Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 4. Oktober 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 4. Oktober 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 13 Gemeinderäthen, u. z. der Herren: Amort, Gottwald, Franz Haller, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Reschauer, v. Schänthen, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Edelbauer, Engl, Harazmüller, John, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher, Sandböck, entschuldigt. 5936. Der Herr Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe eine Note der kk. Finanz Bezirks Direktion Linz vom 30. Septbr l.J. Z. 10144 vor, mit welcher der Gemeinde- vorstehung bekannt gegeben wird, daß bei dem Umstande, als bezüg- lich des Verzehrungssteuerbezuges vom Weine und Obstmoste im Ausschanke und vom Fleischverbrauche keine Abfindungsanbothe gemacht, mithin eine Verpachtung dieser Steuerobjekte erübrige, in das Anboth der Gemeinde Steyr wegen getrennter Uebernahme der Ver- zehrungssteuer vom Wein und Obstmost im Privatverbrauche
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 4. Oktober 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 13 Gemeinderäthen, u. z. der Herren: Amort, Gottwald, Franz Haller, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Reschauer, v. Schänthen, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Edelbauer, Engl, Harazmüller, John, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher, Sandböck, entschuldigt. 5936. Der Herr Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe eine Note der kk. Finanz Bezirks Direktion Linz vom 30. Septbr l.J. Z. 10144 vor, mit welcher der Gemeindevorstehung bekannt gegeben wird, daß bei dem Umstande, als bezüglich des Verzehrungssteuerbezuges vom Weine und Obstmoste im Ausschanke und vom Fleischverbrauche keine Abfindungsanbothe gemacht, mithin eine Verpachtung dieser Steuerobjekte erübrige, in das Anboth der Gemeinde Steyr wegen getrennter Uebernahme der Verzehrungssteuer vom Wein und Obstmost im Privatverbrauche
nicht eingegangen werden könne, da diese Trennung der Verzehrungssteuer und die getrennte Uebernahme derselben im Abfindungswege von Seite der Gemeinde allerdings dann, wenn auch die Steuer von den Wirthen und Fleischerin im Abfindungswege zu Stande gebracht wird, nicht aber dann, wenn letztere Steuer im Pacht- oder Regiewege eingehoben werden müßte, gestattet ist, indem eine verschiedene Art der Steuereinhebung in einem und demselben Orte gesetzlich unzuläßig ist. Es wurde der Gemeinde neuerlich anheim gestellt, sich zu erklären, ob selbe gesonnen sey, die gesammte Verzehrungssteuer zu übernehmen. Ob der Wichtigkeit des Gegenstandes und um die Frage eingehend berathen zu können, ladet der Herr Bürgermeister die Mitglieder des Gemeinderathes ein, dieser Angelegenheit ihre volle Beachtung zuzuwenden und sich bei der hierüber
nicht eingegangen werden könne, da diese Trennung der Verzeh- rungssteuer und die getrennte Uebernahme derselben im Abfin- dungswege von Seite der Gemein- de allerdings dann, wenn auch die Steuer von den Wirthen und Fleischerin im Abfindungswege zu Stande gebracht wird, nicht aber dann, wenn letztere Steuer im Pacht- oder Regiewege einge- hoben werden müßte, gestattet ist, indem eine verschiedene Art der Steuereinhebung in einem und demselben Orte gesetzlich unzuläßig ist. Es wurde der Gemeinde neu- erlich anheim gestellt, sich zu er- klären, ob selbe gesonnen sey, die gesammte Verzehrungssteuer zu übernehmen. Ob der Wichtigkeit des Gegen- standes und um die Frage eingehend berathen zu können, ladet der Herr Bürgermeister die Mit- glieder des Gemeinderathes ein, dieser Angelegenheit ihre volle Beachtung zuzuwenden und sich bei der hierüber
zu eröffnenden Debatte zu betheiligen. Gegenstand der nun erfolgten Diskussion bildete die Frage, ob die Gemeinde die Gesammtverzeh- rungssteuer übernehmen oder vorher im Wege der höheren Finanz- behörde die ausnahmsweise Ueber- tragung der getrennten Steuer von Privaten erwirken, oder endlich die Gesammtsteuer einem Privatpächter überlassen solle. Nachdem sich der größte Theil der Gemeinderäthe bei dieser De- batte betheiliget hatte, und die Gründe für und gegen jeden der drei obigen Fragepunkte zur Geltung gebracht worden waren, wurde die Sitzung auf eine halbe Stunde aufgehoben. Nach Wiederaufnahme der Ver- handlung und Diskussion des Gegenstands, und nachdem sich ein Theil der Gemeinderäthe für die Privatverpachtung, da die Einhebung von Seite der Gemeinde vielen Schwierigkei- ten unterliege – einstheil für die Durchführung der getrennten
