Ratsprotokoll vom 27. September 1861

4854. Relation über die für die Dirigirung Von Löschrequisiten zu einem Brande in Larndorf auszubezalenden Geld- beträge. In Gemäßheit des §. 49 der hierstädt. Feuerlösch Ordnung vom 30. Novbr. 1859 erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die entfallenden Prämien für Abfuhr der Feuerspritze u. des Amperwagens nach dem Brand- platze zu Lahrndorf an die Be- treffenden gegen Empfangsbe- stättigung zu verabfolgen u. diesen Betrag in der Aus- gabsrubrik XI sub C. einzu- stellen. 4912. Die Gemeindevorstehung Garsten hat mit Schreiben vom 15. August l.J. Z. 1092 Nachstehendes anher eröffnet: Für die am 13. d.Mts. Abends gelegentlich des durch den Einschlag des Blitzes entstandenen Bran- des im Hausleithnergute No 58 zu Lahrndorf, beehrt sich die gefer- tigte Gemeindevorstehung nicht nur für die so schnelle benachbarliche,

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