Vorbehalten der dem Gemeinderathe nach der Gemeindeordnung zustehenden einschlägigen Nachtragsverhandlungen die sich hiedurch ergebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinderäthlich genehmiget, und behufs der Flüßigmachung der in der Empfangsrubrik VIII sub a. b. c. aufgeführten Einnahmen die Gemeinde Umlage auf die direkten und indirekten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Miethzinsgulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der vorschußweise bestrittenen Schulkosten, welche nach der Empfangsrubrik XVI der Stadtkasse wieder zugeführt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkurrenz zu repartiren, sich hiebei nach dem pro 1861 festgestellten Steuerkataster zu benehmen, und ist diese Repartition im Ausweise jener über die Gemeinde Umlage besonders vorzuschreiben. Die Einhebung der Schulkosten geschieht gleichzeitig
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