Ratsprotokoll vom 27. September 1861

solchen Vertrages für die Gemeinde eine weit größere Last nach sich zieht als die Erneuerung des be- stehenden Vertrages, so wird be- antragt, es sei der am 26. August l.J. erloschene Vertrag, in welchem die Gemeinde Steyr sich nun ver- pflichtet, dem kk. Telegrafen In- spektorate zu Wien die näher bezeichneten Räumlichkeiten in dem derselben eigenthümlichen Excölesti- ner Gebäude in Steyr für die Dau- er von drei Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweck- entsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem Aerarial Gebäude daselbst mög- lich werden kann, seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit Bezug auf das Commißions-Protokoll vom 18. Septbr 1859 wieder für die Dauer von drei Jahren zu erneuern und die betreffende Urkunde sonach auszufertigen. Einhellig nach dem Antrage. 5740. In Gemäßheit des Gemeinderaths- beschlußes vom 20. l.Mts Z. 5447

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