Ratsprotokoll vom 13. September 1861

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 13. September 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 13. September 1861. unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 17 Gemeinderäthen und zwar den Herren Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, Harazmüller, John, Lechner, Millner, Mitter, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Landsiedl, Redtenbacher, v. Schönthan, Dr. Spängler entschuldigt, und Vögerl. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 5214 Statthalterey Praesidial Erlaß vom 25. August 1861 Z. 4700 Prs womit bekannt gegeben wird, daß das hohe Staats Ministerium mit dem Erlaße vom 20. August d.J. Z. 15197 angeordnet hat, daß gleichzeitig der Widmung der bisher von den Behörden benützten Lokalitäten im Exjesuitengebäude zu Steyr zum Zwecke der Haupt– und Unterrealschule die vollste Thätigkeit zuzuwenden, und dieserwegen die geeigneten Adaptirungen sobald wie nur immer möglich einzuleiten, wie auch wegen Bestreitung der

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 13. September 1861. unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 17 Gemeinderäthen und zwar den Herren Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, Harazmüller, John, Lechner, Millner, Mitter, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, Sandböck, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Landsiedl, Redtenbacher, v. Schönthan, Dr. Spängler entschuldigt, und Vögerl. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 5214 Statthalterey Praesidial Erlaß vom 25. August 1861 Z. 4700 Prs womit bekannt gegeben wird, daß das hohe Staats Ministerium mit dem Erlaße vom 20. August d.J. Z. 15197 angeordnet hat, daß gleichzeitig der Widmung der bisher von den Behörden benützten Lokalitäten im Exjesuitengebäude zu Steyr zum Zwecke der Haupt– und Unterrealschule die vollste Thätigkeit zuzuwenden, und dieserwegen die geeigneten Adaptirungen sobald wie nur immer möglich einzuleiten, wie auch wegen Bestreitung der

dießfälligen Adaptirungskosten die weiteren Anträge zu erstatten seien. Die Entscheidung des hohen Staats–Ministeriums, womit die Widmung der bisher von den k.k. Behörden benützten Lokalitäten im Exjesuitengebäude zum Zwecke der Unterbringung der Haupt– und Unterrealschule ausgesprochen, und die ehebaldigste gänzliche Räumung angeordnet wird, nimmt der Gemeinderath in Erledigung seiner hohen Orts eingebrachten Petitionen zur sehr erfreulichen Kenntniß, und knüpft daran die zuversichtliche Hoffnung, daß hiemit die seit länger schwebenden Fragen über Erweiterung der Schulen einer befriedigenden Lösung zugeführt werden. 4664 Das Expedit relationirt ad Nro 4221, daß gegen das zur Einsicht aufgelegene städt. Präliminar pro 1862 keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Vortrag. In der Gemeinderaths Sitzung vom 2. August l.J. wurde über

dießfälligen Adaptirungskosten die weiteren Anträge zu erstatten seien. Die Entscheidung des hohen Staats–Ministeriums, wo- mit die Widmung der bisher von den k.k. Behörden benützten Lokalitäten im Exjesuitenge- bäude zum Zwecke der Unter- bringung der Haupt– und Unter- realschule ausgesprochen, und die ehebaldigste gänzliche Räumung angeordnet wird, nimmt der Ge- meinderath in Erledigung sei- ner hohen Orts eingebrachten Petitionen zur sehr erfreu- lichen Kenntniß, und knüpft daran die zuversichtliche Hoffnung, daß hiemit die seit länger schwe- benden Fragen über Erweiterung der Schulen einer befriedigenden Lösung zugeführt werden. 4664 Das Expedit relationirt ad Nro 4221, daß gegen das zur Einsicht aufgelegene städt. Präliminar pro 1862 keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Vortrag. In der Gemeinderaths Sitzung vom 2. August l.J. wurde über

Vorlage des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1862 durch das Kassaamt gemäß §. 56 der städt. Gemeindeordnung die Verfügung bekannt gegeben, daß die Auflegung im Amte zur öffentlichen Einsichtsnahme bereits kundgemacht wurde, und die Erinnerungen der Ge- meindeglieder hierüber zu Protokoll werden genommen werden, um bei der durch den Gemeinderath vorzunehmenden Prüfung in Erwägung gezogen zu werden. Nach der Kundmachung vom 20. Juli l.J. Z. 4221 ist die Präklusiv- frist bereits abgelaufen, ohne daß dießfällige Bemerkungen von Seite der Betheiligten hier- amts eingebracht worden wären. Das ständige Comité hat dem- nach in seiner gewöhnlichen Sit- zung vom 27. August l.J. den Voranschlag der Stadtgemeinde für das nächste Verwaltungsjahr einer eingehenden und umfas- senden Berathung in allen seinen Details unterzogen u denselben

Vorlage des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1862 durch das Kassaamt gemäß §. 56 der städt. Gemeindeordnung die Verfügung bekannt gegeben, daß die Auflegung im Amte zur öffentlichen Einsichtsnahme bereits kundgemacht wurde, und die Erinnerungen der Gemeindeglieder hierüber zu Protokoll werden genommen werden, um bei der durch den Gemeinderath vorzunehmenden Prüfung in Erwägung gezogen zu werden. Nach der Kundmachung vom 20. Juli l.J. Z. 4221 ist die Präklusivfrist bereits abgelaufen, ohne daß dießfällige Bemerkungen von Seite der Betheiligten hieramts eingebracht worden wären. Das ständige Comité hat demnach in seiner gewöhnlichen Sitzung vom 27. August l.J. den Voranschlag der Stadtgemeinde für das nächste Verwaltungsjahr einer eingehenden und umfassenden Berathung in allen seinen Details unterzogen u denselben

in seinen speziellen Einnahms– und Ausgabsrubriken unvorgreiflich ihrer endgiltigen Schlußfassung und Feststellung nach dem Grundsatze möglichster Ersparung, und mit steter Rücksicht der aufhabenden gesetzlichen Verpflichtung im Staats– und Kommunal–Interesse dem voraus zu sehenden Bedürfniße angemessen rektifizirt. Ich gebe mir als Berichterstatter des Comités die Ehre, Ihnen heute dasselbe Post für Post, sowohl die muthmaßlichen Einnahmen als auch die Ausgaben der Gemeindekasse im Jahre 1862 als das Prüfungsergebniß vorzutragen, über die nächsten Motive der bezüglichen Ansätze die gewünschten Aufschlüße zu ertheilen, und schließlich die hieraus resultirenden Anträge Ihrer Berathung und Genehmigung zu unterbreiten. Einnahmen. Hierüber erlaube ich mir die allgemeine Bemerkung vorauszuschicken, daß bey

in seinen speziellen Einnahms– und Ausgabsrubriken unvor- greiflich ihrer endgiltigen Schluß- fassung und Feststellung nach dem Grundsatze möglichster Erspa- rung, und mit steter Rück- sicht der aufhabenden gesetzlichen Verpflichtung im Staats– und Kommunal–Interesse dem vor- aus zu sehenden Bedürfniße angemessen rektifizirt. Ich gebe mir als Berichterstatter des Comités die Ehre, Ihnen heute dasselbe Post für Post, sowohl die muthmaßlichen Einnahmen als auch die Ausgaben der Ge- meindekasse im Jahre 1862 als das Prüfungsergebniß vor- zutragen, über die nächsten Motive der bezüglichen Ansätze die gewünschten Aufschlüße zu ertheilen, und schließlich die hieraus resultirenden Anträge Ihrer Berathung und Genehmigung zu unterbreiten. Einnahmen. Hierüber erlaube ich mir die allgemeine Bemerkung vorauszuschicken, daß bey

