Rubrik VIII Gemeinde Umlagen. a. von sämtlichen direkten landesf. Steuern ohne Kriegszuschlag circa 30.000 fl mit 20% 6000 fl b. Zinskreuzer von den Gebäudezinsungen mit 1500 fl c. Verzehrungssteuer Zuschlag a 20%: 1. Von dem hier erzeugten Bier mit 15 1/2 xr pr Eimer 6338 fl 2. von dem von auswärtigen Bräuern eingeführten Bier, ebenso mit 1012 fl 3. Von den Wirthen für Wein und Obstmost 907 fl 4. Von den Fleischern 1724 fl 17481 fl Die Ansätze 3. und 4. werden nach Maßgabe der im Verwaltungsjahre 1862 festgestellten Einhebung der Verzehrungsteuer eine Modifikation in der Ziffer erleiden, vor der Hand muß sich an das bisherige Ergebniß gehalten werden. Rubrik XIII. Vom Stadtbauamte Erlös aus verkauften Materialien und Requisiten 567 fl
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