Ratsprotokoll vom 8. November 1861

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 8. November 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 8. Novbr. 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 12 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Franz Haller, John, Lechner, Mitter, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler, und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Millner, Redtenbacher, und v. Schönthan, ent- schuldiget, dann Harazmüller, Landsiedl und Vögerl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 6569. Das städt. Kassaamt zeigt die Verloosung der der Stadtcommune eigenthümlichen ob der ennsischen Domest. Obligation No 3700 à 2% pr. 2000 fl an. Wird zur angenehmen Kennt- niß genommen und die Depositen Commißion eingeladen, aus den Depositen der Stadtkommune die in der Serie 84 inbegrif- fene ob der ennsische Domest: Obligation No 3700 à 2% pr 2000 fl zu erheben und an das Expedit zur Einsendung an die ob der ennsische Landes Kreditskasse zum Behufe der Umschreibungs- Veranlassung zu erfolgen. Hievon sind die Depositen

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 8. Novbr. 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 12 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Franz Haller, John, Lechner, Mitter, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler, und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Millner, Redtenbacher, und v. Schönthan, entschuldiget, dann Harazmüller, Landsiedl und Vögerl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 6569. Das städt. Kassaamt zeigt die Verloosung der der Stadtcommune eigenthümlichen ob der ennsischen Domest. Obligation No 3700 à 2% pr. 2000 fl an. Wird zur angenehmen Kenntniß genommen und die Depositen Commißion eingeladen, aus den Depositen der Stadtkommune die in der Serie 84 inbegriffene ob der ennsische Domest: Obligation No 3700 à 2% pr 2000 fl zu erheben und an das Expedit zur Einsendung an die ob der ennsische Landes Kreditskasse zum Behufe der UmschreibungsVeranlassung zu erfolgen. Hievon sind die Depositen

Commißion auf das Duplikat, das Kassaamt und der Referent mit Rathschlägen zu verständigen. 6485. Erlaß des hohen kk. Statthalterey Praesidiums vom 28. Oktober l.J. Z. 5890 betreffend die Eintheilung und Adaptirung des Kreisamts und BerggerichtsGebäudes für die Unterkunft der lf. Behörden nach Räumung des Exjesuiten Gebäudes. Dieser hohe Statthalterey Praesidial Erlaß wird in heutiger Sitzung dem löbl. Gemeinderathe zer Kenntniß gebracht. 6521. Note des kk. Bezirksamtes Steyr vom 5. Novbr l.J. Z. 66/pr. mit der Bekanntgabe, daß dasselbe am selben Tage in das Gebäude der ehemaligen Berghauptmannschaft übersiedelt ist. Diese gefällige Mittheilung des löblichen kk. Bezirksamtes wird von der Versammlung zur Kenntniß genommen. 6471. Protokoll mit Herrn Leopold Putz, um Enthebung von der Viertelmeisterstelle. Wird aus rücksichtswürdigen

Commißion auf das Duplikat, das Kassaamt und der Referent mit Rathschlägen zu verständigen. 6485. Erlaß des hohen kk. Statthalterey Praesidiums vom 28. Oktober l.J. Z. 5890 betreffend die Ein- theilung und Adaptirung des Kreisamts und Berggerichts- Gebäudes für die Unterkunft der lf. Behörden nach Räumung des Exjesuiten Gebäudes. Dieser hohe Statthalterey Prae- sidial Erlaß wird in heutiger Sitzung dem löbl. Gemeinderathe zer Kenntniß gebracht. 6521. Note des kk. Bezirksamtes Steyr vom 5. Novbr l.J. Z. 66/pr. mit der Bekanntgabe, daß dasselbe am selben Tage in das Gebäude der ehemaligen Berghauptmann- schaft übersiedelt ist. Diese gefällige Mittheilung des löblichen kk. Bezirksamtes wird von der Versammlung zur Kenntniß genommen. 6471. Protokoll mit Herrn Leopold Putz, um Enthebung von der Viertelmeisterstelle. Wird aus rücksichtswürdigen

