Wiewohl der Mostverbrauch im nächsten Verwaltungsjahre wegen der schlechten Obsternte voraussicht- lich um weit geringerer sein wird als im heurigen Jahre und wiewohl die Steueransätze für den Privatver- brauchen und Haustrunk des Obstmostes um das doppelte höher gegriffen sind, als sie im gegenwärtigen Ver- waltungsjahre bestanden, so erklärt sich demungeachtet die Gemeinde- Repräsentanz unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung in Anbetracht der vorstehenden Grunde für die Uebernahme dieses Theiles der Verzehrungssteuer, und stellt das Ansuchen, es möge unter Begründung und ämtlicher Bestätigung der vorgefallenen Anstösse und der Aufregung der arbeitenden Bevölkerung an- läßlich der bestandenen Schließung der Stadt der höheren Finanzbehörde vorwortlich dieser Wunsch der Ge- meinde unterbreitet werden. Es wird demnach beantragt, ein löblicher Gemeinderath wolle dieser unter Vorbehalt nachträg- licher Genehmigung gemeinderäthlicher
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