Erststellung der Ziffer in den einzelnen Ansätzen entweder das bestimmte oder durchschnitt- liche Ergebniß zur Basis ge- nohmen wurde, und die Em- pfänge in der Rubrik VIII auf die zu allen Zeiten unabweis- bare Anspruchsnahme von Zuflüssen sich stützen, welche im Wege der Umlage auf direkte und indirekte Steuern zur Deckung des Abganges der Stadtkassa zugeführt wer- den müssen. Rubrik I Cassa. Ist nach der seit November 1860 vereinfachten Rechnungsführung Samelpost, welche in die ein- schlägigen Rubriken ziffer- richtig ausgeworfen wird. Rubrik II. Intereßen von den Activ Capitalien zusammen im Nenwerthe von 121.404 fl 92 xr nach Abzug der Einkommensteuer 4321 fl – Die Erhöhung des Betrages ist in der Vermehrung der Aktiv Kapitalien und durch die Verlosung der Wiener–Stadt–Banko Obligationen

Erststellung der Ziffer in den einzelnen Ansätzen entweder das bestimmte oder durchschnittliche Ergebniß zur Basis genohmen wurde, und die Empfänge in der Rubrik VIII auf die zu allen Zeiten unabweisbare Anspruchsnahme von Zuflüssen sich stützen, welche im Wege der Umlage auf direkte und indirekte Steuern zur Deckung des Abganges der Stadtkassa zugeführt werden müssen. Rubrik I Cassa. Ist nach der seit November 1860 vereinfachten Rechnungsführung Samelpost, welche in die einschlägigen Rubriken zifferrichtig ausgeworfen wird. Rubrik II. Intereßen von den Activ Capitalien zusammen im Nenwerthe von 121.404 fl 92 xr nach Abzug der Einkommensteuer 4321 fl – Die Erhöhung des Betrages ist in der Vermehrung der Aktiv Kapitalien und durch die Verlosung der Wiener–Stadt–Banko Obligationen

begründet. Rubrik III Ertrag der städt. Gefälle a. des Markt– u Standel–Gefälles 1850 fl b. des Wag–Gefälles 271 fl 12 xr c. der Pflaster– u Brückenmauth 5145 fl d. des Jahrmarktgefälles 1045 fl e. des Taz–Gefälles 3990 fl f. des Sechspfenig–Gefälles 495 fl 60 xr g. des Länd–und Haft–Gefälles 50 fl 12846 fl 72 xr Rubrik IV Gebühren a. Aufnahms–Taxen 187 fl b. Bürgerrechts–Taxen 78 fl c. Markthütten–Veränderungsgebüren 24 fl 2897 fl Rubrik V Vogtey– und Patronats– Gebühren für die vogteilichen Verwaltungsgeschäfte 277 fl Rubrik VI. Gebäude– und Grund-Renten a. Erträgniße von den städt. Gebäuden 1173 fl 75 xr b. Grundstücken 61 fl 90 xr c. dem Jagdrevier 5 fl 25 xr d. akkordierte Gaben von der k.k. Hauptgewerkschaft für ihre hiesigen Gebäude. 94 fl 30 xr 1335 fl 40 xr

begründet. Rubrik III Ertrag der städt. Gefälle a. des Markt– u Standel–Gefälles 1850 fl b. des Wag–Gefälles 271 fl 12 xr c. der Pflaster– u Brückenmauth 5145 fl d. des Jahrmarktgefälles 1045 fl e. des Taz–Gefälles 3990 fl f. des Sechspfenig–Gefälles 495 fl 60 xr g. des Länd–und Haft–Gefälles 50 fl 12846 fl 72 xr Rubrik IV Gebühren a. Aufnahms–Taxen 187 fl b. Bürgerrechts–Taxen 78 fl c. Markthütten–Veränderungsgebüren 24 fl 2897 fl Rubrik V Vogtey– und Patronats– Gebühren für die vogteilichen Verwaltungs- geschäfte 277 fl Rubrik VI. Gebäude– und Grund-Renten a. Erträgniße von den städt. Gebäuden 1173 fl 75 xr b. 〃 〃 Grundstücken 61 fl 90 xr c. 〃 〃 dem Jagdrevier 5 fl 25 xr d. akkordierte Gaben von der k.k. Hauptgewerkschaft für ihre hiesigen Gebäude. 94 fl 30 xr 1335 fl 40 xr

Rubrik VIII Gemeinde Umlagen. a. von sämtlichen direkten landesf. Steuern ohne Kriegs- zuschlag circa 30.000 fl mit 20% 6000 fl b. Zinskreuzer von den Gebäu- dezinsungen mit 1500 fl c. Verzehrungssteuer Zuschlag a 20%: 1. Von dem hier erzeugten Bier mit 15 1/2 xr pr Eimer 6338 fl 2. von dem von auswärtigen Bräuern eingeführten Bier, ebenso mit 1012 fl 3. Von den Wirthen für Wein und Obstmost 907 fl 4. Von den Fleischern 1724 fl 17481 fl Die Ansätze 3. und 4. werden nach Maßgabe der im Verwal- tungsjahre 1862 festgestellten Einhebung der Verzehrungsteuer eine Modifikation in der Ziffer erleiden, vor der Hand muß sich an das bisherige Ergebniß gehalten werden. Rubrik XIII. Vom Stadtbauamte Erlös aus verkauften Materi- alien und Requisiten 567 fl

Rubrik VIII Gemeinde Umlagen. a. von sämtlichen direkten landesf. Steuern ohne Kriegszuschlag circa 30.000 fl mit 20% 6000 fl b. Zinskreuzer von den Gebäudezinsungen mit 1500 fl c. Verzehrungssteuer Zuschlag a 20%: 1. Von dem hier erzeugten Bier mit 15 1/2 xr pr Eimer 6338 fl 2. von dem von auswärtigen Bräuern eingeführten Bier, ebenso mit 1012 fl 3. Von den Wirthen für Wein und Obstmost 907 fl 4. Von den Fleischern 1724 fl 17481 fl Die Ansätze 3. und 4. werden nach Maßgabe der im Verwaltungsjahre 1862 festgestellten Einhebung der Verzehrungsteuer eine Modifikation in der Ziffer erleiden, vor der Hand muß sich an das bisherige Ergebniß gehalten werden. Rubrik XIII. Vom Stadtbauamte Erlös aus verkauften Materialien und Requisiten 567 fl

Rubrik XV Diverse Einnahmen Worunter das Silber–Agio von den National–Anlehens Interessen und andere zufällige Einnahmen 250 fl Rubrik XVI Schulkosten Rückersatz geleisteter Vorschüsse a. von der besonderen Schul– Concurrenz die im vorigen Jahre 1861 aus der Stadtkasse vorschußweise bestrittenen Schulkosten pr 3067 fl 97 xr b. Rückersatz anderer geleisteter Vorschüße und zwar von der Zimentirungs Anstalt 660 fl 76 xr 3728 fl 73 xr Die Vorschüße a. werden durch die stets besonders eingehobene Schulkosten Umlage von 10 % der Stadtkasse wieder zugeführt und unter Einem mit der Gemeinde Umlage eingehoben. Die außer dem Gemeindebezirk hieher Eingeschulten zalen ihre Schulbeiträge bei dem k.k. Steueramte hier ein. Ergibt eine Summa der Einnahmen von 41.094 fl – Ö.W.