Gründen die Enthebung des Herrn Leopold Putz von der Stelle eines Viertel- meisters gemeinderäthlich genehmiget und die Vornah- me einer Neuwahl ange- ordnet. 6501. Relation über die im Monate Oktober l.J. geschehenen Archiv- arbeiten. Wird zur Nachricht genom- men. 6497. Gemeinderath Leopold Degen- fellner um Enthebung von dem Referate der VI. Section und Bewilligung eines 4 monat- lichen Urlaubes. Der Gemeinderath genehmigt die nachgesuchte Enthebung von dem Referate der VI. Section und bewilliget dem Herrn Gesuchsteller den gewünschten 4 monatlichen Urlaub vom heutigen Tage an. In Folge obiger Enthebung stellt Referent den Antrag, das fehlende Mitglied des ständigen Comités durch eine Neuwahl zu ergänzen, und wird sonach mit Majorität von 8 Stimmen

Gründen die Enthebung des Herrn Leopold Putz von der Stelle eines Viertelmeisters gemeinderäthlich genehmiget und die Vornahme einer Neuwahl angeordnet. 6501. Relation über die im Monate Oktober l.J. geschehenen Archivarbeiten. Wird zur Nachricht genommen. 6497. Gemeinderath Leopold Degenfellner um Enthebung von dem Referate der VI. Section und Bewilligung eines 4 monatlichen Urlaubes. Der Gemeinderath genehmigt die nachgesuchte Enthebung von dem Referate der VI. Section und bewilliget dem Herrn Gesuchsteller den gewünschten 4 monatlichen Urlaub vom heutigen Tage an. In Folge obiger Enthebung stellt Referent den Antrag, das fehlende Mitglied des ständigen Comités durch eine Neuwahl zu ergänzen, und wird sonach mit Majorität von 8 Stimmen

unter 13 Votanten Herr Gemeinderath Franz Haller gewählt. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 6190. Erlaß der hohen kk. Statthalterey Vom 15. Oktober 1861 Z. 19145 mit welchem die Anordnung des hohen Staatsministeriums vom 23. Septbr d.J. Z. 7567/499 C. U. bezüglich der Errichtung der vollständigen Unterrealschule mitgetheilt wird. Vortrag Nach den Anordnungen des h. Staatsministeriums sollen nunmehr bezüglich der Errichtung des III. Jahrganges resp. der Umstaltung der hiesigen zweiklassigen Unterrealschule zur vollständigen selbstständigen Anstalt und namentlich über die Dotation dieser Schule und über die Beitragsleistung von Seite der Stadtgemeinde, die weiteren Verhandlungen gepflogen werden. Für jetzt aber, und bis diese Verhandlungen zum gewünschten Resultate geführt haben

unter 13 Votanten Herr Gemein- derath Franz Haller gewählt. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 6190. Erlaß der hohen kk. Statthalterey Vom 15. Oktober 1861 Z. 19145 mit welchem die Anordnung des hohen Staatsministeriums vom 23. Septbr d.J. Z. 7567/499 C. U. bezüglich der Errichtung der vollständigen Unterrealschule mitgetheilt wird. Vortrag Nach den Anordnungen des h. Staatsministeriums sollen nunmehr bezüglich der Errichtung des III. Jahrganges resp. der Um- staltung der hiesigen zweiklassigen Unterrealschule zur vollständi- gen selbstständigen Anstalt und namentlich über die Dotation dieser Schule und über die Bei- tragsleistung von Seite der Stadtgemeinde, die weiteren Verhandlungen gepflogen werden. Für jetzt aber, und bis diese Verhandlungen zum gewünsch- ten Resultate geführt haben

