Ratsprotokoll vom 29. September 1861

der Kommune unter Beziehung, auf den Plan und Kostenanschlag des löblichen kk. Bezirksbauamtes vom 16. November 1860 vorbe- haltlich der gemeinderäthlichen Ra- tifikation zur Uebernahme die- ser Baukosten aus Gemeinde- mitteln bereit. Die Genehmigung dieser kommissionel- len Erklärung Absatz 7 des Commissions Protokolles vom 18. September l.J. wird demnach beantragt. Einhellig nach dem Antrage. Gemäß Regierungs Erlaßes vom 12. März 1840 Z. 5453 hat die Gemeinde den vierten Theil der Kosten für die Herhaltung des Kanales zwischen dem Schrey — Schlagerhause zu tragen, da in denselben Gemeinde-Kanäle mün- den. Letzteres ist auch bei dem Kanale zwikhen dem Reschauer — Hackhause der Fall. Die Repräsentanten erklärten sich demnach bezüglich dieser beiden Kanäle für Bestreitung je eines Viertheiles der Verlängerungs- kosten aus Gemeindemitteln auf Grund des bezogenen Planes

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