Rubrik XV Diverse Einnahmen Worunter das Silber–Agio von den National–Anlehens Interessen und andere zufäl- lige Einnahmen 250 fl Rubrik XVI Schulkosten Rückersatz geleisteter Vorschüsse a. von der besonderen Schul– Concurrenz die im vorigen Jahre 1861 aus der Stadtkasse vorschuß- weise bestrittenen Schulkosten pr 3067 fl 97 xr b. Rückersatz anderer geleiste- ter Vorschüße und zwar von der Zimentirungs Anstalt 660 fl 76 xr 3728 fl 73 xr Die Vorschüße a. werden durch die stets besonders eingehobene Schulkosten Umlage von 10 % der Stadtkasse wieder zugeführt und unter Einem mit der Gemeinde Umlage eingehoben. Die außer dem Gemeindebe- zirk hieher Eingeschulten zalen ihre Schulbeiträge bei dem k.k. Steueramte hier ein. Ergibt eine Summa der Ein- nahmen von 41.094 fl – Ö.W.

Ausgaben. Rubrik I. Cassa entfällt aus dem in der gleich- namigen Empfangsrubrik angeführten Grunde; und wird nach den folgenden speziellen Rubriken mit 41043 fl veranschlagt. Rubrik II Intereßen von den Passiv Capitalien a. von dem Schmidberger'schen Fideicomiß Kapitale pr 1140 fl E. Sch. 19 fl 14 xr b. von dem Darlehen der Stey- rer Sparkasse zusammen pr 27525 fl Ö.W. à 5 % für das ganze Ver- waltungsjahr 1862 1376 f 25 xr sammt Gebühren von 4 fl von 1000 fl 110 fl 10 xr 1505 fl 49 xr Von diesem 27525 fl finden 21.000 fl Ö.W. aus dem im Jahre 1854 sub- scribirten und auch richtig ein- gezalten National Anlehen ihre Bedeckung. Rubrik V Vogtey– und Patronats–Kosten a. Von den im Jahre 1862 er- laufenden Schulkosten, der die Stadtkommune als Patron theils gesetzlich, theils durch freiwillige Ver- pflichtung treffende Theil von 833 fl

Ausgaben. Rubrik I. Cassa entfällt aus dem in der gleichnamigen Empfangsrubrik angeführten Grunde; und wird nach den folgenden speziellen Rubriken mit 41043 fl veranschlagt. Rubrik II Intereßen von den Passiv Capitalien a. von dem Schmidberger'schen Fideicomiß Kapitale pr 1140 fl E. Sch. 19 fl 14 xr b. von dem Darlehen der Steyrer Sparkasse zusammen pr 27525 fl Ö.W. à 5 % für das ganze Verwaltungsjahr 1862 1376 f 25 xr sammt Gebühren von 4 fl von 1000 fl 110 fl 10 xr 1505 fl 49 xr Von diesem 27525 fl finden 21.000 fl Ö.W. aus dem im Jahre 1854 subscribirten und auch richtig eingezalten National Anlehen ihre Bedeckung. Rubrik V Vogtey– und Patronats–Kosten a. Von den im Jahre 1862 erlaufenden Schulkosten, der die Stadtkommune als Patron theils gesetzlich, theils durch freiwillige Verpflichtung treffende Theil von 833 fl

Rubrik VIII Auf Gemeinde Umlagen. a. Rückvergütung der Verzehrungssteuer–Zuschläge an die hiesigen Bräuer für das von denselben aus dem Stadtbezirke ausgeführte Bier 2625 fl b. Perceptionskosten bei den Mauthschranken für das eingehende Bier. 120 fl 2745 fl Rubrik IX Steuern- und Concurrenz-Kosten a. Landesfürstliche Steuern 522 fl b. Landes–Conkurrenz Kosten 197 fl c. Gemeinde– u Schulkosten–Umlagen 163 fl 882 fl Rubrik X Verwaltungskosten. a. Besoldungen, Löhnungen. Bestallungen 5405 fl 50 xr b. Pensionen, Provisionen, Erziehungsbeiträge, Gnadengaben: 1528 fl 25 xr c. Gemeindevertrettung, Reisekosten, Remunerationen 800 fl d. Kanzley–Erforderniße, Stempel, Porto, Beheitzung u. Beleuchtung 1675 fl e. Volkszälung, Heeresergänzung, Einquartirung, Vorspannen 300 fl f. Zimentierungs Anstalt 162 fl 50 xr 9871 fl 25 xr

Rubrik VIII Auf Gemeinde Umlagen. a. Rückvergütung der Verzeh- rungssteuer–Zuschläge an die hiesigen Bräuer für das von denselben aus dem Stadt- bezirke ausgeführte Bier 2625 fl b. Perceptionskosten bei den Mauthschranken für das einge- hende Bier. 120 fl 2745 fl Rubrik IX Steuern- und Concurrenz-Kosten a. Landesfürstliche Steuern 522 fl b. Landes–Conkurrenz Kosten 197 fl c. Gemeinde– u Schulkosten–Umlagen 163 fl 882 fl Rubrik X Verwaltungskosten. a. Besoldungen, Löhnungen. Bestallungen 5405 fl 50 xr b. Pensionen, Provisionen, Erziehungsbeiträge, Gnadengaben: 1528 fl 25 xr c. Gemeindevertrettung, Reise- kosten, Remunerationen 800 fl d. Kanzley–Erforderniße, Stem- pel, Porto, Beheitzung u. Beleuchtung 1675 fl e. Volkszälung, Heeresergänzung, Einquartirung, Vorspannen 300 fl f. Zimentierungs Anstalt 162 fl 50 xr 9871 fl 25 xr

Rubrik XI Erhaltung der öffentl. Sicherheit a. Kosten der Polizeiwache 1658 fl 25 xr b. 〃 〃 Arrestanten 310 fl – c. 〃 〃Feuerlösch–Anstal- ten (einschließlich der Anschaffung einer Feuerspritze) 1833 fl 42 xr d. Kosten der öffentl. Beleuchtung 1890 fl – e. 〃 〃 Rettungskähne 24 fl – 5715 fl 42 xr Rubrik XII. Armenversorgung Ergänzung der unzulänglichen Einkünfte des Armen–Insti- tutes 4000 fl Rubrik XIII Sanitäts–Pflege. a. Bestallungen der Stadt- ärzte und Hebammen 313 fl b. Kosten der Fleischbeschau 82 fl c. Gassenreinigung samt Auf- spritzen 400 fl d. Andere Sanitäts–Auslagen 40 fl 835 fl Rubrik XIV Stadtbauamt. a. Kosten der städt. Gebäude 200 fl b. Kosten der Brücken, Stege, Schlachten 2000 fl c. Kosten der Strassenpflasterung u Stiegen 2000 fl d. Kosten der beschotterten Strassen 1000 fl

