diese Zwecke gewidmet erklärt. Im Sinne dieser Beschlüße, zu deren Durchführung die Gemeindevorstehung nach erfolgter hoher Genehmigung des Mietvertrages ermächtigt wird, ist an das hohe k.k. Statt- halterey Praesidium aus- führlicher Bericht zu er- statten, und über die bereits erfolgte Kündigung der der- maliger Schullokalitäten und
den Zeitpunkt der Uebersiedlung der Schulen die dießbezüglichen ämtlichen Verhandlungsakten in abgesonderten Bericht in Vorlage zu bringen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 6667 Im Monate Oktober l.J. betrug die hierortige Biererzeugung 2295 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 627 ½ 〃 zusammen 2922 ½ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1173 ¼ entfallen für den hies. Consumo 1749 ¼ Eimer wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 181 fl 85 xr Ö.W. an Gemeindezuschlag. 270 fl 14 ½ xr Ö.W. entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmä- ßig allmonatlich von der Wirths– und Fleischer Commune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr von Letzteren mit 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkasse abzuf[üh]rende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indi- rekten Steuern ein Reiner- trägniß von 487 fl 14 ½ xr Ö.W. wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth– und Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genommen.
den Zeitpunkt der Uebersiedlung der Schulen die dießbezüglichen ämtlichen Verhandlungsakten in abgesonderten Bericht in Vorlage zu bringen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 6667 Im Monate Oktober l.J. betrug die hierortige Biererzeugung 2295 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 627 ½ zusammen 2922 ½ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1173 ¼ entfallen für den hies. Consumo 1749 ¼ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 181 fl 85 xr Ö.W. an Gemeindezuschlag. 270 fl 14 ½ xr Ö.W. entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig allmonatlich von der Wirths– und Fleischer Commune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr von Letzteren mit 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkasse abzuf[üh]rende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern ein Reinerträgniß von 487 fl 14 ½ xr Ö.W. wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth– und Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genommen.
6934. Das Expedit berichtet in Betreff der pro 1859 und 1860 u 861 aushaftenden Gemeinde Umlagen behufs der theilweisen Abschreibung und exekutiven Einbringung. Der Gemeinderath genehmiget mit Beschluß der heutigen Sitzung die Abschreibung der in den Verzeichnißen pro 1859. 1860 u 1861 aufgeführten Restanten mit der sie treffenden Gemeinde Umlage in dem Betrage von 93 fl 33 ½ xr Ö.W. und verordnet den Vollzug der Vorname durch das Kassaamt, welches hiezu auf Rubrik dieser Vorlage beauftragt wird. 6596 Gesuch des Theater Direktors Herrn Josef Lutz, um Nachsicht der Einzalung des stipulirten Theater-Pachtschillings pr 126 fl Der Gemeinderath beschließt mit Majorität, daß die im Pachtvertrage v. 5. Juli 861 Punkt 3 stipulirten Vertragsbestimmungen aufrecht zu erhalten seien. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Franz Haller Den Nachbenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 6568 dem Anton Hellinger, Messerergesellen
6934. Das Expedit berichtet in Betreff der pro 1859 und 1860 u 861 aushaftenden Gemeinde Umlagen behufs der theilweisen Abschreibung und exekutiven Einbringung. Der Gemeinderath genehmiget mit Beschluß der heutigen Sitzung die Abschreibung der in den Ver- zeichnißen pro 1859. 1860 u 1861 auf- geführten Restanten mit der sie treffenden Gemeinde Umlage in dem Betrage von 93 fl 33 ½ xr Ö.W. und verordnet den Vollzug der Vorname durch das Kassaamt, welches hiezu auf Rubrik dieser Vorlage beauftragt wird. 6596 Gesuch des Theater Direktors Herrn Josef Lutz, um Nachsicht der Einzalung des stipulirten Theater-Pachtschillings pr 126 fl Der Gemeinderath beschließt mit Majorität, daß die im Pacht- vertrage v. 5. Juli 861 Punkt 3 stipulirten Vertragsbestimmungen aufrecht zu erhalten seien. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Franz Haller Den Nachbenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 6568 dem Anton Hellinger, Messerergesellen
No 299 in Wieserfeld, 6651 dem Matias Kemetmüller, Mühljunge zu Leonstein, und 6652 dem Franz X. Krakowizer, aka- demischer Maler und Photograf in Steyrdorf No 173. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger 6191 Note des k.k. Telegrafen Amtes Steyr vom 18. Oktbr l.J. Z. 137 mit der Mittheilung, daß das k.k. Tele- grafen Inspektorat Wien den mitgetheilten Miethvertrags Ent- wurf nicht genehmigte, sondern die Unterzeichnung des dortamts entworfenen Miethvertrages ver- langt. Dem k.k. Telegrafenstations- amte Steyr bekannt zu geben, daß der Gemeinderath nicht in der Lage sei, in Verfolge seines Beschlußes vom 27. Septbr l.J. Z. 5739 einen anderen als den im Entwurfe mitgetheilten Mieth- vertrag mit der löbl. k.k. Tele- grafen Direktion Wien abschlie- ßen zu können. A. Haller Al. Stigler G. Rath. Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer
No 299 in Wieserfeld, 6651 dem Matias Kemetmüller, Mühljunge zu Leonstein, und 6652 dem Franz X. Krakowizer, akademischer Maler und Photograf in Steyrdorf No 173. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger 6191 Note des k.k. Telegrafen Amtes Steyr vom 18. Oktbr l.J. Z. 137 mit der Mittheilung, daß das k.k. Telegrafen Inspektorat Wien den mitgetheilten Miethvertrags Entwurf nicht genehmigte, sondern die Unterzeichnung des dortamts entworfenen Miethvertrages verlangt. Dem k.k. Telegrafenstationsamte Steyr bekannt zu geben, daß der Gemeinderath nicht in der Lage sei, in Verfolge seines Beschlußes vom 27. Septbr l.J. Z. 5739 einen anderen als den im Entwurfe mitgetheilten Miethvertrag mit der löbl. k.k. Telegrafen Direktion Wien abschließen zu können. A. Haller Al. Stigler G. Rath. Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer
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