Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1861

Verzehrungssteuer-Entrichtung und Uebernahme jener für den Privatverbrauch von Seite der Gemeinde – endlich um Theil für die Uebernahme der gesammten Verzehrungs- steuer von der Gemeinde, wo- durch die Consumenten sowohl als die gewerbtreibenden Steuerpflichtigen vor der Will- kür und den Uebergriffen eines Privatpächters ge- schützt und die lästige Schließung der Stadt Steyr wieder beseitiget würde, ausgesprochen hatten, stellte der Herr Bürgermei- ster den Antrag: „daß die Gemeinde Steyr den ganzen Verzehrungssteuer- bezug der Stadt Steyr um die Pauschalsumme von 13.171 fl 72 xr nebst 20% Kriegszuschlage über- nehmen solle,“ welcher Antrag mit einer Majorität von 7 gegen 6 Stimmen ange- nommen wurde. 5920. Herr Gemeinderath Wickhoff. Die vorausgegangene Debatte über die Verzehrungssteuer

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