Sitzung werden die Winter- löhnungen, welche mit Novbr. einzutreten haben in folgenden Beträgen bestimmt: 1 Zimmermann täglich 84 xr Taglöhner 64 xr Die Sommerlöhnungen 1 Zimmermann tägl. 92 xr 1 Taglöhner 〃 74 xr Hievon sind der Bau Inspizient zur Verständigung der bauämtl. Arbeiter und das Kassaamt zum Wissen und Benehmen auf Rubriken zu verständigen. 5124. Protokoll ad Num. 4060 mit dem Vorsteher der Kohlkommunität wegen Erneuerung des Vertrages um das gepachtete Haus No. 204 bei der Steyr am Kohlanger. Der Gemeinderath nimmt diese Pro- tokollar Erklärung des Herrn Vor- standes der bürgerl. Kohlkomunität allhier bezüglich des Fortbestandes der pachtweisen Benützung des städt. Hauses am Kohlanger No. 204 unter der im Vertrage vom 1. April 1853 stipulirten Bedingung eines jährlichen Pachtschillings von 31 fl 85 xr Ö.W. genehmigend zur Kenntniß, und beschließt
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