Ratsprotokoll vom 8. November 1861

mit allen Kräften derart angestrebt werde, daß in Anbetracht der Wichtigkeit der hiesigen Industrie, und der Nothwendigkeit der Heranbildung tüchtiger Industrieller, die Stadt Steyr in Beziehung der Realschule der Hauptstadt gleich geachtet werde, demnach die Allerhöchste kaiserl. Verordnung vom 2. Merz 1851 auch auf die Errichtung resp. Umgestaltung dieser Schule angewendet werden dürfte. Zur Erreichung dieses Zieles, und um die dießfälligen Verhandlungen anbahnen zu können, beschließt der Gemeinderath die Verpflichtung zu übernehmen, alle jene Kosten tragen zu wollen, welche nach obiger kaiserl. Verordnung die Gemeinden treffen und die in dem vorliegenden Falle in der Miethe der Realschul-Lokalitäten, deren Beheitzung und Beleuchtung, Löhnung der Dienerschaft und den Kosten der Lehrmittel bestehen. Ferner beschließt der Gemeinderath für den Fall der Erreichung des gesteckten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2