zur Geltung gebracht wurde, es sei im Interesse der hierortigen Oekonomiebesitzer, um dieselben vor der lästigen Einhebungsweise eines Pächters zu bewahren nothwendig, daß die Gemeinde die Einhebung der Verzehrungssteuer vom Obstmoste als Haustrunk selbst übernehme. Hierauf erfolgte der einhellige Beschluß nach diesem Antrage. 5609. Kommißions Protokoll vom 18. September 1861 Z. 5609 betreffend die Kostenbestreitung der Kanalverlängerungen in Folge des Anländebaues an der Enns. Aus Anlaß des projektirten, Anländebaues an der Enns zwischen dem Rathhause und dem Ennsthore wurde von dem löbl. kk. Bezirksbauamte das Ersuchen an die Gemeindevorstehung gestellt, eine kommißionelle Verhandlung mit allen Hausbesitzern zu pflegen, deren Kanäle in Folge des Quaibaues verlängert werden müssen.
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