Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1861

und Berggerichts-Gebäude sich darbiethen, diese Angelegenheit, welche schon so oft auf ungeahnte Hinderniße stieß, neuerlich wieder und zwar gegen die ausdrückliche Anordnung des Herrn StaatsMinisters ins Stocken gerathe. Die Gemeinde kann es nicht zugeben, daß man ihrem vom Staatsministerio als vollkommen gerechtfertiget anerkannten, und nur von den Mittelbehörden mißbilligten Wunsche, welchem zu Folge durch die schleunige Räumung des Exjesuitengebäudes und Widmung desselben für Unterrichtsanstalten einen dringendem Bedürfniße entsprechen wird, – neuerlich bureaukratische Hinderniße entgegenstelle und die Realisirung desselben ohne Grund sich verschleppe. Ich erlaube mir demnach im Namen meiner Genossen den Herrn Bürgermeister zu ersuchen, behufs der baldigen gänzlich zufriedenstellenden Beendigung dieser Angelegenheit an maßgebender Stelle

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