zu eröffnenden Debatte zu betheiligen. Gegenstand der nun erfolgten Diskussion bildete die Frage, ob die Gemeinde die Gesammtverzehrungssteuer übernehmen oder vorher im Wege der höheren Finanzbehörde die ausnahmsweise Uebertragung der getrennten Steuer von Privaten erwirken, oder endlich die Gesammtsteuer einem Privatpächter überlassen solle. Nachdem sich der größte Theil der Gemeinderäthe bei dieser Debatte betheiliget hatte, und die Gründe für und gegen jeden der drei obigen Fragepunkte zur Geltung gebracht worden waren, wurde die Sitzung auf eine halbe Stunde aufgehoben. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung und Diskussion des Gegenstands, und nachdem sich ein Theil der Gemeinderäthe für die Privatverpachtung, da die Einhebung von Seite der Gemeinde vielen Schwierigkeiten unterliege – einstheil für die Durchführung der getrennten
Verzehrungssteuer-Entrichtung und Uebernahme jener für den Privatverbrauch von Seite der Gemeinde – endlich um Theil für die Uebernahme der gesammten Verzehrungssteuer von der Gemeinde, wodurch die Consumenten sowohl als die gewerbtreibenden Steuerpflichtigen vor der Willkür und den Uebergriffen eines Privatpächters geschützt und die lästige Schließung der Stadt Steyr wieder beseitiget würde, ausgesprochen hatten, stellte der Herr Bürgermeister den Antrag: „daß die Gemeinde Steyr den ganzen Verzehrungssteuerbezug der Stadt Steyr um die Pauschalsumme von 13.171 fl 72 xr nebst 20% Kriegszuschlage übernehmen solle,“ welcher Antrag mit einer Majorität von 7 gegen 6 Stimmen angenommen wurde. 5920. Herr Gemeinderath Wickhoff. Die vorausgegangene Debatte über die Verzehrungssteuer
Verzehrungssteuer-Entrichtung und Uebernahme jener für den Privatverbrauch von Seite der Gemeinde – endlich um Theil für die Uebernahme der gesammten Verzehrungs- steuer von der Gemeinde, wo- durch die Consumenten sowohl als die gewerbtreibenden Steuerpflichtigen vor der Will- kür und den Uebergriffen eines Privatpächters ge- schützt und die lästige Schließung der Stadt Steyr wieder beseitiget würde, ausgesprochen hatten, stellte der Herr Bürgermei- ster den Antrag: „daß die Gemeinde Steyr den ganzen Verzehrungssteuer- bezug der Stadt Steyr um die Pauschalsumme von 13.171 fl 72 xr nebst 20% Kriegszuschlage über- nehmen solle,“ welcher Antrag mit einer Majorität von 7 gegen 6 Stimmen ange- nommen wurde. 5920. Herr Gemeinderath Wickhoff. Die vorausgegangene Debatte über die Verzehrungssteuer
so wie überhaupt die Rücksichts- nahme für die große fleisch- verzehrende hiesige Bevölkerung fordert uns dringend auf, einer Anstalt unsere Aufmerksam- keit zuzuwenden, die sich nicht allein in Wien und Graz, son- dern auch in kleineren Städten wie Krems und Passau für die Interessen der Fleisch-Consumenten als auch für die der Gemeinde in gleicher Weise nützlich und Vor- theilhaft bewährt hat. Die eventuelle Errichtung einer Schlachtbank sammt allem dazu Ge- hörigen ist für Steyr ins Auge zu fassen. Die Wichtigkeit dieses Gegenstan- des erfordert die eingehendste und sorgfältigste Prüfung, und ich stelle den Antrag, ein Special- Comité zu bilden, bestehend aus dem Herrn Bürgermeister, dem städtischen Sekretär und 5 Gemein- deräthen, hervorgegangen durch die Wahl des Gemeinderathes, welches Comité die Frage der Er- richtung einer Schlachtbank für Steyr zu studiren und dem
so wie überhaupt die Rücksichtsnahme für die große fleischverzehrende hiesige Bevölkerung fordert uns dringend auf, einer Anstalt unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden, die sich nicht allein in Wien und Graz, sondern auch in kleineren Städten wie Krems und Passau für die Interessen der Fleisch-Consumenten als auch für die der Gemeinde in gleicher Weise nützlich und Vortheilhaft bewährt hat. Die eventuelle Errichtung einer Schlachtbank sammt allem dazu Gehörigen ist für Steyr ins Auge zu fassen. Die Wichtigkeit dieses Gegenstandes erfordert die eingehendste und sorgfältigste Prüfung, und ich stelle den Antrag, ein SpecialComité zu bilden, bestehend aus dem Herrn Bürgermeister, dem städtischen Sekretär und 5 Gemeinderäthen, hervorgegangen durch die Wahl des Gemeinderathes, welches Comité die Frage der Errichtung einer Schlachtbank für Steyr zu studiren und dem