werden, soll es sonach bei der h. kk. Ministerial Entscheidung vom 28. April d.J. Z. 1776 nähmlich bei der provisorischen Errichtung der III. Klasse ohne die Verbindung mit der Hauptschule aufzuheben, jedoch mit einer eigenen Ober- leitung sein Verbleiben haben. Von Seite der h. kk. Statthalterey wird es übrigens dem Ermessen der Gemeindevertrettung anheim gestellt, die Errichtung des III. Jahrganges nach den gegebenen Modalitäten noch im Laufe des bereits begonnenen Schuljahres anzustreben wozu die Räumung des Exjesuitengebäudes Gelegen- heit biethen wurde. Ueber diese Punkte wolle nun der löbliche Gemeinderath berathen und beschließen. Die letzte Frage, ob in dem be- reits begonnenen Schuljahre mit der Eröffnung des III. Jahrganges begonnen werden soll, löset sich bei der vorgerückten Zeit und bei dem Umstande, daß sich für diesen Jahrgang wenige oder gar keine Schüler mehr finden lassen

werden, soll es sonach bei der h. kk. Ministerial Entscheidung vom 28. April d.J. Z. 1776 nähmlich bei der provisorischen Errichtung der III. Klasse ohne die Verbindung mit der Hauptschule aufzuheben, jedoch mit einer eigenen Oberleitung sein Verbleiben haben. Von Seite der h. kk. Statthalterey wird es übrigens dem Ermessen der Gemeindevertrettung anheim gestellt, die Errichtung des III. Jahrganges nach den gegebenen Modalitäten noch im Laufe des bereits begonnenen Schuljahres anzustreben wozu die Räumung des Exjesuitengebäudes Gelegenheit biethen wurde. Ueber diese Punkte wolle nun der löbliche Gemeinderath berathen und beschließen. Die letzte Frage, ob in dem bereits begonnenen Schuljahre mit der Eröffnung des III. Jahrganges begonnen werden soll, löset sich bei der vorgerückten Zeit und bei dem Umstande, daß sich für diesen Jahrgang wenige oder gar keine Schüler mehr finden lassen

würden von selbst, und die Frage des Provisoriums überhaupt könnte nur dann wieder an die Tagesordnung kommen, wenn das angestrebte Resultat einer vollständigen und selbstständigen Schule nicht zeitig genug erreicht werden könnte. Meines Dafürhaltens soll der löbliche Gemeinderath demnach an dem Bestreben fest halten, eine vollständige Unterrealschule als Staatsanstalt zu schaffen, und soll unter gehöriger Begründung der Wichtigkeit unserer Industrie und der Nothwendigkeit einer solchen Schule dahin zu wirken bestrebt sein, daß in Anbetracht dieser Wichtigkeit und Nothwendigkeit von der kaiserl. Verordnung vom 2. Merz 1851 R.G.B. Seite 231 eine Ausnahme gemacht werde, und die Stadt Steyr, in Beziehung der vollständigen Unterwaldschule, der Hauptstadt Linz gleich geachtet werde. Nach dieser Allerh. kaiserl. Verordnung haben bei selbstständigen

würden von selbst, und die Frage des Provisoriums überhaupt könnte nur dann wieder an die Tagesordnung kommen, wenn das angestrebte Resultat einer vollständigen und selbst- ständigen Schule nicht zeitig genug erreicht werden könnte. Meines Dafürhaltens soll der löbliche Gemeinderath demnach an dem Bestreben fest halten, eine vollständige Unterreal- schule als Staatsanstalt zu schaf- fen, und soll unter gehöriger Begründung der Wichtigkeit unserer Industrie und der Nothwendigkeit einer solchen Schule dahin zu wirken bestrebt sein, daß in Anbetracht dieser Wichtigkeit und Nothwendigkeit von der kaiserl. Verordnung vom 2. Merz 1851 R.G.B. Seite 231 eine Ausnahme ge- macht werde, und die Stadt Steyr, in Beziehung der vollständigen Unterwaldschule, der Hauptstadt Linz gleich geachtet werde. Nach dieser Allerh. kaiserl. Ver- ordnung haben bei selbstständigen

