Verzehrungssteuer-Entrichtung und Uebernahme jener für den Privatverbrauch von Seite der Gemeinde – endlich um Theil für die Uebernahme der gesammten Verzehrungssteuer von der Gemeinde, wodurch die Consumenten sowohl als die gewerbtreibenden Steuerpflichtigen vor der Willkür und den Uebergriffen eines Privatpächters geschützt und die lästige Schließung der Stadt Steyr wieder beseitiget würde, ausgesprochen hatten, stellte der Herr Bürgermeister den Antrag: „daß die Gemeinde Steyr den ganzen Verzehrungssteuerbezug der Stadt Steyr um die Pauschalsumme von 13.171 fl 72 xr nebst 20% Kriegszuschlage übernehmen solle,“ welcher Antrag mit einer Majorität von 7 gegen 6 Stimmen angenommen wurde. 5920. Herr Gemeinderath Wickhoff. Die vorausgegangene Debatte über die Verzehrungssteuer
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