zu eröffnenden Debatte zu betheiligen. Gegenstand der nun erfolgten Diskussion bildete die Frage, ob die Gemeinde die Gesammtverzeh- rungssteuer übernehmen oder vorher im Wege der höheren Finanz- behörde die ausnahmsweise Ueber- tragung der getrennten Steuer von Privaten erwirken, oder endlich die Gesammtsteuer einem Privatpächter überlassen solle. Nachdem sich der größte Theil der Gemeinderäthe bei dieser De- batte betheiliget hatte, und die Gründe für und gegen jeden der drei obigen Fragepunkte zur Geltung gebracht worden waren, wurde die Sitzung auf eine halbe Stunde aufgehoben. Nach Wiederaufnahme der Ver- handlung und Diskussion des Gegenstands, und nachdem sich ein Theil der Gemeinderäthe für die Privatverpachtung, da die Einhebung von Seite der Gemeinde vielen Schwierigkei- ten unterliege – einstheil für die Durchführung der getrennten
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