Ratsprotokoll vom 8. November 1861

werden, soll es sonach bei der h. kk. Ministerial Entscheidung vom 28. April d.J. Z. 1776 nähmlich bei der provisorischen Errichtung der III. Klasse ohne die Verbindung mit der Hauptschule aufzuheben, jedoch mit einer eigenen Oberleitung sein Verbleiben haben. Von Seite der h. kk. Statthalterey wird es übrigens dem Ermessen der Gemeindevertrettung anheim gestellt, die Errichtung des III. Jahrganges nach den gegebenen Modalitäten noch im Laufe des bereits begonnenen Schuljahres anzustreben wozu die Räumung des Exjesuitengebäudes Gelegenheit biethen wurde. Ueber diese Punkte wolle nun der löbliche Gemeinderath berathen und beschließen. Die letzte Frage, ob in dem bereits begonnenen Schuljahre mit der Eröffnung des III. Jahrganges begonnen werden soll, löset sich bei der vorgerückten Zeit und bei dem Umstande, daß sich für diesen Jahrgang wenige oder gar keine Schüler mehr finden lassen

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