Rubrik XI Erhaltung der öffentl. Sicherheit a. Kosten der Polizeiwache 1658 fl 25 xr b. Arrestanten 310 fl – c. Feuerlösch–Anstalten (einschließlich der Anschaffung einer Feuerspritze) 1833 fl 42 xr d. Kosten der öffentl. Beleuchtung 1890 fl – e. Rettungskähne 24 fl – 5715 fl 42 xr Rubrik XII. Armenversorgung Ergänzung der unzulänglichen Einkünfte des Armen–Institutes 4000 fl Rubrik XIII Sanitäts–Pflege. a. Bestallungen der Stadtärzte und Hebammen 313 fl b. Kosten der Fleischbeschau 82 fl c. Gassenreinigung samt Aufspritzen 400 fl d. Andere Sanitäts–Auslagen 40 fl 835 fl Rubrik XIV Stadtbauamt. a. Kosten der städt. Gebäude 200 fl b. Kosten der Brücken, Stege, Schlachten 2000 fl c. Kosten der Strassenpflasterung u Stiegen 2000 fl d. Kosten der beschotterten Strassen 1000 fl

e. Kanäle und Brunnen 1000 fl f. Anschaffung von Materialien– Vorräthen 2200 fl g. Werkzeuge, Fuhren, u.d.gl. 500 fl h. Unvorhergesehene Baufälle 1000 fl 9900 fl Rubrik XV. Diverse Auslagen Brandassekuranz, Prozessions– und andere Festlichkeits–Auslagen, Abschreibungen etc. etc. 500 fl Rubrik XII. Vorschüsse gegen Rückvergütung a. für die besondere Schulkonkurrenz die im Verwaltungsjahre 1862 erlaufenden und nicht die Stadtcommune als Patron treffenden Schulkosten pr 4054 fl 57 xr b. Andere Vorschüße 200 fl 4254 fl 57 xr Rubrik XVIII Capitalien Veränderungen Rückzalung von Passiv Capitalien oder Vermehrung der Aktiv Capitalien. Kann leider ohne Störung kein Betrag mit Wahrscheinlichkeit auf Realisirung eingestellt werden.

e. Kanäle und Brunnen 1000 fl f. Anschaffung von Materialien– Vorräthen 2200 fl g. Werkzeuge, Fuhren, u.d.gl. 500 fl h. Unvorhergesehene Baufälle 1000 fl 9900 fl Rubrik XV. Diverse Auslagen Brandassekuranz, Prozessions– und andere Festlichkeits–Auslagen, Abschreibungen etc. etc. 500 fl Rubrik XII. Vorschüsse gegen Rückvergütung a. für die besondere Schulkon- kurrenz die im Verwaltungs- jahre 1862 erlaufenden und nicht die Stadtcommune als Patron treffenden Schulkosten pr 4054 fl 57 xr b. Andere Vorschüße 200 fl 4254 fl 57 xr Rubrik XVIII Capitalien Veränderungen Rückzalung von Passiv Capitalien oder Vermehrung der Aktiv Capitalien. Kann leider ohne Störung kein Betrag mit Wahrschein- lichkeit auf Realisirung ein- gestellt werden.

Bilanz Wenn den zu erwartenden Einnahmen pr 41.094 fl die veranschlagten Ausgaben entgegengehalten werden mit 41.043 fl so erscheint ein Bedeckungs– Ueberschuß von 51 fl Diese nachgewiesene Bilanz ist keine Fiction, sie beruht auf der Voraussetzung, daß sich die Gebahrung mit Konsequenz innerhalb den Gränzen dieser Zifferansätze bewegt, und die Evidenz sämmtlicher das städt. Budget treffenden Akkord– Verbindlichkeiten, so wie die genaue Beachtung und Durch- führung der den städt. Amts- organen zur Pflicht gemachten unabweichlichen Anordnungen des Gemeinderathes in Bezug auf Anschaffungen und Her- stellungen strenge eingehalten werden, endlich der feste und entschiedene Wille des Gemein- derathes und der Gemeindevor- stehung so weit es im Bereiche des Möglichen gelegen ist, eben an diesen Vorschlägen zu halten,

Bilanz Wenn den zu erwartenden Einnahmen pr 41.094 fl die veranschlagten Ausgaben entgegengehalten werden mit 41.043 fl so erscheint ein Bedeckungs– Ueberschuß von 51 fl Diese nachgewiesene Bilanz ist keine Fiction, sie beruht auf der Voraussetzung, daß sich die Gebahrung mit Konsequenz innerhalb den Gränzen dieser Zifferansätze bewegt, und die Evidenz sämmtlicher das städt. Budget treffenden Akkord– Verbindlichkeiten, so wie die genaue Beachtung und Durchführung der den städt. Amtsorganen zur Pflicht gemachten unabweichlichen Anordnungen des Gemeinderathes in Bezug auf Anschaffungen und Herstellungen strenge eingehalten werden, endlich der feste und entschiedene Wille des Gemeinderathes und der Gemeindevorstehung so weit es im Bereiche des Möglichen gelegen ist, eben an diesen Vorschlägen zu halten,

verbürgen die Realisierung dieses Jahresvoranschlages und den aktiven Stand der städt. Finanzen für das Verwaltungsjahr 1862. Von wesentlichen Einfluß hierauf wird der Abschluß des gegenwärtigen Verwaltungsjahres sein, und ich werde nicht ermangeln, nach geschlossener Jahresrechnung das wirkliche Erforderniß des Jahres im Entgegenhalte mit den veranschlagten Ziffer–Ansätzen nach den einzelnen Rubriken in einer Zusammenstellung dem löblichen Gemeinderathe in Vortrag zu bringen. Auf diese Begründung werden nachstehende Anträge der Berathung und Schlußfassung unterbreitet. 1. Nach genauen Vortrag aller Einzelposten und deren speziellen Erörterung wird der vom ständigen Comité geprüfte und vom Gemeinderathe richtig gestellte Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1862 in allen seinen Einnahms– und Ausgabsrubriken in den nachgewiesenen summarischen Ansätzen mit den

verbürgen die Realisierung dieses Jahresvoranschlages und den aktiven Stand der städt. Finanzen für das Verwaltungsjahr 1862. Von wesentlichen Einfluß hierauf wird der Abschluß des gegenwär- tigen Verwaltungsjahres sein, und ich werde nicht ermangeln, nach geschlossener Jahresrechnung das wirkliche Erforderniß des Jahres im Entgegenhalte mit den veranschlagten Ziffer–Ansätzen nach den einzelnen Rubriken in einer Zusammenstellung dem löblichen Gemeinderathe in Vor- trag zu bringen. Auf diese Begründung werden nachstehende Anträge der Be- rathung und Schlußfassung un- terbreitet. 1. Nach genauen Vortrag aller Einzelposten und deren speziellen Erörterung wird der vom ständigen Comité geprüfte und vom Gemeinderathe richtig gestellte Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1862 in allen seinen Einnahms– und Ausgabs- rubriken in den nachgewiesenen summarischen Ansätzen mit den

Vorbehalten der dem Gemeinde- rathe nach der Gemeindeordnung zustehenden einschlägigen Nach- tragsverhandlungen die sich hie- durch ergebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinde- räthlich genehmiget, und behufs der Flüßigmachung der in der Empfangsrubrik VIII sub a. b. c. aufgeführten Einnahmen die Ge- meinde Umlage auf die direkten und indirekten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Mieth- zinsgulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der vorschuß- weise bestrittenen Schulkosten, welche nach der Empfangsrubrik XVI der Stadtkasse wieder zuge- führt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkur- renz zu repartiren, sich hiebei nach dem pro 1861 festgestellten Steuerkataster zu benehmen, und ist diese Repartition im Ausweise jener über die Ge- meinde Umlage besonders vorzuschreiben. Die Einhebung der Schulkosten geschieht gleichzeitig

