Ratsprotokoll vom 29. September 1861

Z. 2228 seine Genehmigung ertheilte. Eine 1 ½ jährige Erfahrung über die Folgen der Uebernahme einer solchen mit bedeutender Haftung verbundenen Einhebung, welche die Gemeinde entweder im Regierwege oder durch kontraktweise Uebertragung derselben an dritte Personen, welch letztere Einhebungsweise gegenwärtig statt fand, bewerkstelligen muß, — hat gelehrt, daß es geboten sei, eine solche Steuereinhebung von Seite der Gemeinde nicht mehr zu übernehmen, wenn ihr nach dem Gesetze die Uebernahme frei steht. Wir haben ferner wärend dieser Zeit die Ueberzeugung uns verschaft, daß Steyer eine ausschließliche Gewerbestadt, mit nahe 12.000 Seelen und einer großen Arbeiterbevölkerung keine solche Verzehrungssteuer-Einhebung verträgt, welche einer theilweisen Abschließung der Stadt gleichkommt. Steyer war bis zum Jahre 1860 immer eine offene Stadt und soll auch in Zukunft keine

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