Vorbehalten der dem Gemeinde- rathe nach der Gemeindeordnung zustehenden einschlägigen Nach- tragsverhandlungen die sich hie- durch ergebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinde- räthlich genehmiget, und behufs der Flüßigmachung der in der Empfangsrubrik VIII sub a. b. c. aufgeführten Einnahmen die Ge- meinde Umlage auf die direkten und indirekten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Mieth- zinsgulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der vorschuß- weise bestrittenen Schulkosten, welche nach der Empfangsrubrik XVI der Stadtkasse wieder zuge- führt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkur- renz zu repartiren, sich hiebei nach dem pro 1861 festgestellten Steuerkataster zu benehmen, und ist diese Repartition im Ausweise jener über die Ge- meinde Umlage besonders vorzuschreiben. Die Einhebung der Schulkosten geschieht gleichzeitig
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