Vorbehalten der dem Gemeinderathe nach der Gemeindeordnung zustehenden einschlägigen Nachtragsverhandlungen die sich hiedurch ergebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinderäthlich genehmiget, und behufs der Flüßigmachung der in der Empfangsrubrik VIII sub a. b. c. aufgeführten Einnahmen die Gemeinde Umlage auf die direkten und indirekten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Miethzinsgulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der vorschußweise bestrittenen Schulkosten, welche nach der Empfangsrubrik XVI der Stadtkasse wieder zugeführt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkurrenz zu repartiren, sich hiebei nach dem pro 1861 festgestellten Steuerkataster zu benehmen, und ist diese Repartition im Ausweise jener über die Gemeinde Umlage besonders vorzuschreiben. Die Einhebung der Schulkosten geschieht gleichzeitig

mit der Gemeinde–Umlage von den Gemeindegliedern. Für die außerhalb des Gemeindebezirkes Steyr befindlichen hieher eingeschulten Steuerpflichtigen ist eine eigene Repartition nach dem gleichen Maßstabe zu verfassen, und die Einhebung nach den bestehenden Verordnungen bei dem k.k. Steueramte oder dem betreffenden Gemeindevorstande Sirning und St. Ulrich nachzusuchen. 3. Um die dekretirte 20% Umlage auf die direkten Steuern im Gemeindebezirke zu realisieren und die Einhebung für den Monat Merz zu ermöglichen, ist der Repartitions Ausweis mit möglichster Beschleunigung anzufertigen und sich hiebei nach Maßgabe der im II. Semester des Verwaltungsjahres 1861 eingehobenen direkten Besteuerung unter Berücksichtigung der in 1. Semester 1862 eintretenden neuen Erwerbsteuer–Belegungen und etwaigen Abschreibungen zu benehmen. Nach Bewerkstelligung ist die bezügliche Kundmachung mit der Einzahlung in einer Rate in Vorlage

mit der Gemeinde–Umlage von den Gemeindegliedern. Für die außerhalb des Gemeinde- bezirkes Steyr befindlichen hieher einge- schulten Steuerpflichtigen ist eine eigene Repartition nach dem glei- chen Maßstabe zu verfassen, und die Einhebung nach den bestehenden Verordnungen bei dem k.k. Steuer- amte oder dem betreffenden Gemeindevorstande Sirning und St. Ulrich nachzusuchen. 3. Um die dekretirte 20% Um- lage auf die direkten Steuern im Gemeindebezirke zu realisieren und die Einhebung für den Monat Merz zu ermöglichen, ist der Repartitions Ausweis mit mög- lichster Beschleunigung anzufer- tigen und sich hiebei nach Maßgabe der im II. Semester des Verwal- tungsjahres 1861 eingehobenen direkten Besteuerung unter Berücksichtigung der in 1. Semester 1862 eintretenden neuen Erwerb- steuer–Belegungen und etwaigen Abschreibungen zu benehmen. Nach Bewerkstelligung ist die bezügliche Kundmachung mit der Einzahlung in einer Rate in Vorlage

zu bringen. In Ermanglung eines Rechnungs- revidenten wird die Gemeinde- vorstehung ermächtiget, dieses wichtige Operat einem vollkommen qualifizirten Individuum ge- gen eine entsprechende Remuneration zu übertragen. 4. Zur rechtzeitigen Flüssigma- chung der 20% Verzehrungs- steuer Zuschläge von dem hier erzeugten Bier ist sich mit Ersuchschreiben an die k.k. Finanz– Bezirks Direktion in Linz zu wenden, die Einhebung wie bisher durch das hies. k.k. Hauptzollamt veranlassen zu wollen. Das eingeführte Bier ist nach der bisherigen Manipulation an den städt. Schranken mit dem gleichen 20% Gemeindezuschlage zu belegen. Von dieser Anordnung sind die Betheiligten im ämtlichen Wege zur Nachachtung zu ver- ständigen. Hinsichtlich der Wirthe und Fleischer werden die abgefundenen Pauschalbeträge gleichfalls mit

zu bringen. In Ermanglung eines Rechnungsrevidenten wird die Gemeindevorstehung ermächtiget, dieses wichtige Operat einem vollkommen qualifizirten Individuum gegen eine entsprechende Remuneration zu übertragen. 4. Zur rechtzeitigen Flüssigmachung der 20% Verzehrungssteuer Zuschläge von dem hier erzeugten Bier ist sich mit Ersuchschreiben an die k.k. Finanz– Bezirks Direktion in Linz zu wenden, die Einhebung wie bisher durch das hies. k.k. Hauptzollamt veranlassen zu wollen. Das eingeführte Bier ist nach der bisherigen Manipulation an den städt. Schranken mit dem gleichen 20% Gemeindezuschlage zu belegen. Von dieser Anordnung sind die Betheiligten im ämtlichen Wege zur Nachachtung zu verständigen. Hinsichtlich der Wirthe und Fleischer werden die abgefundenen Pauschalbeträge gleichfalls mit

dem 20% Zuschlage belegt, und die nachträglichen Verhandlungen dieserwegen eingeleitet werden. 5. Um sich in steter Uebersicht der Geschäftsführung der Verwaltungsorgane zu erhalten, und der Verpflichtung des § 69 der Gemeindeordnung zu genügen, wird das Kassaamt angewiesen, die Verschreibung der Gebühren in der Rechnung nach den im Voranschlage festgestellten Rechnungsrubriken zu pflegen, für den Finanzreferenten das im Vorjahre eingeführte Tableau vorzulegen, und wird der Bau Inspizient beauftragt, die in der Rubrik VIII aufgezälten Erforderniße rechtzeitig zur gemeinderäthlichen Verhandlung in Antrag zu bringen, über Materialien–Zuwachs– und Abfall das bezügliche Journal zu führen, und das Materialien– und Requisiten–Inventarium stets in gehöriger Evidenz zu halten. 6. Nachdem das Hauptbedürfniß einer geregelten Wirtschaft erfordert, daß der aus einer

dem 20% Zuschlage belegt, und die nachträglichen Verhandlungen dieserwegen eingeleitet werden. 5. Um sich in steter Uebersicht der Geschäftsführung der Ver- waltungsorgane zu erhalten, und der Verpflichtung des § 69 der Gemeindeordnung zu genügen, wird das Kassaamt angewiesen, die Verschreibung der Gebühren in der Rechnung nach den im Vor- anschlage festgestellten Rechnungs- rubriken zu pflegen, für den Finanzreferenten das im Vor- jahre eingeführte Tableau vor- zulegen, und wird der Bau In- spizient beauftragt, die in der Rubrik VIII aufgezälten Erfor- derniße rechtzeitig zur ge- meinderäthlichen Verhandlung in Antrag zu bringen, über Materialien–Zuwachs– und Ab- fall das bezügliche Journal zu führen, und das Materialien– und Requisiten–Inventarium stets in gehöriger Evidenz zu halten. 6. Nachdem das Hauptbedürfniß einer geregelten Wirtschaft erfordert, daß der aus einer

gewissenhaften Prüfung aller Einnahms- und Ausgabsposten hervorgegangene Jahresvor- anschlag die Basis der Rechnungs- führung bilde, und im Laufe des Verwaltungsjahres bei den speziellen Verhandlungen möglichst genau zugehalten wurde, um jederzeit den ziffer- mäßigen Stand in den einzelnen Zweigen der Verwaltung erhe- ben zu können, so ist es uner- läßlich, daß nach dem Gemeinde rathsbeschluße vom 23. Mai 1860 Z. 2754 u 2753 vorgegangen, jede eine Geldauslage zur Folge habende Anordnung im Amte vorschriftsmäßig gemeldet, und nach erfolgter ämtlicher Behandlung und Genehmigung des Gemeinderathes nur vom Amte die Leitung und Aus- führung zu geschehen habe. Das Gebarungsergebniß der Gemeindekasse so wie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten ist allmonatlich vom Referenten der Finanz–Sektion