Unterrealschulen die Studien- fonde die Gehalte und Pensionen der Lehrer zu übernehmen, und die Gemeinden haben die Verpflich- tung, alle übrigen Kosten für derlei Anstalten zu bestreiten. Diese Auslagen sind: Beistellung der erforderlichen Lokalitäten, daher im vorliegen- den Falle die Miethe für die Unter- realschullokalitäten, welche jedoch bisher von dem Studienfonde ge- tragen wurden und auch darum entfallen dürfte, weil diese Schule nunmehr in einem dem Studien- fonde gehörigen Gebäude unter- gebracht wird; Erhaltung, Beheitzung und Beleuchtung derselben; An- schaffung und Herhaltung der Lehr- mittel; Bezalung der nöthigen Dienerschaft. Diese Kosten veranschlage ich, ohne die Anschaffung der Lehrmittel einzurechnen, auf mehr denn 1000 fl jährlich. Die Anschaffung der unentbehr- lichsten Lehrmittel wird ein für allemahl 5 bis 600 fl betragen; und man wird sich unter dem

Unterrealschulen die Studienfonde die Gehalte und Pensionen der Lehrer zu übernehmen, und die Gemeinden haben die Verpflichtung, alle übrigen Kosten für derlei Anstalten zu bestreiten. Diese Auslagen sind: Beistellung der erforderlichen Lokalitäten, daher im vorliegenden Falle die Miethe für die Unterrealschullokalitäten, welche jedoch bisher von dem Studienfonde getragen wurden und auch darum entfallen dürfte, weil diese Schule nunmehr in einem dem Studienfonde gehörigen Gebäude untergebracht wird; Erhaltung, Beheitzung und Beleuchtung derselben; Anschaffung und Herhaltung der Lehrmittel; Bezalung der nöthigen Dienerschaft. Diese Kosten veranschlage ich, ohne die Anschaffung der Lehrmittel einzurechnen, auf mehr denn 1000 fl jährlich. Die Anschaffung der unentbehrlichsten Lehrmittel wird ein für allemahl 5 bis 600 fl betragen; und man wird sich unter dem

gegebenen Sachverhalte kaum der Adaptirungskosten für die Realschullokalitäten und der Realschul-Direktorswohnung entschlagen können. Ich erlaube mir demnach in Erwägung aller Umstände, und der längst erkannten Dringlichkeit der endlichen Durchführung dieser Angelegenheit folgenden Antrag zur Berathung und Beschlußfassung zu stellen: Der Gemeinderath beschließt, daß ein Provisorium, nach den im h. Staats MinisterialErlasse vom 20. April d.J. Z. 1776 gegebenen Modalitäten wegen vorgerückter Zeit im Schuljahre und den Abgang der Schüler, für das Schuljahr 1861/62 nicht mehr einzutreten habe, daß aber, da nunmehr die Lokalitätenfrage ihrem Ende zugeführt ist, die Umstaltung der hiesigen zweiklassigen Unterrealschule zur vollständigen, selbstständigen dreiklassigen Unterrealschule als Staatsanstalt

gegebenen Sachverhalte kaum der Adaptirungskosten für die Realschullokalitäten und der Realschul-Direktorswohnung entschlagen können. Ich erlaube mir demnach in Erwägung aller Umstände, und der längst erkannten Dringlichkeit der endlichen Durchführung dieser Angele- genheit folgenden Antrag zur Berathung und Beschluß- fassung zu stellen: Der Gemeinderath beschließt, daß ein Provisorium, nach den im h. Staats Ministerial- Erlasse vom 20. April d.J. Z. 1776 gegebenen Modalitäten wegen vorgerückter Zeit im Schuljahre und den Abgang der Schüler, für das Schuljahr 1861/62 nicht mehr einzutreten habe, daß aber, da nunmehr die Lokali- tätenfrage ihrem Ende zuge- führt ist, die Umstaltung der hiesigen zweiklassigen Unter- realschule zur vollständigen, selbstständigen dreiklassigen Unterrealschule als Staatsanstalt

