Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 4. Oktober 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 13 Gemeinderäthen, u. z. der Herren: Amort, Gottwald, Franz Haller, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Reschauer, v. Schänthen, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Edelbauer, Engl, Harazmüller, John, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher, Sandböck, entschuldigt. 5936. Der Herr Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe eine Note der kk. Finanz Bezirks Direktion Linz vom 30. Septbr l.J. Z. 10144 vor, mit welcher der Gemeindevorstehung bekannt gegeben wird, daß bei dem Umstande, als bezüglich des Verzehrungssteuerbezuges vom Weine und Obstmoste im Ausschanke und vom Fleischverbrauche keine Abfindungsanbothe gemacht, mithin eine Verpachtung dieser Steuerobjekte erübrige, in das Anboth der Gemeinde Steyr wegen getrennter Uebernahme der Verzehrungssteuer vom Wein und Obstmost im Privatverbrauche
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