gewissenhaften Prüfung aller Einnahms- und Ausgabsposten hervorgegangene Jahresvoranschlag die Basis der Rechnungsführung bilde, und im Laufe des Verwaltungsjahres bei den speziellen Verhandlungen möglichst genau zugehalten wurde, um jederzeit den ziffermäßigen Stand in den einzelnen Zweigen der Verwaltung erheben zu können, so ist es unerläßlich, daß nach dem Gemeinde rathsbeschluße vom 23. Mai 1860 Z. 2754 u 2753 vorgegangen, jede eine Geldauslage zur Folge habende Anordnung im Amte vorschriftsmäßig gemeldet, und nach erfolgter ämtlicher Behandlung und Genehmigung des Gemeinderathes nur vom Amte die Leitung und Ausführung zu geschehen habe. Das Gebarungsergebniß der Gemeindekasse so wie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten ist allmonatlich vom Referenten der Finanz–Sektion

dem Gemeinderathe in Vorlage zu bringen. 7. Damit diese administrativen Anordnungen mit dem Beginne des Verwaltungsjahres 1862 in Kraft tretten können, wird die Darnachachtung allen hiebei betheiligten Organen aufgetragen, und sind sonach das Cassaamt und Expedit, der Bau–Inspizient und Referent mittelst Protokolls-Extrakten von dieser gemeinderäthlichen Genehmigung des Voranschlages zur steten Evidenz zu verständigen. Einhellig nach diesen Anträgen 5476 Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr dem 11. Septbr l.J. Z. 1263 mit den neu verfaßten Plan über die Aufstellung der geschlossenen und offenen Stände auf dem Stadtpfarrkirchenplatze. Wird beschlossen, daß die neue Aufstellung der Markthütten am Stadtplatze sowie die Verlegung der geschlossenen und offenen Stände auf dem Stadtpfarrkirchenplatz bei dem Umstande, als die Aufstellung des neuen Brunnens am

dem Gemeinderathe in Vorlage zu bringen. 7. Damit diese administrativen Anordnungen mit dem Beginne des Verwaltungsjahres 1862 in Kraft tretten können, wird die Darnachachtung allen hiebei be- theiligten Organen aufgetragen, und sind sonach das Cassaamt und Expedit, der Bau–Inspizient und Referent mittelst Proto- kolls-Extrakten von dieser ge- meinderäthlichen Genehmigung des Voranschlages zur steten Evidenz zu verständigen. Einhellig nach diesen Anträgen 5476 Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr dem 11. Septbr l.J. Z. 1263 mit den neu verfaßten Plan über die Aufstellung der geschlossenen und offenen Stände auf dem Stadtpfarr- kirchenplatze. Wird beschlossen, daß die neue Aufstellung der Markthütten am Stadtplatze sowie die Ver- legung der geschlossenen und offenen Stände auf dem Stadt- pfarrkirchenplatz bei dem Umstande, als die Aufstellung des neuen Brunnens am

erwähnten Platze bis zum Herbst- markt nicht ermöglicht werden kann, aus feuerpolizeilichen Rücksichten bis zum näch- sten Frühjahrmarkte verschoben werde. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 4846. 4847 Die Milden Vers. Fonds Rechnungs- führung überreicht das Präli- minar des Milden Vers. Fondes und der bischöfl. Gregor Thomas Ziegler'schen Pfründen Stiftung für das Verwaltungsjahr 1862. Vortrag. Vorliegendes Präliminare weiset in seinen Ansätzen für das Verwaltungsjahr 1862 an Einnahmen u.z. an Interessen von Aktivkapi- talien nach Abzug der Einkommensteuer 7310 fl und an anderen Empfängen 153 fl zusammen 7463 fl dagegen an Ausgaben u.z. an Betheilung für Pfründner 2861 fl Verpflegskosten Vergütung an das Institut der barmher- zigen Schwestern. 2310 fl

erwähnten Platze bis zum Herbstmarkt nicht ermöglicht werden kann, aus feuerpolizeilichen Rücksichten bis zum nächsten Frühjahrmarkte verschoben werde. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 4846. 4847 Die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung überreicht das Präliminar des Milden Vers. Fondes und der bischöfl. Gregor Thomas Ziegler'schen Pfründen Stiftung für das Verwaltungsjahr 1862. Vortrag. Vorliegendes Präliminare weiset in seinen Ansätzen für das Verwaltungsjahr 1862 an Einnahmen u.z. an Interessen von Aktivkapitalien nach Abzug der Einkommensteuer 7310 fl und an anderen Empfängen 153 fl zusammen 7463 fl dagegen an Ausgaben u.z. an Betheilung für Pfründner 2861 fl Verpflegskosten Vergütung an das Institut der barmherzigen Schwestern. 2310 fl

an Steuern 250 fl fromme u geistliche Stiftungen 134 fl Medikamenten u Begräbnißkosten 44 fl Bestallungen, Löhnungen, Perceptionsgebühren, Kanzleierforderniße, Stempel, Porto und verschiedene Bedürfniße 279 fl Beheitzung und Beleuchtung der drey Versorgungshäuser 600 fl den Gebäude und Requisitenreparaturen und Anschaffungen 1546 fl Zusammen 8024 fl aus. Werden nun die präliminirten Empfänge von den Ausgaben wie oben mit 7463 fl abgezogen, so zeigt sich für dieses Verwaltungsjahr 1862 ein Abgang von 561 fl Dieser Abgang dürfte von den in diesem Jahre ausgeführten Baulichkeiten, der Markthalle beim Bürgerspitale, die Dachherstellung am Nebengebäude des Bruderhauses, welche pro 1862 zur Zalung kommen, und anderen Reparaturen an den drei Versorgungshäusern herrühren, und finden diese Reparaturen

an Steuern 250 fl 〃 fromme u geistliche Stiftungen 134 fl 〃 Medikamenten u Begräbnißkosten 44 fl 〃 Bestallungen, Löhnungen, Per- ceptionsgebühren, Kanzleierfor- derniße, Stempel, Porto und verschiedene Bedürfniße 279 fl Beheitzung und Beleuchtung der drey Versorgungshäuser 600 fl den Gebäude und Requisitenre- paraturen und Anschaffungen 1546 fl Zusammen 8024 fl aus. Werden nun die präliminirten Empfänge von den Ausgaben wie oben mit 7463 fl abgezogen, so zeigt sich für dieses Verwaltungsjahr 1862 ein Ab- gang von 561 fl Dieser Abgang dürfte von den in diesem Jahre ausgeführten Baulichkeiten, der Markthalle beim Bürgerspitale, die Dach- herstellung am Nebengebäude des Bruderhauses, welche pro 1862 zur Zalung kommen, und anderen Reparaturen an den drei Versorgungshäusern her- rühren, und finden diese Reparaturen

und die Dachherstellung ihre volle Rechtfertigung in der dring- lichsten Nothwendigkeit, die Markthalle aber in dem, daß dem Fonde hiemit durch Verpachtung derselben die Zinsen der Aus- lagen gedeckt und überdieß eine kleine bleibende Rente zugeführt wird. Die Deckung des Abganges aber, wird durch die größt- möglichste Sparsamkeit im künf- tigen Verwaltungsjahre erzielt werden können, welches um so leichter geschehen kann, da alle Versorgungshäuser sich nunmehr in einem Bauzustande befinden, welche alle größeren Reparaturen auf einige Jahre hinausschieben lassen. Die präliminirten Auslagen der bischöfl. Gregor Thomas Ziegler'schen Pfründenstif- tung finden ihre hinlängliche Deckung in den ausgewiesenen Empfängen. Ich beantrage demnach, daß der löbliche Gemeinderath das Präliminar des Milden Versorg.

und die Dachherstellung ihre volle Rechtfertigung in der dringlichsten Nothwendigkeit, die Markthalle aber in dem, daß dem Fonde hiemit durch Verpachtung derselben die Zinsen der Auslagen gedeckt und überdieß eine kleine bleibende Rente zugeführt wird. Die Deckung des Abganges aber, wird durch die größtmöglichste Sparsamkeit im künftigen Verwaltungsjahre erzielt werden können, welches um so leichter geschehen kann, da alle Versorgungshäuser sich nunmehr in einem Bauzustande befinden, welche alle größeren Reparaturen auf einige Jahre hinausschieben lassen. Die präliminirten Auslagen der bischöfl. Gregor Thomas Ziegler'schen Pfründenstiftung finden ihre hinlängliche Deckung in den ausgewiesenen Empfängen. Ich beantrage demnach, daß der löbliche Gemeinderath das Präliminar des Milden Versorg.