mit allen Kräften derart an- gestrebt werde, daß in Anbe- tracht der Wichtigkeit der hie- sigen Industrie, und der Noth- wendigkeit der Heranbildung tüchtiger Industrieller, die Stadt Steyr in Beziehung der Realschule der Hauptstadt gleich geachtet werde, demnach die Allerhöchste kaiserl. Verord- nung vom 2. Merz 1851 auch auf die Errichtung resp. Umgestaltung dieser Schule angewendet werden dürfte. Zur Erreichung dieses Zieles, und um die dießfälligen Verhandlungen anbahnen zu können, beschließt der Gemeinderath die Verpflich- tung zu übernehmen, alle jene Kosten tragen zu wollen, welche nach obiger kaiserl. Verordnung die Gemeinden treffen und die in dem vorliegenden Falle in der Miethe der Realschul-Lokalitäten, deren Beheitzung und Beleuchtung, Löhnung der Dienerschaft und den Kosten der Lehrmittel bestehen. Ferner beschließt der Gemeinderath für den Fall der Erreichung des gesteckten

mit allen Kräften derart angestrebt werde, daß in Anbetracht der Wichtigkeit der hiesigen Industrie, und der Nothwendigkeit der Heranbildung tüchtiger Industrieller, die Stadt Steyr in Beziehung der Realschule der Hauptstadt gleich geachtet werde, demnach die Allerhöchste kaiserl. Verordnung vom 2. Merz 1851 auch auf die Errichtung resp. Umgestaltung dieser Schule angewendet werden dürfte. Zur Erreichung dieses Zieles, und um die dießfälligen Verhandlungen anbahnen zu können, beschließt der Gemeinderath die Verpflichtung zu übernehmen, alle jene Kosten tragen zu wollen, welche nach obiger kaiserl. Verordnung die Gemeinden treffen und die in dem vorliegenden Falle in der Miethe der Realschul-Lokalitäten, deren Beheitzung und Beleuchtung, Löhnung der Dienerschaft und den Kosten der Lehrmittel bestehen. Ferner beschließt der Gemeinderath für den Fall der Erreichung des gesteckten

Zieles, die Adaptirungskosten für die Realschul-Lokalitäten und der RealschuldirektorsWohnung zu übernehmen, und außerdem als Beitrag der Lehrergehalte den bereits aus Gemeindemitteln geleisteten Betrag von 210 fl auf 500 fl jährlich zu erhöhen, damit auch in diesem Sinne der hohen Ministerialandeutung Rechnung getragen ist. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage und wird die Gemeindevorstehung ermächtiget, die dießfälligen Verhandlungen auf Grundlage dieser Beschlüße einzuleiten. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 6394. Karl Stöger in St. Peter in der Au bringt die Preise der zu liefernden Lerchenstämme zur Kenntniß. Die Gemeindevorstehung wird ermächtiget, das erforderliche Lerchenholz zu den Piloten für die im Laufe des Winters herzustellenden Joche der Ennsbrücke anzuschaffen. 6379. Relation über das Ergebnis

Zieles, die Adaptirungskosten für die Realschul-Lokalitäten und der Realschuldirektors- Wohnung zu übernehmen, und außerdem als Beitrag der Lehrergehalte den bereits aus Gemeindemitteln geleiste- ten Betrag von 210 fl auf 500 fl jährlich zu erhöhen, damit auch in diesem Sinne der hohen Mini- sterialandeutung Rechnung ge- tragen ist. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage und wird die Gemeinde- vorstehung ermächtiget, die dieß- fälligen Verhandlungen auf Grund- lage dieser Beschlüße einzuleiten. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 6394. Karl Stöger in St. Peter in der Au bringt die Preise der zu liefernden Lerchenstämme zur Kenntniß. Die Gemeindevorstehung wird ermächtiget, das erforderliche Lerchenholz zu den Piloten für die im Laufe des Winters herzu- stellenden Joche der Ennsbrücke anzuschaffen. 6379. Relation über das Ergebnis

