wurde von der vom Gemeinderathe abgeordneten Commißion am 21. l.Mts. bezüglich der Verzehrungs- steuer Abfindung die Verhandlung mit den betreffenden Vertretern des hohen Aerars gepflogen. Hiebei stellte es sich als wünschens- werth heraus, daß die Gemeinde um jeden Vorwand für die Noth- wendigkeit der Schließung der Stadt gegenüber einem Verzehrungs- steuer Pächter zu begegnen, außer der Steuer für Obstmost als Haus- trunk auch die von selben und vom Weine entfallende Verzehrungs- steuer für den hies. Privatver- brauch übernehme. Die Forderung des Vertreters des Aerars beträgt hiefür u.z. für den Obstmost als Haustrunk 45 fl 92 xr Für den Privatverbrauch 106 fl 〃 Wein 〃 25 fl 49 xr in Summa 181 fl 41 xr Eine weitere Verbindlichkeit wäre von der Gemeinde dieß- falls nicht zu übernehmen. Die Äußerung der Gemeinde- Repräsentanten lautet wie folgt:
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