Ratsprotokoll vom 8. November 1861

gegebenen Sachverhalte kaum der Adaptirungskosten für die Realschullokalitäten und der Realschul-Direktorswohnung entschlagen können. Ich erlaube mir demnach in Erwägung aller Umstände, und der längst erkannten Dringlichkeit der endlichen Durchführung dieser Angele- genheit folgenden Antrag zur Berathung und Beschluß- fassung zu stellen: Der Gemeinderath beschließt, daß ein Provisorium, nach den im h. Staats Ministerial- Erlasse vom 20. April d.J. Z. 1776 gegebenen Modalitäten wegen vorgerückter Zeit im Schuljahre und den Abgang der Schüler, für das Schuljahr 1861/62 nicht mehr einzutreten habe, daß aber, da nunmehr die Lokali- tätenfrage ihrem Ende zuge- führt ist, die Umstaltung der hiesigen zweiklassigen Unter- realschule zur vollständigen, selbstständigen dreiklassigen Unterrealschule als Staatsanstalt

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