zur Geltung gebracht wurde, es sei im Interesse der hieror- tigen Oekonomiebesitzer, um dieselben vor der lästigen Einhe- bungsweise eines Pächters zu bewahren nothwendig, daß die Gemeinde die Einhebung der Ver- zehrungssteuer vom Obstmoste als Haustrunk selbst überneh- me. Hierauf erfolgte der einhellige Beschluß nach diesem Antrage. 5609. Kommißions Protokoll vom 18. September 1861 Z. 5609 betreffend die Kostenbestreitung der Kanal- verlängerungen in Folge des An- ländebaues an der Enns. Aus Anlaß des projektirten, Anländebaues an der Enns zwischen dem Rathhause und dem Ennsthore wurde von dem löbl. kk. Bezirksbauamte das Ersuchen an die Gemeindevorstehung gestellt, eine kommißionelle Verhandlung mit allen Hausbesitzern zu pflegen, deren Kanäle in Folge des Quai- baues verlängert werden müssen.
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