dießfälligen Adaptirungskosten die weiteren Anträge zu erstatten seien. Die Entscheidung des hohen Staats–Ministeriums, womit die Widmung der bisher von den k.k. Behörden benützten Lokalitäten im Exjesuitengebäude zum Zwecke der Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule ausgesprochen, und die ehebaldigste gänzliche Räumung angeordnet wird, nimmt der Gemeinderath in Erledigung seiner hohen Orts eingebrachten Petitionen zur sehr erfreulichen Kenntniß, und knüpft daran die zuversichtliche Hoffnung, daß hiemit die seit länger schwebenden Fragen über Erweiterung der Schulen einer befriedigenden Lösung zugeführt werden. 4664 Das Expedit relationirt ad Nro 4221, daß gegen das zur Einsicht aufgelegene städt. Präliminar pro 1862 keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Vortrag. In der Gemeinderaths Sitzung vom 2. August l.J. wurde über
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