Fondes und der bischöflichen Pfründen– Stiftung in allen seinen Ansätzen genehmige. Werden einhellig genehmiget. 4849 Die Armen Instituts Rechnungsführung überreicht das Präliminar der Simon Zachhuber’schen Pfründen Stiftung für das Verwaltgsjahr 1862. Das vorliegende Präliminar zeigt von dem Stiftungskapitale im Nennwerthe von 12737 fl eine Interessen–Einnahme nach Abzug der Einkommensteuer mit 653 fl und eine Ausgabe mit 577 fl demnach einen Ueberschuß von 76 fl nach, welches zur Kenntniß genommen und die betreffende Stiftungsrechungsführung angewiesen wird, sich nach diesem Voranschlage zu benehmen. 4850 Die Armen Instituts Rechnungsführung überreicht das Präliminar der Leopold Pacher'schen Pfründenstiftung für das Verwaltungsjahr 1862. Der Voranschlag für diese Pfründen-Stiftung entziffert eine Einnahme an Interessen

Fondes und der bischöflichen Pfründen– Stiftung in allen seinen Ansätzen genehmige. Werden einhellig genehmiget. 4849 Die Armen Instituts Rechnungs- führung überreicht das Präliminar der Simon Zachhuber’schen Pfrün- den Stiftung für das Verwaltgs- jahr 1862. Das vorliegende Präliminar zeigt von dem Stiftungskapitale im Nennwerthe von 12737 fl eine Interessen–Einnahme nach Abzug der Einkommensteuer mit 653 fl und eine Ausgabe mit 577 fl demnach einen Ueber- schuß von 76 fl nach, welches zur Kenntniß genommen und die betreffende Stiftungsrechungs- führung angewiesen wird, sich nach diesem Voranschlage zu benehmen. 4850 Die Armen Instituts Rechnungs- führung überreicht das Präliminar der Leopold Pacher'schen Pfründen- stiftung für das Verwaltungs- jahr 1862. Der Voranschlag für diese Pfründen-Stiftung entziffert eine Einnahme an Interessen

nach Abzug der Einkommensteuer mit 637 fl von dem Nominal–Stif- tungskaptale pr. 12070 fl und eine Ausgabe für neun Pfründner mit 575 fl, daher einen Ueberschuß von 62 fl. Indem dieses anzuhoffende Resul- tat zur Kenntniß genommen wird, erhält die betreffende Rechnungsführung den Auftrag, nach den Stiftungs- vorschriften und diesem Voranschlag vorzugehen. 4851 Die Armen Instituts Rechnungs- führung überreicht das Präliminar der Franz Öppinger'schen Armen- stiftung für das Verwaltungs- jahr 1862. Dieses Präliminare weiset eine Einnahme für das Jahr 1862 u.z. an Interessen nach Abzug der Einkommensteuer von dem Stiftungskapitale zu 13483 fl mit 608 fl und eine Aus- gabe von 581 fl demnach einen Ueberschuß von 27 fl nach, was zur Kenntniß genohmen und diese Pfründenrechnungsführung unter Einem angewiesen wird, die bisher bestandene und für das künftige

nach Abzug der Einkommensteuer mit 637 fl von dem Nominal–Stiftungskaptale pr. 12070 fl und eine Ausgabe für neun Pfründner mit 575 fl, daher einen Ueberschuß von 62 fl. Indem dieses anzuhoffende Resultat zur Kenntniß genommen wird, erhält die betreffende Rechnungsführung den Auftrag, nach den Stiftungsvorschriften und diesem Voranschlag vorzugehen. 4851 Die Armen Instituts Rechnungsführung überreicht das Präliminar der Franz Öppinger'schen Armenstiftung für das Verwaltungsjahr 1862. Dieses Präliminare weiset eine Einnahme für das Jahr 1862 u.z. an Interessen nach Abzug der Einkommensteuer von dem Stiftungskapitale zu 13483 fl mit 608 fl und eine Ausgabe von 581 fl demnach einen Ueberschuß von 27 fl nach, was zur Kenntniß genohmen und diese Pfründenrechnungsführung unter Einem angewiesen wird, die bisher bestandene und für das künftige

Verwaltungsjahr veranschlagte Zulage, nähmlich für jeden Armen Institutspfründner 20 xr Ö.W. für die vier Wintermonate, und 10 xr Ö.W. für die Sommermonate pr Monat zu verabreichen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler Das städt. Kassaamt überreicht das Präliminar des Armen– Institutes für das Verwaltungsjahr 1862. Vortrag Nachdem gegen das Präliminar des Armen Institutes pro anno 1862 wärend dessen öffentlichen Aufliegen von keiner Seite eine Einwendung erhoben worden ist, so wird selbes nun dem löblichen Gemeinderathe zur Prüfung der einzelnen Ansätze vorgetragen. Die Einnahmen des Armen Institutes, welche im Verwaltungsjahre 1862 zu erwarten stehen, sind folgende: Interessen von den Aktiv Capitalien gegenwärtig im Nennwerthe von 43547 fl 1403 fl Gestiftete und andere bestimmte Jahresbeiträge 23 fl In den Kirchen und durch Büchsen gesammelte Geschenke 140 fl

Verwaltungsjahr veranschlagte Zulage, nähmlich für jeden Armen Institutspfründner 20 xr Ö.W. für die vier Winter- monate, und 10 xr Ö.W. für die Sommermonate pr Monat zu verabreichen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler Das städt. Kassaamt überreicht das Präliminar des Armen– Institutes für das Verwaltungs- jahr 1862. Vortrag Nachdem gegen das Präliminar des Armen Institutes pro anno 1862 wärend dessen öffentlichen Aufliegen von keiner Seite eine Einwendung erhoben worden ist, so wird selbes nun dem löblichen Gemeinderathe zur Prüfung der einzelnen An- sätze vorgetragen. Die Einnahmen des Armen Institutes, welche im Verwaltungsjahre 1862 zu erwarten stehen, sind folgende: Interessen von den Aktiv Capitalien gegenwärtig im Nennwerthe von 43547 fl 1403 fl Gestiftete und andere bestimmte Jahresbeiträge 23 fl In den Kirchen und durch Büchsen gesammelte Geschenke 140 fl

Andere Geschenke und Vermächt- niße, worunter auch Neujahr- wunschenthebungs– und zurück- gelassene Militär–Quartier– Gelder 200 fl Taxen, Lizenz– und Percentual– Gebüren 300 fl Polizeiliche u gerichtliche Strafgelder 250 fl Ertrag der Hundesteuer 450 fl Begräbniskosten- und andere Rückersätze aus den Verlassen- schaften der Pfründner, von Ver- wandten oder den Heimathsge- meinden 280 fl Verschiedene andere Einnahmen 40 fl Dotations–Beiträge aus der Stadtkasse als Ergänzung der vornstehenden unzulänglichen Einkünfte 4000 fl Zusammen 7086 fl Dagegen sind folgende Ausgaben zu erwarten: Kosten der gewöhnlichen wochentlichen Armen–Betheilung mit Portionen Von 20 xr 15 xr u 10 xr ÖW. 3130 fl Gestiftete und andere Unterhalts- beiträge und Geschenke (gestiftetes) Allmosen, Neujahrgeld, Vertheilung, Waisenkinder Verpflegung etc. 700 fl

