würden von selbst, und die Frage des Provisoriums überhaupt könnte nur dann wieder an die Tagesordnung kommen, wenn das angestrebte Resultat einer vollständigen und selbst- ständigen Schule nicht zeitig genug erreicht werden könnte. Meines Dafürhaltens soll der löbliche Gemeinderath demnach an dem Bestreben fest halten, eine vollständige Unterreal- schule als Staatsanstalt zu schaf- fen, und soll unter gehöriger Begründung der Wichtigkeit unserer Industrie und der Nothwendigkeit einer solchen Schule dahin zu wirken bestrebt sein, daß in Anbetracht dieser Wichtigkeit und Nothwendigkeit von der kaiserl. Verordnung vom 2. Merz 1851 R.G.B. Seite 231 eine Ausnahme ge- macht werde, und die Stadt Steyr, in Beziehung der vollständigen Unterwaldschule, der Hauptstadt Linz gleich geachtet werde. Nach dieser Allerh. kaiserl. Ver- ordnung haben bei selbstständigen
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