Gemeinderath umfassenden Bericht darüber zu erstatten hat. Einhellig nach diesem Antrage und werden nachstehende fünf Herren Gemeinderäthe in dieses Comité gewählt und zwar: Wickhoff, von Schönthan, Dr. Spängler, Reschauer und Franz Haller. 5935. Herr Gemeinderath Vögerl: Nach den Bestimmungen des Erlaßes des hohen kk. StaatsMinisteriums vom 20. August l.J. Z. 15.797 mit welchem das Exjesuitengebäude, uneingeschränkt den Unterrichtszwecken wieder eingeräumt wurde, soll mit größtmöglicher Beschleunigung die Unterbringung der kk. Schulen in obigen Gebäude veranlaßt werden. Seit mehreren Wochen sind die kommißionellen Verhandlungen beendet, und es hat den Anschein, daß trotz der günstigen Umstände, welche für die schnelle Uebersiedlung der kk. Behörden in das Kreisamts-
Gemeinderath umfassenden Bericht darüber zu erstatten hat. Einhellig nach diesem Antrage und werden nachstehende fünf Herren Gemeinderäthe in die- ses Comité gewählt und zwar: Wickhoff, von Schönthan, Dr. Spängler, Reschauer und Franz Haller. 5935. Herr Gemeinderath Vögerl: Nach den Bestimmungen des Erlaßes des hohen kk. Staats- Ministeriums vom 20. August l.J. Z. 15.797 mit welchem das Exjesuitengebäude, uneinge- schränkt den Unterrichtszwecken wieder eingeräumt wurde, soll mit größtmöglicher Beschleuni- gung die Unterbringung der kk. Schulen in obigen Gebäude veranlaßt werden. Seit mehreren Wochen sind die kommißionellen Verhandlun- gen beendet, und es hat den Anschein, daß trotz der günsti- gen Umstände, welche für die schnelle Uebersiedlung der kk. Behörden in das Kreisamts-
und Berggerichts-Gebäude sich darbiethen, diese Angelegenheit, welche schon so oft auf ungeahnte Hinderniße stieß, neuerlich wie- der und zwar gegen die ausdrück- liche Anordnung des Herrn Staats- Ministers ins Stocken gerathe. Die Gemeinde kann es nicht zu- geben, daß man ihrem vom Staatsministerio als vollkommen gerechtfertiget anerkannten, und nur von den Mittelbehörden mißbilligten Wunsche, welchem zu Folge durch die schleunige Räumung des Exjesuitengebäudes und Widmung desselben für Unterrichtsanstalten einen dringendem Bedürfniße entsprechen wird, – neuerlich bureaukratische Hinderniße entgegenstelle und die Realisi- rung desselben ohne Grund sich verschleppe. Ich erlaube mir demnach im Namen meiner Genossen den Herrn Bürgermeister zu ersuchen, behufs der bal- digen gänzlich zufriedenstellenden Beendigung dieser Angelegen- heit an maßgebender Stelle
und Berggerichts-Gebäude sich darbiethen, diese Angelegenheit, welche schon so oft auf ungeahnte Hinderniße stieß, neuerlich wieder und zwar gegen die ausdrückliche Anordnung des Herrn StaatsMinisters ins Stocken gerathe. Die Gemeinde kann es nicht zugeben, daß man ihrem vom Staatsministerio als vollkommen gerechtfertiget anerkannten, und nur von den Mittelbehörden mißbilligten Wunsche, welchem zu Folge durch die schleunige Räumung des Exjesuitengebäudes und Widmung desselben für Unterrichtsanstalten einen dringendem Bedürfniße entsprechen wird, – neuerlich bureaukratische Hinderniße entgegenstelle und die Realisirung desselben ohne Grund sich verschleppe. Ich erlaube mir demnach im Namen meiner Genossen den Herrn Bürgermeister zu ersuchen, behufs der baldigen gänzlich zufriedenstellenden Beendigung dieser Angelegenheit an maßgebender Stelle
und mit Energie dahin zu wirken, daß die eingangs erwähnte Anordnung des Herrn StaatsMinisters ihrem ganzen Inhalte nach volle Beachtung und baldige Durchführung finde. Al. Stigler G. Rath Aichinger Sekretär A. Haller Franz Karl Schriftführer
und mit Energie dahin zu wir- ken, daß die eingangs erwähnte Anordnung des Herrn Staats- Ministers ihrem ganzen In- halte nach volle Beachtung und baldige Durchführung finde. Al. Stigler G. Rath Aichinger Sekretär A. Haller Franz Karl Schriftführer
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