Andere Geschenke und Vermächtniße, worunter auch Neujahrwunschenthebungs– und zurückgelassene Militär–Quartier– Gelder 200 fl Taxen, Lizenz– und Percentual– Gebüren 300 fl Polizeiliche u gerichtliche Strafgelder 250 fl Ertrag der Hundesteuer 450 fl Begräbniskosten- und andere Rückersätze aus den Verlassenschaften der Pfründner, von Verwandten oder den Heimathsgemeinden 280 fl Verschiedene andere Einnahmen 40 fl Dotations–Beiträge aus der Stadtkasse als Ergänzung der vornstehenden unzulänglichen Einkünfte 4000 fl Zusammen 7086 fl Dagegen sind folgende Ausgaben zu erwarten: Kosten der gewöhnlichen wochentlichen Armen–Betheilung mit Portionen Von 20 xr 15 xr u 10 xr ÖW. 3130 fl Gestiftete und andere Unterhaltsbeiträge und Geschenke (gestiftetes) Allmosen, Neujahrgeld, Vertheilung, Waisenkinder Verpflegung etc. 700 fl

Kranken–Verpflegs– und Medikamenten–Kosten 300 fl Kosten der Siechen–Anstalt im Sondersiechenhause für die Verpflegung siecher, geisteskranker oder syphilitischer einheimischer Armer 2700 fl Begräbniskosten für die Armen–Instituts–Pfründner und andere Arme 120 fl Verschiedene andere Auslagen 100 fl Zusammen 7050 fl beim Entgegenhalt der wahrscheinlichen Einnahmen pr 7086 fl wäre daher ein Bedeckungs Ueberschuß zu erwarten von 36 fl Aus diesem auf bisherige Erfahrungen gegründeten Präliminare leuchtet nun wieder hervor, daß zur Ergänzung der unzulänglichen Einkünfte des Armen Institutes abermals aus der Stadtkasse der hohe Betrag von 4000 fl zugeschossen werden muß und also wieder ein großer Theil der 20 % Gemeinde Umlage von den Armen–Auslagen verschlungen werden wird. Nachdem bei der gemeinderäthlichen Prüfung eine Abänderung

Kranken–Verpflegs– und Me- dikamenten–Kosten 300 fl Kosten der Siechen–Anstalt im Sondersiechenhause für die Ver- pflegung siecher, geisteskranker oder syphilitischer einheimischer Armer 2700 fl Begräbniskosten für die Ar- men–Instituts–Pfründner und andere Arme 120 fl Verschiedene andere Auslagen 100 fl Zusammen 7050 fl beim Entgegenhalt der wahrschein- lichen Einnahmen pr 7086 fl wäre daher ein Bedeckungs Ueber- schuß zu erwarten von 36 fl Aus diesem auf bisherige Erfah- rungen gegründeten Präliminare leuchtet nun wieder hervor, daß zur Ergänzung der unzulänglichen Einkünfte des Armen Institutes abermals aus der Stadtkasse der hohe Betrag von 4000 fl zugeschossen werden muß und also wieder ein großer Theil der 20 % Gemeinde Umlage von den Armen–Aus- lagen verschlungen werden wird. Nachdem bei der gemeinderäthlichen Prüfung eine Abänderung

der Ansätze des Präliminars nicht vorgenohmen wurde, so wird selbes genehmiget, und ist der Armen Instituts Rechnungs- führung eine Abschrift desselben zum Wissen und Benehmen zuzustellen. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Degenfellner. 5004 Camillo Krenmayr, Zucker- bäcker No 119 in der Stadt um Aufnahme in den hies. Gemeinde- verband und um Ertheilung des Bürgerrechts. Bei dem Umstande, als Herr Ge- suchsteller erst jüngst den selbst- ständigen Betrieb eines Gewerbes hieramts angemeldet hat, und daher die im Gemeindegesetze §. 7 vorgeschriebenen Nachweisun- gen nicht eintretten, ist der Ge- meinderath nicht in der Lage, in das dießfalls gestellte Begeh- ren um Aufnahme in den Ge- meindeverband und Ertheilung des Bürgerrechtes einzugehen. 4936 u 5121 Statthalterey Erläße vom 9. und 22. August l.J. Z. 1576 u 15745 womit dem Leopold Menner,

der Ansätze des Präliminars nicht vorgenohmen wurde, so wird selbes genehmiget, und ist der Armen Instituts Rechnungsführung eine Abschrift desselben zum Wissen und Benehmen zuzustellen. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Degenfellner. 5004 Camillo Krenmayr, Zuckerbäcker No 119 in der Stadt um Aufnahme in den hies. Gemeindeverband und um Ertheilung des Bürgerrechts. Bei dem Umstande, als Herr Gesuchsteller erst jüngst den selbstständigen Betrieb eines Gewerbes hieramts angemeldet hat, und daher die im Gemeindegesetze §. 7 vorgeschriebenen Nachweisungen nicht eintretten, ist der Gemeinderath nicht in der Lage, in das dießfalls gestellte Begehren um Aufnahme in den Gemeindeverband und Ertheilung des Bürgerrechtes einzugehen. 4936 u 5121 Statthalterey Erläße vom 9. und 22. August l.J. Z. 1576 u 15745 womit dem Leopold Menner,

Schleiferergesellen und Josef Kirchdorfer Schleiferergesellen die Ehebewilligung im Rekurswege ertheilt wird. Sind die beiden Ehekonsense auszufertigen. 5321 Matias Berger, Nadler und Galanteriewaren–Arbeiter No 139 in Steyrdorf um Aufname in den hiesigen Gemeindeverband.bewilliget. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 5092 dem Friedrich Winter, Messerergesellen mit Eleonora Löb; 5125 dem Friedrich Lichtenegger, Tischlermeister zu St. Martin, Bezirk Deutschlandsberg in Steyermark, mit Zäzilia Baumhart; 5161 dem Franz Wachter, Beinschrotter No 19 in Ort, mit Josefa Zobl, 5196 dem Josef Kleinschmid, Beinschrotter N. 32 in Ort, mit Josefa Gierer, 5268 dem Albert Schlager, Siebmacher N° 323 in Ennsdorf, mit Theres Aigner, 5269 Georg Fleckner, Armaturarbeiter,

Schleiferergesellen und Josef Kirchdorfer Schleifererge- sellen die Ehebewilligung im Re- kurswege ertheilt wird. Sind die beiden Ehekonsense aus- zufertigen. 5321 Matias Berger, Nadler und Galanteriewaren–Arbeiter No 139 in Steyrdorf um Aufname in den hiesigen Gemeindeverband. bewilliget. Nachgenannten wurde der Ehe- konsens ertheilt, und zwar: 5092 dem Friedrich Winter, Messerer- gesellen mit Eleonora Löb; 5125 dem Friedrich Lichtenegger, Tisch- lermeister zu St. Martin, Bezirk Deutschlandsberg in Steyermark, mit Zäzilia Baumhart; 5161 dem Franz Wachter, Beinschrotter No 19 in Ort, mit Josefa Zobl, 5196 dem Josef Kleinschmid, Beinschrotter N. 32 in Ort, mit Josefa Gierer, 5268 dem Albert Schlager, Siebmacher N° 323 in Ennsdorf, mit Theres Aigner, 5269 Georg Fleckner, Armaturarbeiter,

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