der kommißionellen Augenschein- nahme der am Spitalberge bis jetzt hergestellten Pflasterungs- arbeiten. Diese Relation, zu Folge wel- cher nachgewiesen erscheint, daß die Pflasterungsarbeiten in der Kirchengasse ganz im Sinne des Gemeinderathsbeschlußes vom 5. July l.J. Z. 3753 und des hierauf beruhenden Planes des löblichen kk. Bezirksbauamtes ausgeführt werden, wird hie- mit genehmigend zur Kenntniß genommen. Für die VI. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. Den Nachbenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 6381. dem Karl Rogl, Scherrmesserer- gesellen bei Hrn. Jos. Stierl, 6416. dem Alois Kutzenberger, Hausbe- sitzer und Kaffeesieder in Pest, 6433. dem Gotthard Ogris, hauptgewerk- schäftl. Arbeiter zu Altenmarkt, 6519. dem Franz Harazmüller, Gasthaus- pächter in Voglsang

der kommißionellen Augenscheinnahme der am Spitalberge bis jetzt hergestellten Pflasterungsarbeiten. Diese Relation, zu Folge welcher nachgewiesen erscheint, daß die Pflasterungsarbeiten in der Kirchengasse ganz im Sinne des Gemeinderathsbeschlußes vom 5. July l.J. Z. 3753 und des hierauf beruhenden Planes des löblichen kk. Bezirksbauamtes ausgeführt werden, wird hiemit genehmigend zur Kenntniß genommen. Für die VI. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. Den Nachbenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 6381. dem Karl Rogl, Scherrmesserergesellen bei Hrn. Jos. Stierl, 6416. dem Alois Kutzenberger, Hausbesitzer und Kaffeesieder in Pest, 6433. dem Gotthard Ogris, hauptgewerkschäftl. Arbeiter zu Altenmarkt, 6519. dem Franz Harazmüller, Gasthauspächter in Voglsang

6520. dem Peter Maderleitner recte Ender, Müllergesellen zu Neunkirchen in N. Oestrich, und 6522. dem Josef Rußmayr, Apotheker, in Hadersdorf bei Krems. 6504. Ferner wurde dem Franz Wolfsjäger, Faßzieher, wohnhaft No 47 in der Stadt, die Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband bewilliget, und demselben das Bürgerrecht der Stadt Steyr und der Ehekonsens ertheilt. 6266. Johann Fischer, Strazzensammler, wurde mit seinem Ehegesuche, wegen Mangel des Nachweises eines zum Unterhalt einer Familie hinreichenden Erwerbes zurückgewiesen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 6221. Statthalterey Erlaß vom 14. Oktober l.J. Z. 19175 womit die Präsentation des Vinzenz Stingl, Schülers der II. Klasse am kk. Gymnasium zu Kremsmünster

6520. dem Peter Maderleitner recte Ender, Müllergesellen zu Neun- kirchen in N. Oestrich, und 6522. dem Josef Rußmayr, Apotheker, in Hadersdorf bei Krems. 6504. Ferner wurde dem Franz Wolfs- jäger, Faßzieher, wohnhaft No 47 in der Stadt, die Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband bewilliget, und demselben das Bürgerrecht der Stadt Steyr und der Ehekonsens ertheilt. 6266. Johann Fischer, Strazzensammler, wurde mit seinem Ehegesuche, wegen Mangel des Nachweises eines zum Unterhalt einer Familie hinreichenden Erwer- bes zurückgewiesen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 6221. Statthalterey Erlaß vom 14. Oktober l.J. Z. 19175 womit die Präsentation des Vinzenz Stingl, Schülers der II. Klasse am kk. Gymnasium zu Kremsmünster

