daß sie die Steigerung zu besei- tigen und die Gruftendecken in eine wagrechte Fläche zu brin- gen haben, daß es ihnen aber unbenommen bleibt, den Regreß an den eigentlich Schuldtragen- den, den Bauunternehmern zu suchen. Uebrigens ist bei künftigen Gruftenbaubewilligungen die gleiche wagrechte Lage der Decken mit unter die Bedingungen aufzunehmen und jedem Bauherrn die Ver- pflichtung aufzutragen, nach Beendigung der Herstellung die Anzeige an die Gemeinde- Vorstehung behufs der Beau- genscheinigung zu erstatten. Für die VI. Section Referent Herr Bürgermeister. 3998. u. 4654 Albert Müller, Uhrmacher, in St. Martin im Innkreise und Wenzl Wenhart, I. Unterlehrer an der Pfarrhauptschule in Aichet um Consens zur Ehe, ersterer mit Barbara Wagnerberger, letzterer mit Rosalia Rathmayr. Bewilliget. A. Haller Al. Stigler Gemeinderath Franz Karl Schriftführer Aichinger Sekr.
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