4854. Relation über die für die Dirigirung Von Löschrequisiten zu einem Brande in Larndorf auszubezalenden Geldbeträge. In Gemäßheit des §. 49 der hierstädt. Feuerlösch Ordnung vom 30. Novbr. 1859 erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die entfallenden Prämien für Abfuhr der Feuerspritze u. des Amperwagens nach dem Brandplatze zu Lahrndorf an die Betreffenden gegen Empfangsbestättigung zu verabfolgen u. diesen Betrag in der Ausgabsrubrik XI sub C. einzustellen. 4912. Die Gemeindevorstehung Garsten hat mit Schreiben vom 15. August l.J. Z. 1092 Nachstehendes anher eröffnet: Für die am 13. d.Mts. Abends gelegentlich des durch den Einschlag des Blitzes entstandenen Brandes im Hausleithnergute No 58 zu Lahrndorf, beehrt sich die gefertigte Gemeindevorstehung nicht nur für die so schnelle benachbarliche,
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