Ratsprotokoll vom 27. September 1861

solchen Vertrages für die Gemeinde eine weit größere Last nach sich zieht als die Erneuerung des bestehenden Vertrages, so wird beantragt, es sei der am 26. August l.J. erloschene Vertrag, in welchem die Gemeinde Steyr sich nun verpflichtet, dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien die näher bezeichneten Räumlichkeiten in dem derselben eigenthümlichen Excölestiner Gebäude in Steyr für die Dauer von drei Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem Aerarial Gebäude daselbst möglich werden kann, seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit Bezug auf das Commißions-Protokoll vom 18. Septbr 1859 wieder für die Dauer von drei Jahren zu erneuern und die betreffende Urkunde sonach auszufertigen. Einhellig nach dem Antrage. 5740. In Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 20. l.Mts Z. 5447

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