zu dem erledigten Dr. Josef von Pflügl'schen Stipendium jährl. 41 fl 16 xr als stiftbriefgemäß genehmiget wird. Zur Wissenschaft und Verstän- digung des Stipendisten durch das löbl. Direktorat des kk. Gymnasiums zu Kremsmünster. 6575. Im Monate Oktober l.J. wurden 5 neue Gewerbe angemeldet und zwar: 1 Blumenmachergewerbe von Vinzenz Graßl 1 Getreidehandel 〃 Mathias Klinglmayr 2 Tischlergewerbe 〃 Georg Fichtner u. Maths Hoida 1 Eisengeschmeidehandel 〃 Leopold Nußbaumer Ferner wurde 1 Conzession zum Gewerbsbetriebe verliehen, u. z. 1 Schankgewerbe an Michael Wagner Dagegen wurden 7 Gewerbsbe- fugniße zurückgelegt, u.z. 1 Getreidehandel von Franz Höllmüller 1 Lohnkutschergewerbe 〃 demselben 1 Viktualienhandel 〃 Josef Wimmer 1 Weißwarenhandel 〃 Franz Dirnberger 1 Zuckerbäckergewerbe 〃 Camillo Krummayr 1 Handel mit Männerkleider 〃 Salomon Penischek 1 Uhrgehäusmacher 〃 Moritz Kronberger Wird zur Kenntniß genommen.

zu dem erledigten Dr. Josef von Pflügl'schen Stipendium jährl. 41 fl 16 xr als stiftbriefgemäß genehmiget wird. Zur Wissenschaft und Verständigung des Stipendisten durch das löbl. Direktorat des kk. Gymnasiums zu Kremsmünster. 6575. Im Monate Oktober l.J. wurden 5 neue Gewerbe angemeldet und zwar: 1 Blumenmachergewerbe von Vinzenz Graßl 1 Getreidehandel Mathias Klinglmayr 2 Tischlergewerbe Georg Fichtner u. Maths Hoida 1 Eisengeschmeidehandel Leopold Nußbaumer Ferner wurde 1 Conzession zum Gewerbsbetriebe verliehen, u. z. 1 Schankgewerbe an Michael Wagner Dagegen wurden 7 Gewerbsbefugniße zurückgelegt, u.z. 1 Getreidehandel von Franz Höllmüller 1 Lohnkutschergewerbe demselben 1 Viktualienhandel Josef Wimmer 1 Weißwarenhandel Franz Dirnberger 1 Zuckerbäckergewerbe Camillo Krummayr 1 Handel mit Männerkleider Salomon Penischek 1 Uhrgehäusmacher Moritz Kronberger Wird zur Kenntniß genommen.

6627. Das vom Gemeinderathe bestellte Comité in Angelegenheit der Stadtbeleuchtung relazionirt über das bisherige Resultat der von selben gepflogenen Untersuchung des gegenwärtigen Zustandes der städtischen Beleuchtung und stellt den vorläufigen Antrag: Die löbliche Gemeindevorstehung werde ersucht, auf die strenge Aufrechthaltung des bestehenden Pachtvertrages zu dringen und den Pächter beziehungsweise den Beleuchtungsbesorger unter Verfällung desselben in die bestehenden Konventionalstrafen zur klaglosen Herstellung und genauen Ueberwachung der Stadtbeleuchtung zu verhalten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Al. Stigler Gemeinderath Aichinger Sekretär A. Haller Franz Karl Schriftführer

6627. Das vom Gemeinderathe be- stellte Comité in Angelegen- heit der Stadtbeleuchtung re- lazionirt über das bisherige Resultat der von selben ge- pflogenen Untersuchung des gegenwärtigen Zustandes der städtischen Beleuchtung und stellt den vorläufigen Antrag: Die löbliche Gemeindevorste- hung werde ersucht, auf die strenge Aufrechthaltung des bestehenden Pachtvertrages zu dringen und den Pächter beziehungsweise den Beleuch- tungsbesorger unter Ver- fällung desselben in die beste- henden Konventionalstrafen zur klaglosen Herstellung und genauen Ueberwachung der Stadtbeleuchtung zu ver- halten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Al. Stigler Gemeinderath Aichinger Sekretär A. Haller Franz Karl Schriftführer

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